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   OLG Frankfurt, 23.04.2013 - 11 U 84/11 (Kart)   

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https://dejure.org/2013,12647
OLG Frankfurt, 23.04.2013 - 11 U 84/11 (Kart) (https://dejure.org/2013,12647)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.04.2013 - 11 U 84/11 (Kart) (https://dejure.org/2013,12647)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. April 2013 - 11 U 84/11 (Kart) (https://dejure.org/2013,12647)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 315 BGB, § 14 AEG, § 21 EIBV, Art 7 EGRL 2001/14
    Zur Billigkeit von Stationsnutzungsentgelten der Deutschen Bahn nach dem Stationspreissystem (SPS) 05

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Billigkeit von Stationsnutzungsentgelten der Deutschen Bahn nach dem Stationspreissystem 05

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Festsetzung des Nutzungsentgelts für Eisenbahnhöfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 07.02.2006 - KZR 8/05

    Stromnetznutzungsentgelt II

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.04.2013 - 11 U 84/11
    Die im Vertrag hinsichtlich des Nutzungsentgeltes vorhanden Lücke kann unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien sachgerecht durch entsprechende Anwendung des § 315 BGB geschlossen werden (BGH aaO; BGH NJW-RR 2006, 915 - Stromnetznutzungsentgelt II; OLG München, Urteil vom 23.2.2012, U 3365/11, WuW DE-R 3608, 3614 - Trassenentgelt).

    Die in dem für das Jahr 2006 konkludent abgeschlossenen Stationsnutzungvertrag mangels entsprechender Parteivereinbarung enthaltene Lücke hinsichtlich der Höhe des Nutzungsentgeltes ist unter Berücksichtigung des beiderseitigen Parteiinteresses und des mutmaßlichen Parteiwillens durch Rückgriff auf das am besten geeignete gesetzliche Regelungsmodell zu schließen (BGH NJW-RR 2006, 915 - Stromnetznutzungsentgelt II).

  • LG Frankfurt/Main, 17.03.2011 - 4 O 108/10
    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.04.2013 - 11 U 84/11
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt a.M. vom 17.3.2011, Az. .3-04 O 108/10, wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Landgerichts Frankfurt a.M. vom 17.3.2011, Az. .3-04 O 108/10, aufzuheben und die Klage abzuweisen,.

  • OLG Düsseldorf, 22.12.2010 - 2 U (Kart) 17/09

    Rückforderung überhöhter Netzdurchleitungsentgelte

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.04.2013 - 11 U 84/11
    Zwar kann die Feststellung, dass die Entgeltfestsetzung durch den Leistungserbringer unbillig ist, nicht zur Konsequenz haben, dass die Leistung unentgeltlich in Anspruch genommen werden kann (vgl. BGH NJW 2011, 212, 215 Rdnr. 51 - Netznutzungsentgelt IV); es kommt dann eine gerichtliche Schätzung etwa unter Zugrundelegung von Festsetzungen der Regulierungsbehörde in Betracht (OLG Düsseldorf vom 22.12.2010 VI-2 U (Kart) 17/09).
  • BGH, 20.07.2010 - EnZR 23/09

    Stromnetznutzungsentgelt IV

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.04.2013 - 11 U 84/11
    Zwar kann die Feststellung, dass die Entgeltfestsetzung durch den Leistungserbringer unbillig ist, nicht zur Konsequenz haben, dass die Leistung unentgeltlich in Anspruch genommen werden kann (vgl. BGH NJW 2011, 212, 215 Rdnr. 51 - Netznutzungsentgelt IV); es kommt dann eine gerichtliche Schätzung etwa unter Zugrundelegung von Festsetzungen der Regulierungsbehörde in Betracht (OLG Düsseldorf vom 22.12.2010 VI-2 U (Kart) 17/09).
  • BGH, 18.10.2011 - KZR 18/10

    Stornierungsentgelt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.04.2013 - 11 U 84/11
    Denn beide Parteien waren sich darüber einig, ungeachtet der ungeklärten Vergütungsfrage sowohl für 2005 als auch für 2006 den Vertrag durchführen zu wollen; eine Rückabwicklung der Leistungsbeziehungen nach Bereicherungsrecht wäre nicht interessengerecht (vgl. BGH Urteil vom 18.10.11, KZR 18/10, WuW DE-R 3417 - Stornierungsentgelt).
  • BGH, 15.05.2012 - EnZR 105/10

    Stromnetznutzungsentgelt V

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.04.2013 - 11 U 84/11
    Wegen der unterschiedlichen Ausgestaltung der entsprechenden Verfahren spricht auch die beklagtenseits angesprochene Gefahr eines Widerspruchs zwischen Verfügungen der Bundesnetzagentur als Regulierungsbehörde und einzelfallbezogenen Entscheidungen der ordentlichen Gerichte nicht gegen die analoge Anwendung des § 315 BGB (vgl. BGH WuW DE-R 3417 - Stornierungsentgelt; BGH Urteil vom 15.5.2012, EnZR 105/10 - Stromnetznutzungsentgelt V, unter Nr. 24 ff).
  • BGH, 27.01.2010 - XII ZR 148/07

    Zulässigkeit einer Klageänderung in der Berufungsinstanz; Auslegung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.04.2013 - 11 U 84/11
    Nach dieser Vorschrift sind neue Angriffs- und Verteidigungsmittel in der Berufungsinstanz u.a. dann zuzulassen, wenn "sie einen Gesichtspunkt betreffen, der vom Gericht des ersten Rechtszuges erkennbar übersehen oder für unerheblich gehalten wurde", vorausgesetzt, dass diese Sicht des Erstgerichts den Vortrag der Partei auch tatsächlich beeinflusst hat, das Gericht also etwa bei zutreffender Beurteilung der Sach-und Rechtslage einen Hinweis nach § 139 ZPO hätte erteilen müssen (Zöller/Heßler, 29. Aufl., § 531 Rdnr. 27; BGH NJW-RR 2010, 1508).
  • BGH, 18.10.2005 - KZR 36/04

    Stromnetznutzungsentgelt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.04.2013 - 11 U 84/11
    Dies gilt auch für den Rückforderungsprozess, wenn der Vertragspartner - wie hier - das erhöhte Entgelt unter Vorbehalt gezahlt hat (BGH NJW 2006, 684, 686 - Stromnetznutzungsentgelt I).
  • OLG Frankfurt, 17.01.2012 - 11 U 43/09

    Kartellrecht: Die im TPS 05 festgelegten Preiskonditionen unterliegen der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.04.2013 - 11 U 84/11
    Neben den eisenbahnrechtlichen Entgeltbemessungsgrundsätzen muss sich damit das Leistungsbestimmungsrecht auch an den Maßstäben einer am konkreten Vertragszweck der Parteien und deren Interessen orientierten Festsetzung ausrichten (Senat, Urteil vom 17.1.2012, 11 U 43/09 (Kart)).
  • BGH, 14.03.2012 - VIII ZR 113/11

    Zu den Folgen unwirksamer Preisanpassungsklauseln in Erdgas-Sonderkundenverträgen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.04.2013 - 11 U 84/11
    Denn es geht vorliegend nicht - wie etwa häufig bei Energielieferungsverträgen - um ein Preisänderungsrecht innerhalb eines laufenden Dauerschuldverhältnisses (dazu etwa BGH ZNER 2012, 262, 263), sondern um den Inhalt eines jährlich neu abzuschließenden Einzelvertrages.
  • LG Frankfurt/Main, 01.10.2014 - 6 O 218/13
    Dies bleibt vielmehr den Zivilgerichten auf der Grundlage des Zivilrechts vorbehalten (BGH aaO; OLG München BeckRS 2012, 09009; OLG Frankfurt, BeckRS 2013, 10190; OLG Frankfurt, Urteil vom 17.01.2012, 11 U 43/09 (Kart)).

    Eine Festsetzung eines anderen billigen Entgeltes durch das Gericht nach § 315 Abs. 3 HS 2 BGB, wie die Beklagte beantragt hat, kam nicht in Betracht, weil es hierfür im Hinblick auf die Unbilligkeit des gesamten Preissystems der Beklagten an einer ausreichenden Schätzgrundlage fehlt (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 23.04.2013, 11 U 84/11 (Kart.); OLG München, WuW DE-R 3608, 3618f - Trassenentgelte; KG, Urteil vom 31.1.2013, 2 U 1/11 (Kart)).

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