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   OLG Frankfurt, 23.06.2020 - 20 W 155/15, 20 W 362/15, 20 W 392/15   

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https://dejure.org/2020,23924
OLG Frankfurt, 23.06.2020 - 20 W 155/15, 20 W 362/15, 20 W 392/15 (https://dejure.org/2020,23924)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.06.2020 - 20 W 155/15, 20 W 362/15, 20 W 392/15 (https://dejure.org/2020,23924)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. Juni 2020 - 20 W 155/15, 20 W 362/15, 20 W 392/15 (https://dejure.org/2020,23924)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hessen

    § 44 FamFG
    Voraussetzungen der Rüge der Verletzung rechlichen Gehörs nach § 44 FamFG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Frankfurt, 12.05.2020 - 20 W 392/15

    Voraussetzungen für die Erteilung eines Alleinerbscheins

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.06.2020 - 20 W 155/15
    Die Rüge in dem Verfahren 20 W 392/15 wird zurückgewiesen.

    Denn der Senat hat in den Beschlüssen vom 12.05.2020 zu den Aktenzeichen 20 W 362/15 und 20 W 392/15, mit denen er über Beschwerden der Beteiligten erkannt hat, die Rechtsbeschwerde nicht zugelassen (§ 70 Abs. 1, Abs. 2 S. 2 FamFG).

    Soweit die Beteiligten aus dem Zeitablauf möglicherweise eine Verletzung ihres Anspruchs auf rechtliches Gehör in dem weiteren Beschwerdeverfahren mit dem Aktenzeichen 20 W 392/15 betreffend die Entscheidung des Nachlassgerichts im Erbscheinserteilungsverfahrens ableiten wollen, wird darauf sogleich unter Ziff. 3 noch eingegangen.

    Schließlich erweist sich die Gehörsrüge gegen den Senatsbeschluss ebenfalls vom 12.05.2020 zum Aktenzeichen 20 W 392/15 jedenfalls als unbegründet und war zurückzuweisen.

    Nach alledem hat auch die Anhörungsrüge gegen die Entscheidung des Senats in dem Verfahren mit dem Aktenzeichen 20 W 392/15 keinen Erfolg.

    Die Beteiligten zu 1 und 2 haften gemäß § 22 Abs. 1, § 32 Abs. 1 GNotKG für die Gerichtskosten betreffend die Gehörsrügeverfahren mit den Aktenzeichen 20 W 155/15 und 20 W 362/15 gesamtschuldnerisch und die Beteiligte zu 1 als alleinige Rügeführerin für die Gerichtskosten des Verfahrens der Gehörsrüge mit dem Aktenzeichen 20 W 392/15.

    Es wird diesbezüglich auf die Ausführungen in dem Senatsbeschluss vom 12.05.2020 zu 20 W 392/15 Bezug genommen.

  • OLG Brandenburg, 19.12.2013 - 3 Wx 5/12

    Erbrecht: Anforderungen an den Nachweis der Echtheit eines handschriftlichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.06.2020 - 20 W 155/15
    § 68 Abs. 3 S. 2 FamFG, wonach das Beschwerdegericht von der Durchführung einer mündlichen Verhandlung oder eines Termins absehen kann, wenn eine solche bereits im ersten Rechtszug vorgenommen worden ist und von einer erneuten Vornahme keine zusätzlichen Erkenntnisse zu erwarten sind, gilt nur dann, wenn bereits für das erstinstanzliche Verfahren eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist (vgl. Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 19.12.2013, Az. 3 Wx 5/12, zitiert nach juris Tz. 26; Sternal in Keidel, a. a. O., § 68 FamFG, Rn. 58a).
  • OLG Düsseldorf, 29.03.2011 - 3 Wx 263/10

    Verfahren bei Einziehung eines Erbscheins

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.06.2020 - 20 W 155/15
    Denn bei einer Entscheidung im Nachlassverfahren handelt es sich nicht um eine echte Streitentscheidung im Sinne der Menschenrechtskonvention oder nach sonstigen höherrangigen Vorschriften (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.03.2011, Az. I-3 Wx 263/10, zitiert nach juris Tz. 19).
  • OLG Schleswig, 14.01.2010 - 3 Wx 92/09

    Verfahren nach FamFG bei Beschwerde in einer Nachlasssache

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.06.2020 - 20 W 155/15
    In solchen nicht echt streitigen Verfahren, die eine mündliche Verhandlung oder persönliche Anhörung des Betroffenen nicht gebieten, muss die Zulässigkeit der Entscheidung im schriftlichen Wege daher auch nicht am Maßstab des Art. 6 EMRK gemessen werden (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 14.01.2010, Az. 3 Wx 92/09, zitiert nach juris Tz. 11).
  • BGH, 24.07.2014 - III ZB 83/13

    Verfahren auf gerichtliche Entscheidung gegen einen schiedsgerichtlichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.06.2020 - 20 W 155/15
    103 Abs. 1 GG selbst begründet kein Recht auf mündliche Verhandlung (vgl. BGH, Beschluss vom 24.07.2014, Az. III ZB 83/13, zitiert nach juris Tz. 5; Bacher in BeckOK ZPO, a. a. O., § 321a ZPO, Rn. 40b).
  • OLG Köln, 23.10.2017 - 27 U 2/17

    Auslegung einer transmortalen Vollmacht als Erbeinsetzung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.06.2020 - 20 W 155/15
    Auch hat der Senat u. a. die von den Beteiligten angeführte Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln in dem Rechtsstreit der Nachlasspflegerin gegen die hiesige Beteiligte zu 1 (Urteil vom 23.10.2017, Az. 27 U 2/17, zitiert nach juris) zur Kenntnis genommen.
  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 1379/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.06.2020 - 20 W 155/15
    Eine Verletzung des Anspruchs eines Beteiligten auf rechtliches Gehörs kann zwar darin liegen, dass das Gericht seine Pflicht zur Kenntnisnahme und Erwägung des Vortrages des Beteiligten verletzt hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 09.02.1982, Az. 1 BvR 1379/80, BVerfGE 60, 1 ff., zitiert nach juris Tz. 16).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.06.2020 - 20 W 155/15
    Die mit AnhörungsrügenG vom 09.12.2004 (BGBl. I, 3220) durch den Gesetzgeber vorgenommene Erweiterung der Vorschriften betreffend verfahrensspezifische Anhörungsrügen stellt eine Reaktion auf den Plenarbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 30.04.2003 (Az. 1 PBvU 1/02, zitiert nach juris) dar (vgl.: BR-Drs. 663/04, S. 1).
  • OLG Nürnberg, 06.08.2014 - 7 UF 1272/13

    Beschwerdeverfahren wegen einstweiliger Anordnung betreffend die elterliche

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.06.2020 - 20 W 155/15
    Eine Gehörsrüge nach § 44 FamFG findet gegen eine Entscheidung, mit der bereits eine Gehörsrüge zurückgewiesen worden ist, aber nicht statt (vgl. BGH, Beschluss vom 10.02.2012, Az. V ZR 8/10, Tz. 2; OLG Nürnberg, Beschluss vom 06.08.2014, Az. 7 UF 1272/13, Tz. 5; beide zitiert nach juris; Meyer-Holz in Keidel, FamFG, 20. Aufl., § 44 FamFG, Rn. 51; Gomille in Haußleiter, FamFG, 2. Aufl., § 44 FamFG, Rn. 2; Bacher in BeckOK ZPO, 36. Edition, Stand: 01.03.2020, § 321a ZPO, Rn. 6).
  • BGH, 08.12.2015 - V ZB 44/15

    Abschiebungshaftverfahren: Rechtliches Gehör für die eine Haftanordnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.06.2020 - 20 W 155/15
    Nach Ablauf der Einlegungsfrist kann die Anhörungsrüge nicht durch eine nachgeschobene Begründung auf weitere, neue Grundlagen gestellt werden (BGH, Beschluss vom 08.12.2015, Az. V ZB 44/15, zitiert nach juris, Tz. 5).
  • BGH, 10.02.2012 - V ZR 8/10

    Unanfechtbarkeit der Anhörungsrüge

  • BGH, 19.03.2009 - V ZR 142/08

    Erfordernis einer eigenständigen Auseinandersetzung mit der angegriffenen

  • BGH, 11.05.2006 - IX ZR 171/03

    Beginn der Frist für die Anbringung einer Gehörsrüge

  • OLG Karlsruhe, 04.04.2022 - 11 W 6/21

    Beteiligung des Nachlasspflegers im Erbscheinsverfahren

    Eine Beteiligung des Nachlasspflegers ist im Erbscheinsverfahren hingegen grundsätzlich nicht möglich (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 23.06.2020 - 20 W 155/15 u.a. -, juris Rn. 54; Zimmermann, in: Keidel, FamFG, 20. Aufl. 2020, § 345 FamFG Rn. 25; Grziwotz, in: Münchener Kommentar zum FamFG, 3. Aufl. 2019, § 345 FamFG Rn. 20).
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