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   OLG Frankfurt, 23.05.2013 - 20 W 96/13   

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https://dejure.org/2013,31285
OLG Frankfurt, 23.05.2013 - 20 W 96/13 (https://dejure.org/2013,31285)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.05.2013 - 20 W 96/13 (https://dejure.org/2013,31285)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. Mai 2013 - 20 W 96/13 (https://dejure.org/2013,31285)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 7 ErbbauRG, § 17 FamFG, § 18 FamFG, § 63 FamFG, § 68 FamFG
    Beschwerdefrist im Erbbaurecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Frist für die Einlegung einer Beschwerde im Verfahren der Ersetzung der Eigentümerzustimmung zur Veräußerung eines Erbbaurechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Frist für die Einlegung der Beschwerde im Verfahren der Ersetzung der Eigentümerzustimmung zur Veräußerung eines Erbbaurechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 27.02.2013 - XII ZB 6/13

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Familienstreitsache: Unterbliebene

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.05.2013 - 20 W 96/13
    Geschieht dies tatsächlich nicht, wirkt sich das Verschulden des Beteiligten oder seines Verfahrensbevollmächtigten nicht mehr aus, so dass ihm Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist (vgl. dazu zuletzt BGH NJW 2013, 1308; FamRZ 2013, 436, je zitiert nach juris; vgl. auch Keidel/Sternal, a.a.O., § 17 Rz. 29).

    Auch unter der Geltung des § 17 Abs. 2 FamFG käme nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. die Nachweise in NJW 2013, 1308, Tz. 7, zitiert nach juris) eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - wie gesagt - nur dann in Betracht, wenn die fehlende Rechtsbehelfsbelehrung für die Fristversäumnis ursächlich geworden ist.

  • OLG Zweibrücken, 13.12.2010 - 5 WF 159/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei einem durch einen Belehrungsmangel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.05.2013 - 20 W 96/13
    Dem schließt sich der Senat aus der genannten Überlegung heraus an; überdies entspricht dies auch zu § 63 Abs. 2 Nr. 1 FamFG nun herrschender Rechtsprechung (vgl. etwa OLG Zweibrücken FGPrax 2011, 50; NJW-RR 2011, 1016; KG NJW-RR 2011, 1228; OLG Frankfurt NJW 2012, 3250, je zitiert nach juris).

    Ein Rechtsanwalt hat die einschlägigen Gesetze zu kennen und ist gehalten, bei einer umstrittenen Rechtsfrage den sichersten Weg zu wählen (vgl. OLG Zweibrücken NJW-RR 2011, 1016; OLG Frankfurt NJW 2012, 3250, je zu § 63 Abs. 2 Nr. 1 FamFG).

  • OLG Frankfurt, 10.05.2012 - 3 UF 52/12

    Unzutreffende Rechtsbehelfsbelehrung bei anwaltlicher Vertretung für Versäumung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.05.2013 - 20 W 96/13
    Dem schließt sich der Senat aus der genannten Überlegung heraus an; überdies entspricht dies auch zu § 63 Abs. 2 Nr. 1 FamFG nun herrschender Rechtsprechung (vgl. etwa OLG Zweibrücken FGPrax 2011, 50; NJW-RR 2011, 1016; KG NJW-RR 2011, 1228; OLG Frankfurt NJW 2012, 3250, je zitiert nach juris).

    Ein Rechtsanwalt hat die einschlägigen Gesetze zu kennen und ist gehalten, bei einer umstrittenen Rechtsfrage den sichersten Weg zu wählen (vgl. OLG Zweibrücken NJW-RR 2011, 1016; OLG Frankfurt NJW 2012, 3250, je zu § 63 Abs. 2 Nr. 1 FamFG).

  • BGH, 12.01.2012 - V ZB 198/11

    Wiedereinsetzung: Rechtsirrtum wegen inhaltlich unrichtiger Rechtsmittelbelehrung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.05.2013 - 20 W 96/13
    Eine solche fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung liegt hier jedoch nach Aktenlage nicht einmal vor (vgl. zur diesbezüglichen Differenzierung auch: BGH NJW 2012, 2443, Tz. 10, zitiert nach juris), so dass sich diese Frage, ob der anwaltliche Verfahrensbevollmächtigte ansonsten auf deren Richtigkeit hätte vertrauen dürfen, gar nicht stellt.
  • OLG Zweibrücken, 08.10.2010 - 6 WF 196/10

    Einstweiliges Anordnungsverfahren: Frist zur Anfechtung einer ablehnenden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.05.2013 - 20 W 96/13
    Dem schließt sich der Senat aus der genannten Überlegung heraus an; überdies entspricht dies auch zu § 63 Abs. 2 Nr. 1 FamFG nun herrschender Rechtsprechung (vgl. etwa OLG Zweibrücken FGPrax 2011, 50; NJW-RR 2011, 1016; KG NJW-RR 2011, 1228; OLG Frankfurt NJW 2012, 3250, je zitiert nach juris).
  • KG, 18.04.2011 - 16 UF 52/11

    Einstweiliges Anordnungsverfahren in Sorgerechtssachen: Beschwerdefrist bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.05.2013 - 20 W 96/13
    Dem schließt sich der Senat aus der genannten Überlegung heraus an; überdies entspricht dies auch zu § 63 Abs. 2 Nr. 1 FamFG nun herrschender Rechtsprechung (vgl. etwa OLG Zweibrücken FGPrax 2011, 50; NJW-RR 2011, 1016; KG NJW-RR 2011, 1228; OLG Frankfurt NJW 2012, 3250, je zitiert nach juris).
  • BGH, 19.12.2012 - XII ZB 61/12

    Wiedereinsetzung in eine versäumte Rechtsmittelfrist in einer Familiensache im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.05.2013 - 20 W 96/13
    Geschieht dies tatsächlich nicht, wirkt sich das Verschulden des Beteiligten oder seines Verfahrensbevollmächtigten nicht mehr aus, so dass ihm Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist (vgl. dazu zuletzt BGH NJW 2013, 1308; FamRZ 2013, 436, je zitiert nach juris; vgl. auch Keidel/Sternal, a.a.O., § 17 Rz. 29).
  • OLG Celle, 22.11.2012 - 4 W 166/12

    Frist für die Einlegung der Beschwerde gegen die Kostenentscheidung i.R. eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.05.2013 - 20 W 96/13
    Diese Erwägung muss auch im Rahmen des § 7 Abs. 3 Satz 2 ErbbauRG gelten, der auf § 63 Abs. 2 Nr. 2 FamFG Bezug nimmt (so auch OLG Celle FGPrax 2013, 88; von Oefele/Heinemann in Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl., § 7 ErbbauRG Rz. 16; wohl auch Ingenstau/Hustedt, ErbbauRG, 9. Aufl., § 7 Rz. 52; Heller in NomosKommentar BGB, 3. Aufl., § 7 ErbbauRG Rz. 17).
  • OLG Köln, 25.02.2014 - 2 Wx 38/14

    Zulässigkeit der Beschwerde eines nicht vertretungsbefugten

    Es entspricht der überwiegenden Meinung, der der Senat folgt, dass im Verfahren nach § 7 Abs. 3 ErbbauRG die Beschwerde auch dann in der verkürzten Frist des § 63 Abs. 2 Nr. 2 FamFG einzulegen ist, wenn durch die angefochtene Entscheidung der Ersetzungsantrag zurückgewiesen worden ist Denn nach § 63 Abs. 2 Nr. 2 FamFG, auf den § 7 Abs. 3 Satz 2 ErbbauRG verweist, ist mangels einer Differenzierung im Gesetz zwischen einer erteilten und einer abgelehnten Genehmigung sowie mangels anders lautender gesetzlicher Bestimmungen von einer einheitlichen zweiwöchigen Frist zur Einlegung der Beschwerde auszugehen (OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 23.05.2013 - 20 W 96/13 - juris; OLG Hamm, Beschluss vom 24.07.2013 -15 W 199/12 - juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.12.2013 - 3 Wx 173/13 - juris - von Oefele/Heinemann, Münchener Kommentar zum BGB, 6. Auflage 2013, § 7 ErbbauRG Rdz. 16; Keidel/Sternal, FamFG 18. Auflage 2014, § 63 Rn. 14c; a. A. Palandt/Bassenge, BGB, 73. Auflage 2014, § 7 ErbbauRG Rn. 9).
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