Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 23.03.2012 - 19 W 2/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,5211
OLG Frankfurt, 23.03.2012 - 19 W 2/12 (https://dejure.org/2012,5211)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.03.2012 - 19 W 2/12 (https://dejure.org/2012,5211)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. März 2012 - 19 W 2/12 (https://dejure.org/2012,5211)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 2039 BGB
    Unzulässigkeit einer Klage nach § 2039 BGB wegen Rechtsmissbrauchs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Klage gem. § 2039 BGB bei Widerspruch der Miterben gegen die Klageerhebung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2039
    Zulässigkeit einer Klage gem. § 2039 BGB bei Widerspruch der Miterben gegen die Klageerhebung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    ZPO § 890
    Erbengemeinschaft, Gesellschaftsrecht, Miterbe, Widerspruch

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Ein Miterbe allein kann entgegen den erklärten Willen der anderen Miterben für den Nachlass keine Klage erheben

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Ein Miterbe kann gegen Dritte nur alleine gerichtlich vorgehen, wenn die anderen nicht widersprechen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Miterbe klagt trotz Widerspruchs der anderen Miterben für alle - Klage ist unzulässig

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Klage der Erbengemeinschaft

Besprechungen u.ä.

  • erbrecht-papenmeier.de (Entscheidungsbesprechung)

    Klage eines Miterben unzulässig, wenn ein anderer Miterbe widerspricht?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 2595
  • MDR 2012, 978
  • FamRZ 2012, 1756
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.01.1966 - V ZR 160/65

    Mißbrauch der Prozeßführungbefugnis

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.03.2012 - 19 W 2/12
    Widersprechen aber die Miterben - wie hier - der Klageerhebung, liegt ein Missbrauch der Prozessführungsbefugnis vor, der zur Abweisung der Klage als unzulässig führt (BGH, Urt. v. 11.01.1966, V ZR 160/65, Rn. 20, juris; Palandt/Weidlich, 71. Aufl., BGB § 2039, Rn. 10).
  • BGH, 27.02.2014 - III ZB 99/13

    Kostenfestsetzungsverfahren: Fortführung durch Miterben nach dem Tod des

    Es hat ebenfalls zutreffend angenommen, dass der Widerspruch des Beklagten zu 1 als Miterbe nach der Klägerin der Kostenfestsetzung nicht entgegensteht (vgl. BVerwG, FamRZ 2009, 1827 Rn. 19; MüKoBGB/Gergen, 6. Aufl., § 2039 Rn. 14; Palandt/Weidlich, BGB, 73. Aufl., § 2039 Rn. 6, 10; Lohmann in BeckOK, BGB, § 2039 [1.11.2013] Rn. 6; Schütte, NJW 2012, 2596; a.A. OLG Frankfurt am Main, NJW 2012, 2595).
  • VG Bayreuth, 24.07.2018 - B 1 K 16.149

    Verpflichtung zur Wiederherstellung eines öffentlichen Feldwegs

    Widersprechen die Miterben der Klageerhebung, liegt ein Missbrauch der Prozessführungsbefugnis vor, der zur Abweisung der Klage als unzulässig führt (OLG Frankfurt, B.v. 23.03.2012 - 19 W 2/12 - juris unter Berufung auf BGH, U.v. 11.01.1966, V ZR 160/65 - juris und Palandt/Weidlich, 71. Aufl., BGB, § 2039 Rn. 10).
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