Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 23.03.2016 - 2 Ss-OWi 52/16, 2 Ss OWi 52/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,10343
OLG Frankfurt, 23.03.2016 - 2 Ss-OWi 52/16, 2 Ss OWi 52/16 (https://dejure.org/2016,10343)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.03.2016 - 2 Ss-OWi 52/16, 2 Ss OWi 52/16 (https://dejure.org/2016,10343)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. März 2016 - 2 Ss-OWi 52/16, 2 Ss OWi 52/16 (https://dejure.org/2016,10343)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,10343) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 67 Abs. 2 OWiG, § 410 StPO, § 318 StPO, § 344 Abs. 1 StPO
    Rechtsmittelbeschränkung auf die Rechtsfolgen ist unwirksam, wenn eine Verurteilung wegen Vorsatzes, statt wegen Fahrlässigkeit im Betracht kommt (§ 67 Abs. 2 OWiG)

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    "Einspruch beschränkt, aber Messung soll überprüft werden" - unwirksam. Und: Keine Rosinentheorie!

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsmittelbeschränkung auf die Rechtsfolgen ist unwirksam, wenn eine Verurteilung wegen Vorsatzes, statt wegen Fahrlässigkeit im Betracht kommt (§ 67 Abs. 2 OWiG)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorsatz; Rechtsmittelbeschränkung; Rechtsfolge; Bußgeldverfahren

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen für eine wirksame Beschränkung des Rechtsmittels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 152
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Bamberg, 19.10.2007 - 3 Ss OWi 1344/07

    Fahrverbot nur für Krafträder (Taxiunternehmer)

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.03.2016 - 2 Ss OWi 52/16
    Soweit sich aus der von der Generalstaatsanwaltschaft zitierten unveröffentlichten Entscheidung des Senats (2 Ss-OWi 786/11) unter Bezugnahme auf die Entscheidung des OLG Bamberg NStZ-RR 2008, 119 [OLG Bamberg 19.10.2007 - 3 Ss OWi 1344/07] etwas anderes ergeben sollte, lagen dem ausschließlich prozeßökonomische Erwägungen zu Grunde (vgl. OLG Bamberg NStZ-RR 2008, 119 Rn. 7 [OLG Bamberg 19.10.2007 - 3 Ss OWi 1344/07] ).
  • OLG Bamberg, 30.10.2017 - 3 Ss OWi 1206/17

    Voraussetzungen für wirksame Einspruchsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch

    Ergibt sich aus Erklärungen des Betroffenen oder seiner Verteidigung, dass (weiterhin) auch die Schuld oder deren Umfang angegriffen wird, ist die Beschränkung des Einspruchs auf den Rechtsfolgenausspruch unwirksam (u.a. Anschluss an OLG Frankfurt, Beschl. v. 23.3.2016 - 2 Ss OWi 52/16 = NStZ-RR 2016, 152; BayObLG, Beschl. v. 04.09.2000 - 1 ObOWi 443/00 [bei juris]).

    oder seiner Verteidigung, dass (weiterhin) auch die Schuld oder deren Umfang angegriffen wird, ist die Beschränkung des Einspruchs auf den Rechtsfolgenausspruch unwirksam (OLG Frankfurt, Beschluss vom 23.3.2016 - 2 Ss OWi 52/16 = NStZ-RR 2016, 152; BayObLG, Beschluss vom 04.09.2000 - 1 ObOWi 443/00 [bei juris]; vgl. auch Burhoff [Hrsg.]/Gieg, Handbuch OWi-Verfahren, 5. Aufl. [2018], Rn. 944 und Göhler-Seitz/Bauer OWiG 17. Aufl. [2017] § 67 Rn. 29, 37).

  • OLG Rostock, 14.04.2022 - 21 Ss OWi 24/22

    Zulässigkeit einer Beschränkung des Einspruchs auf die Rechtsfolge

    Der Beschränkung des Einspruchs auf die Rechtsfolge (§ 67 Abs. 2 OWiG) steht im Verfahren über eine nach dem Bußgeldbescheid fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeit nicht entgegen, dass das Tatgericht bereits den rechtlichen Hinweis erteilt hat (§ 46 Abs. 1 OWiG i. V. m. § 265 Abs. 2 Nr. 1 StPO), dass eine Vorsatzverurteilung in Betracht kommt (Anschluss unter Aufgabe eigener Rechtsprechung und Fortführung: OLG Oldenburg, Beschluss v. 07.03.2016, Az.: 2 Ss (OWi) 55/16, 2 Ss OWi 55/15; entgegen: OLG Frankfurt, Beschluss v. 23.03.2016, 2 Ss-OWi 52/16).

    Das Amtsgericht muss in dieser Konstellation von der im Bußgeldbescheid - zumindest konkludent - zum Ausdruck kommenden Tatvariante ausgehen (OLG Oldenburg, a. a. O., Rn. 11 (zitiert nach juris); aA OLG Frankfurt, Einzelrichterbeschluss v. 23.03.2016, 2 Ss-OWi 52/16, Rn. 14 (zitiert nach juris)).

  • OLG Frankfurt, 24.11.2022 - 2 Ss OWi 1149/22

    Beschränkung des Einspruchs auf die Rechtsfolgen nach richterlichem Hinweis

    Dabei hat es auch auf die Entscheidung des OLG Frankfurt am Main vom 23. März 2016 - 2 Ss-OWi 52/16 hingewiesen, nach der eine Beschränkung des Einspruchs auf die Rechtsfolgen nicht mehr zulässig sei (Bl. 37 d.A.).

    Die von dem Amtsgericht zitierte und zutreffend wiedergegebene Entscheidung eines Einzelrichters des damals einzigen Bußgeldsenats des OLG Frankfurt am Main vom 23. März 2016 - 2 Ss-OWi 52/16 steht der Beschränkung des Einspruchs auf die Rechtsfolgen nicht entgegen.

  • AG Schwelm, 14.12.2017 - 60 OWi 679/17

    Vorsatz bei Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit

    Bei einem Geschwindigkeitsverstoß, der so hoch ist, dass der sogenannte dop-pelte Vorsatz mehr als naheliegt, ist die daraus folgende Bewertung für die Rechts-folgenseite in aller Regeln zwingend (Anschluss an OLG Frankfurt, Beschluss vom 23.03.2016, Aktenzeichen 2 Ss OWi 52/16).

    Da eine erklärte Rechtsmittelbeschränkung in sich widerspruchsfrei und unmissverständlich sein muss (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom23.03.2016, 2 Ss OWi 52/16, zitiert nach BeckOnline), ist die Beschränkung unbeachtlich.

  • OLG Frankfurt, 24.11.2022 - 1 Ss OWi 1149/22

    Beschränkung des Einspruchs auf die Rechtsfolgen nach richterlichem Hinweis

    Dabei hat es auch auf die Entscheidung des OLG Frankfurt am Main vom 23. März 2016 - 2 Ss- OWi 52/16 hingewiesen, nach der eine Beschränkung des Einspruchs auf die Rechtsfolgen nicht mehr zulässig sei (Bl. 37 d.A.).

    Die von dem Amtsgericht zitierte und zutreffend wiedergegebene Entscheidung eines Einzelrichters des damals einzigen Bußgeldsenats des OLG Frankfurt am Main vom 23. März 2016 - 2 Ss- OWi 52/16 steht der Beschränkung des Einspruchs auf die Rechtsfolgen nicht entgegen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht