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   OLG Frankfurt, 22.12.2008 - 20 W 532/05   

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https://dejure.org/2008,24908
OLG Frankfurt, 22.12.2008 - 20 W 532/05 (https://dejure.org/2008,24908)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.12.2008 - 20 W 532/05 (https://dejure.org/2008,24908)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. Dezember 2008 - 20 W 532/05 (https://dejure.org/2008,24908)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1908b Abs 1 S 1 BGB
    Betreuung: Entlassung eines Berufsbetreuers wegen Eignungsmangels

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eigenmächtige Veranlassung einer nicht beabsichtigten Testamentserrichtung der betreuten Person durch einen Berufsbetreuer; Unbestimmter Rechtsbegriff der Eignung eines Betreuers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kein Testament ohne Willen des Betreuten

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Entlassung eines Berufsbetreuers wegen fehlender Eignung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2009, 1245
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 13.08.1997 - 3Z BR 118/97

    Keine Abberufung der Betreuerin trotz unterlassener Räumung der mit Behältnissen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.12.2008 - 20 W 532/05
    Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit kommt die Entlassung des Betreuers nur dann in Betracht, wenn weniger einschneidende Maßnahmen nicht als ausreichend anzusehen sind (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1257; 2003, 786 und 2005, 931; Jürgens, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1908 b Rn. 2; Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1908 BGB Rn. 6, Jurgeleit/Deusing, Betreuungsrecht, § 1908 b BGB Rn. 12, Palandt/Diederichsen, BGB, 67. Aufl., § 1908 b Rn. 2).
  • BayObLG, 28.06.2000 - 3Z BR 120/00

    Eignung des Betreuers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.12.2008 - 20 W 532/05
    Dabei ist insbesondere darauf abzustellen, ob das Landgericht den Begriff der Eignung verkannt, relevante Umstände unvertretbar über- oder unterbewertet oder bei der Subsumtion wesentliche Umstände unberücksichtigt gelassen hat (vgl. BayObLG FamRZ 1997, 1358 und 2001, 1249; Keidel/Kuntze/Winkler-Meyer-Holz, FGG, 15. Aufl., § 27 Rn. 30 m. w. N.).
  • BayObLG, 21.12.2004 - 3Z BR 229/04

    Entlassung des Betreuers bei Beeinträchtigung der Vermögenssorge durch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.12.2008 - 20 W 532/05
    Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit kommt die Entlassung des Betreuers nur dann in Betracht, wenn weniger einschneidende Maßnahmen nicht als ausreichend anzusehen sind (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1257; 2003, 786 und 2005, 931; Jürgens, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1908 b Rn. 2; Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1908 BGB Rn. 6, Jurgeleit/Deusing, Betreuungsrecht, § 1908 b BGB Rn. 12, Palandt/Diederichsen, BGB, 67. Aufl., § 1908 b Rn. 2).
  • BayObLG, 18.12.2002 - 3Z BR 200/02

    Entlassung des Betreuers ohne Bestellung eines Verfahrenspflegers bei fehlendem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.12.2008 - 20 W 532/05
    Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit kommt die Entlassung des Betreuers nur dann in Betracht, wenn weniger einschneidende Maßnahmen nicht als ausreichend anzusehen sind (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1257; 2003, 786 und 2005, 931; Jürgens, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1908 b Rn. 2; Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1908 BGB Rn. 6, Jurgeleit/Deusing, Betreuungsrecht, § 1908 b BGB Rn. 12, Palandt/Diederichsen, BGB, 67. Aufl., § 1908 b Rn. 2).
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