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   OLG Frankfurt, 23.05.2013 - 20 W 142/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,29995
OLG Frankfurt, 23.05.2013 - 20 W 142/13 (https://dejure.org/2013,29995)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.05.2013 - 20 W 142/13 (https://dejure.org/2013,29995)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. Mai 2013 - 20 W 142/13 (https://dejure.org/2013,29995)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 19 GBO, § 20 GBO, § 53 GBO, § 168 BGB, § 172 BGB
    Reichweite postmortale Vollmacht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Reichweite postmortale Vollmacht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit des Vertreterhandelns aufgrund postmortaler Vollmacht; Anforderungen an den Nachweis des Versterbens des Vollmachtgebers und der Vollmachtserteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erteilung einer postmortalen Vollmacht muss in öffentlicher oder öffentlich-beglaubigter Form nachgewiesen sein

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erteilung einer postmortalen Vollmacht muss in öffentlicher oder öffentlich-beglaubigter Form nachgewiesen sein

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 1323
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Frankfurt, 14.12.2009 - 20 W 315/09

    Eintragung eines Amtswiderspruchs gegen Löschung einer Dienstbarkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.05.2013 - 20 W 142/13
    Die Ablehnung einer Anregung, einen Amtswiderspruch einzutragen, ist grundsätzlich mit der Beschwerde anfechtbar (vgl. Demharter, GBO, 28. Aufl., § 53 Rz. 32; § 71 Rz. 26; Senat, Beschluss vom 14.12.2009, 20 W 315/09, zitiert nach juris).

    Es muss ein Widerspruch zwischen Grundbuchinhalt und wirklicher Rechtslage vorliegen, wobei nur eine ursprüngliche, also von Anfang an bestehende Unrichtigkeit des Grundbuchs die Eintragung eines Amtswiderspruchs begründet (vgl. die Nachweise bei Senat, Beschluss vom 14.12.2009, 20 W 315/09, zitiert nach juris).

    Dabei muss die Gesetzesverletzung feststehen, die Unrichtigkeit des Grundbuchs dagegen nur glaubhaft sein (vgl. die Nachweise bei Senat, Beschluss vom 14.12.2009, 20 W 315/09, zitiert nach juris).

  • BGH, 25.10.1994 - XI ZR 239/93

    Ausführung von Weisungen aufgrund einer postmortalen Vollmacht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.05.2013 - 20 W 142/13
    In der grundbuchrechtlichen Literatur (vgl. Schöner/Stöber, a.a.O., Rz. 3572; Michalski WuM 1997, 658 ff.) wird in diesem Zusammenhang auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 25.10.1994 (in BGHZ 127, 239) verwiesen.

    Sein Wille bleibt bis zum Widerruf durch den Erben maßgeblich, so dass es - anders als die Beschwerde hier meint - auf die Zustimmung des Erben zu dem Handeln des Bevollmächtigten gerade nicht ankommt (vgl. BGHZ 127, 239, zitiert nach juris Tz. 22, 23).

  • BGH, 23.02.1983 - IVa ZR 186/81

    Verfügung oder Schenkung von Todes wegen?

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.05.2013 - 20 W 142/13
    13 Der Bevollmächtigte vertritt dann nach dem Erbfall den oder die Erben (vgl. dazu BGH NJW 1983, 1487; Senat FamRZ 2012, 1676, zitiert nach juris - zur transmortalen Vollmacht -), in deren Namen er jedoch nicht ausdrücklich auftreten muss (Reetz in BeckOK GBO, Stand 01.02.2013, Sonderbereich "Vertretungsmacht" Rz. 44; LG Stuttgart BWNotZ 2007, 119; Senat FamRZ 2012, 1676 - zur transmortalen Vollmacht -, je zitiert nach juris; vgl. auch die Nachweise bei Staudinger/Schilken, BGB, Neubearb. 2009, § 168 Rz. 33).
  • LG Stuttgart, 20.07.2007 - 1 T 37/07

    Vollmacht nach Erbfall

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.05.2013 - 20 W 142/13
    13 Der Bevollmächtigte vertritt dann nach dem Erbfall den oder die Erben (vgl. dazu BGH NJW 1983, 1487; Senat FamRZ 2012, 1676, zitiert nach juris - zur transmortalen Vollmacht -), in deren Namen er jedoch nicht ausdrücklich auftreten muss (Reetz in BeckOK GBO, Stand 01.02.2013, Sonderbereich "Vertretungsmacht" Rz. 44; LG Stuttgart BWNotZ 2007, 119; Senat FamRZ 2012, 1676 - zur transmortalen Vollmacht -, je zitiert nach juris; vgl. auch die Nachweise bei Staudinger/Schilken, BGB, Neubearb. 2009, § 168 Rz. 33).
  • OLG Hamm, 15.03.2005 - 15 W 61/05

    Beschwerde mit dem Ziel der Eintragung eines Amtswiderspruchs gegen die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.05.2013 - 20 W 142/13
    Legt - wie hier - der Bevollmächtigte eine Vollmachtsurkunde in Ausfertigung vor, gilt die Vollmacht nach § 172 Abs. 2 BGB bis zu ihrer Rückgabe oder ggf. Kraftloserklärung (§ 176 Abs. 1 BGB) als fortbestehend (vgl. Reetz in BeckOK GBO, a.a.O., Sonderbereich "Vertretungsmacht" Rz. 115; Schöner/Stöber, a.a.O, Rz. 3581, 3584 ff.; Meikel//Hertel, GBO, 10. Aufl., § 29 Rz. 46 ff.; Bauer/von Oefele/Schaub, a.a.O., AT VII 170 ff., je m. w. N.; OLG Hamm FGPrax 2005, 240, zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 24.04.2013 - 20 W 117/13

    Grundbuch: Voraussetzung für die Eintragung eines Amtswiderspruchs

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.05.2013 - 20 W 142/13
    Auch bei nachträglich bekannt werdenden Umständen, die die rechtliche Fehlerhaftigkeit der Eintragungsunterlagen belegen, kann im Beschwerdeverfahren nicht die Eintragung eines Amtswiderspruchs erreicht werden, es sei denn, dass das Grundbuchamt die Fehlerhaftigkeit der Unterlagen kannte oder fahrlässig nicht kannte (std. Rspr. des Senats, zuletzt Beschluss vom 24.04.2013, 20 W 117/2013; vgl. auch Demharter, a. a. O., § 53 Rz. 22 ff.; Bauer/von Oefele/Meincke, GBO, 3. Aufl., § 53 Rz. 65).
  • OLG Frankfurt, 14.11.2011 - 20 W 149/11

    Grundbuch: Reichweite einer transmortalen Vollmacht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.05.2013 - 20 W 142/13
    13 Der Bevollmächtigte vertritt dann nach dem Erbfall den oder die Erben (vgl. dazu BGH NJW 1983, 1487; Senat FamRZ 2012, 1676, zitiert nach juris - zur transmortalen Vollmacht -), in deren Namen er jedoch nicht ausdrücklich auftreten muss (Reetz in BeckOK GBO, Stand 01.02.2013, Sonderbereich "Vertretungsmacht" Rz. 44; LG Stuttgart BWNotZ 2007, 119; Senat FamRZ 2012, 1676 - zur transmortalen Vollmacht -, je zitiert nach juris; vgl. auch die Nachweise bei Staudinger/Schilken, BGB, Neubearb. 2009, § 168 Rz. 33).
  • OLG Frankfurt, 09.03.2015 - 20 W 49/15

    Wirkungsumfang einer transmortalen Vollmacht

    Die Ausführungen von Grunewald, auf die sich der Grundbuchrechtspfleger beruft, bieten für den Senat keine Veranlassung, von der auch darin als herrschend bezeichneten Meinung, die er bisher auch selbst vertreten hat (Beschl. v. 23.03.2013 -20 W 142/13- ZEV 2014, 202), abzuweichen, dass die Vorgaben des Erblassers auch nach seinem Tod dem Willen des Erben vorgehen.
  • OLG Frankfurt, 11.09.2014 - 20 W 222/14

    Begriff der Grundbuchunrichtigkeit nach § 22 GBO

    Dabei muss die Gesetzesverletzung feststehen, die Unrichtigkeit des Grundbuchs dagegen nur glaubhaft sein (std. Rspr. des Senats, vgl. zuletzt FamRZ 2014, 1323, zitiert nach juris und m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 30.10.2018 - 20 W 226/18

    Zur Frage der Grundbuchunrichtigkeit im Falle einer Eigentumseintragung aufgrund

    Dabei muss die Gesetzesverletzung feststehen, die Unrichtigkeit des Grundbuchs dagegen nur glaubhaft sein (std. Rspr. des Senats, vgl. zuletzt FamRZ 2014, 1323, zitiert nach juris und m. w. N.).
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