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   OLG Frankfurt, 23.03.2020 - 4 WF 27/20   

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https://dejure.org/2020,11359
OLG Frankfurt, 23.03.2020 - 4 WF 27/20 (https://dejure.org/2020,11359)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.03.2020 - 4 WF 27/20 (https://dejure.org/2020,11359)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. März 2020 - 4 WF 27/20 (https://dejure.org/2020,11359)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2020, 1665
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Celle, 18.11.2019 - 21 UF 153/19

    Vereinfachtes Verfahren über Minderjährigenunterhalt; Prüfung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.03.2020 - 4 WF 27/20
    Dazu zählt auch die ordnungsgemäße Vertretung des unterhaltsberechtigten Kindes i.S.v. § 1629 BGB, die zum Zeitpunkt des Erlasses der Unterhaltsentscheidung noch bestehen muss (vgl. OLG Celle NZFam 2020, 131 [LS, Kurzwiedergabe]; OLG Karlsruhe FamRZ 2015, 423; Prütting/Helms/ Bömelburg , FamFG, 4. A., § 256 Rn. 19).
  • BGH, 04.07.2018 - XII ZB 240/17

    Erlass einer nicht verkündeten Beschwerdeentscheidung mit der Übergabe des von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.03.2020 - 4 WF 27/20
    Zwar datiert die angefochtene Entscheidung vom 03.12.2019, ist also rechtzeitig abgefasst worden; maßgeblich ist aber der Zeitpunkt des Erlasses der Entscheidung, der nach § 38 Abs. 3 S. 3 FamFG erst mit ihrer Übergabe an die Geschäftsstelle zur Veranlassung der Bekanntgabe an die Beteiligten eintritt (vgl. BGH NJW 2018, 3786).
  • OLG Karlsruhe, 18.08.2014 - 18 WF 277/13

    Vereinfachtes Unterhaltsfestsetzungsverfahren: Vertretung des Kindes durch den

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.03.2020 - 4 WF 27/20
    Dazu zählt auch die ordnungsgemäße Vertretung des unterhaltsberechtigten Kindes i.S.v. § 1629 BGB, die zum Zeitpunkt des Erlasses der Unterhaltsentscheidung noch bestehen muss (vgl. OLG Celle NZFam 2020, 131 [LS, Kurzwiedergabe]; OLG Karlsruhe FamRZ 2015, 423; Prütting/Helms/ Bömelburg , FamFG, 4. A., § 256 Rn. 19).
  • OLG Dresden, 16.03.2017 - 20 WF 158/16

    Anwendbarkeit des vereinfachten Verfahrens bei der Geltendmachung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.03.2020 - 4 WF 27/20
    Nach § 252 Abs. 4 FamFG ist der Einwand eingeschränkter oder fehlender Leistungsfähigkeit im Festsetzungsverfahren nur dann zulässig, wenn die Antragsgegnerin zugleich Auskunft über ihre Einkünfte und ihr Vermögen erteilt und für die letzten zwölf Monate ihre Einkünfte belegt (vgl. OLG Dresden FamRZ 2017, 1244, Rz. 7).
  • OLG Hamburg, 29.01.2019 - 12 WF 198/18

    Beschwerde gegen Festsetzung von Kindesunterhalt im vereinfachten Verfahren:

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.03.2020 - 4 WF 27/20
    Dies beruht auf den Besonderheiten des vereinfachten Verfahrens, in dem eine materiell-rechtliche Prüfung zulässiger Einwendungen im Sinne von § 252 Abs. 2 FamFG nicht vorgesehen ist (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 29. Januar 2019 -12 WF 198/18 -, juris).
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