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   OLG Frankfurt, 23.04.2003 - 20 W 8/2003, 20 W 8/03   

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https://dejure.org/2003,5084
OLG Frankfurt, 23.04.2003 - 20 W 8/2003, 20 W 8/03 (https://dejure.org/2003,5084)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.04.2003 - 20 W 8/2003, 20 W 8/03 (https://dejure.org/2003,5084)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. April 2003 - 20 W 8/2003, 20 W 8/03 (https://dejure.org/2003,5084)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 22 GBO, § 35 GBO, § 51 GBO, § 2106 BGB, § 2109 Abs 1 S 2 Nr 1 BGB
    (Grundbuchberichtigungsverfahren nach Erbfall: Bindung des Grundbuchamtes und der Instanzgerichte an einen Erbschein mit einem nach § 2106 BGB ergänzten Eintrittszeitpunkt für die Nacherbfolge)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berichtigungsverfahren nach § 22 Grundbuchordnung (GBO); Bindung an Erbschein ; Eintragungsgrundlage für Grundbuchberichtigung auf Grund eines Erbfalls ; Eintragung des Erben als Eigentümer und des Nacherben; Bestimmung des Todes des Vorerben als Zeitpunkt des Eintritts ...

  • Wolters Kluwer

    (Grundbuchberichtigungsverfahren nach Erbfall: Bindung des Grundbuchamtes und der Instanzgerichte an einen Erbschein mit einem nach § 2106 BGB ergänzten Eintrittszeitpunkt für die Nacherbfolge)

  • Judicialis

    GBO § 22; ; GBO § 35; ; GBO § 52; ; BGB § 2109 Abs. 1; ; BGB § 2106

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundbuchberichtigung: Bindung des Grundbuchamtes an den Erbschein

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 486
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 14.11.1996 - 2Z BR 83/96

    Bindung des Grundbuchamtes an einen Erbschein; Heilung der Verfügung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.04.2003 - 20 W 8/03
    Das Grundbuch wäre bezüglich des Nacherbenvermerks unrichtig, wenn feststünde, dass der Nacherbfall nicht oder nicht mehr eintreten kann oder wenn das vom Nacherbenvermerk erfasste Grundstück oder Grundstücksrecht endgültig aus der der Nacherbfolge unterliegenden Erbschaft ausgeschieden wäre (BayObLG in st. Rspr., z. B. Rpfleger 1997, 156).

    Dies braucht jedoch hier nicht eingehend erörtert und auf die Kritik der weiteren Beschwerde an dieser Auffassung eingegangen zu werden, denn der Senat wie auch das Grundbuchamt sind an den Inhalt des Erbscheins vom 07.11.1960 gebunden (BayObLG Rpfleger 1997, 156, 157; Demharter: GBO, 24. Aufl., § 35, Rdnr. 27 und 29; Bauer/von Oefele: GBO, AT I Rdnr. 160), der entsprechend der Ergänzungsregel des § 2106 Abs. 1 BGB den Tod der Vorerbin als maßgeblich für den Eintritt der Nacherbfolge bezeichnet.

  • LG Stuttgart, 27.06.2008 - 34 AktE 1/04

    Squeeze-out Alcatel Sel AG

    Die gegen den Freigabebeschluss eingelegte Beschwerde hat das Oberlandesgericht Stuttgart am 03.12.2003 - AZ 20 W 8/03, abgedruckt u.a. AG 2004, 105 - zurückgewiesen, worauf der Hauptversammlungsbeschluss im Handelsregister am 16.12.2003 eingetragen wurde.
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