Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 23.03.2017 - 6 U 23/16 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 3a UWEG, § 7 ProdSG
Wettbewerbsverstoß durch fehlende CE-Kennzeichnung auf einer Fußbodenheizmatte - webshoprecht.de
Wettbewerbsverstoß durch fehlende CE-Kennzeichnung auf einer Fußbodenheizmatte
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wettbewerbsverstoß durch fehlende CE-Kennzeichnung auf einer Fußbodenheizmatte
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWEG § 3a; ProdSG § 7
Wettbewerbswidrigkeit des Vertriebs einer elektrischen Fußbodenheizung ohne CE-Kennzeichnung - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerbsrecht: Wettbewerbsverstoß durch fehlende CE-Kennzeichnung auf einer Fußbodenheizmatte
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Fußbodenheizmatten bedürfen der CE-Kennzeichnung!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Wettbewerbsverstoß durch Anbieten und Verkauf von Produkten ohne CE-Kennzeichnung die an sich über CE-Kennzeichnung verfügen müssen
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Wettbewerbsverstoß bei nicht vorhandener CE-Kennzeichnung
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Wettbewerbsverletzung durch nicht vorhandene CE-Kennzeichnung
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Fehlende CE-Kennzeichnung ist Wettbewerbsverstoß
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Fußbodenheizmatten bedürfen der CE-Kennzeichnung! (IBR 2017, 499)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 06.01.2016 - 8 O 144/14
- OLG Frankfurt, 23.03.2017 - 6 U 23/16
- LG Frankfurt/Main, 05.09.2017 - 8 O 144/14
- OLG Frankfurt, 07.05.2018 - 6 W 37/18 Leitsatz: 1
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Frankfurt, 10.05.2012 - 6 U 81/11
Verpflichtung zur Angabe von Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerten; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.03.2017 - 6 U 23/16
Unter diesen Umständen hätte die Beklagte die durch die Verletzungshandlung begründete Wiederholungsgefahr möglicherweise durch die Erklärung beseitigen können, die Verletzungshandlung im Hinblick auf die inzwischen eingetretene Rechtsänderung nicht mehr wiederholen zu wollen (vgl. BGH GRUR 2001, 717 - Vertretung der Anwalts-GmbH; Senat, Urteil vom 10.5.2012 - 6 U 81/11, juris-Tz. 12).