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   OLG Frankfurt, 23.09.2009 - 4 U 60/09   

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https://dejure.org/2009,27661
OLG Frankfurt, 23.09.2009 - 4 U 60/09 (https://dejure.org/2009,27661)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.09.2009 - 4 U 60/09 (https://dejure.org/2009,27661)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. September 2009 - 4 U 60/09 (https://dejure.org/2009,27661)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 130 InsO, § 131 InsO, § 143 InsO, § 166 Abs 1 InsO, § 170 InsO
    Geltendmachung eines Vermieterpfandrechts durch Insolvenzverwalter; Besitzverlust an Sicherungsgut vor Insolvenzeröffnung

  • Deutsches Notarinstitut

    InsO §§ 130, 131, 143, 166 Abs. 1, 170
    Geltendmachung eines Vermieterpfandrechts durch Insolvenzverwalter; Besitzentziehung durch Sicherungseigentümer vor Insolvenzeröffnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung eines Vermieterpfandrechts durch Insolvenzverwalter; Besitzverlust an Sicherungsgut vor Insolvenzeröffnung

  • zvi-online.de

    InsO §§ 130, 131, 143, 166 Abs. 1, §§ 170, 171
    Zur Geltendmachung eines Vermieterpfandrechts durch den Insolvenzverwalter, wenn der Pfandgegenstand vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens in verbotener Eigenmacht vom Sicherungseigentümer abgeholt wurde

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Geltendmachung von Vermieterpfandrecht durch Insolvenzverwalter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.03.2007 - IX ZR 27/06

    Erstattung der Umsatzsteuer bei abgesonderter Befriedigung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.09.2009 - 4 U 60/09
    Denn insoweit entsteht zugleich analog § 170 II InsO ein Erstattungsanspruch der Insolvenzmasse, was eine zur Anfechtbarkeit führende Gläubigerbenachteiligung ausschließt (vgl. BGH NJW-RR 2007, 1207 unter II 3+4).

    Die Insolvenzmasse hat keinen Anspruch darauf, dass Absonderungsrechte bestehen bleiben, nur damit deren Feststellung und Verwertung im Insolvenzverfahren Kosten verursachen, die durch Zahlung einer Feststellungs- und Verwertungskostenpauschale nach den §§ 170, 171 InsO ausgeglichen werden muss (BGH NJW-RR 2004, 846 unter II 2 d bb; vgl. auch BGH ZIP 2005, 40 unter II; BGH NJW-RR 2007, 1207 unter II 4 b).

  • BGH, 09.10.2003 - IX ZR 28/03

    Benachteiligung der Gläubiger durch Veräußerung eines sicherungsübereigneten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.09.2009 - 4 U 60/09
    56 d) Schließlich führte auch die Vereitelung des Verwertungsrechts des Klägers gemäß § 166 I InsO durch den Besitzentzug nicht zu einer Gläubigerbenachteiligung, auch wenn die sicherungsübereigneten Gegenstände trotz des Absonderungsrechts des Sicherungsgebers für die Insolvenzmasse einen selbständigen, im Kern geschützten Vermögenswert darstellten, welcher in dem durch § 166 I InsO begründeten Verwertungsrecht des Insolvenzverwalters zum Ausdruck kommt (vgl. BGH NJW-RR 2004, 846 unter II 2 d bb).

    Die Insolvenzmasse hat keinen Anspruch darauf, dass Absonderungsrechte bestehen bleiben, nur damit deren Feststellung und Verwertung im Insolvenzverfahren Kosten verursachen, die durch Zahlung einer Feststellungs- und Verwertungskostenpauschale nach den §§ 170, 171 InsO ausgeglichen werden muss (BGH NJW-RR 2004, 846 unter II 2 d bb; vgl. auch BGH ZIP 2005, 40 unter II; BGH NJW-RR 2007, 1207 unter II 4 b).

  • BGH, 23.09.2004 - IX ZR 25/03

    Anfechtbarkeit der Inbesitznahme sicherungsübereigneter Gegenstände durch den

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.09.2009 - 4 U 60/09
    Die Insolvenzmasse hat keinen Anspruch darauf, dass Absonderungsrechte bestehen bleiben, nur damit deren Feststellung und Verwertung im Insolvenzverfahren Kosten verursachen, die durch Zahlung einer Feststellungs- und Verwertungskostenpauschale nach den §§ 170, 171 InsO ausgeglichen werden muss (BGH NJW-RR 2004, 846 unter II 2 d bb; vgl. auch BGH ZIP 2005, 40 unter II; BGH NJW-RR 2007, 1207 unter II 4 b).
  • OLG Köln, 22.12.2021 - 22 U 13/20

    Anspruch auf Herausgabe eines Versteigerungserlöses Berechtigung zum Verkauf von

    Dieser hatte lediglich die Möglichkeit, die Herausgabe der Gegenstände kraft eines der Schuldnerin zustehenden Besitzanspruchs nach §§ 858, 861 Abs. 1 BGB zu verlangen, um mit dem unmittelbaren Besitz das Verwertungsrecht nach § 166 Abs. 1 InsO wiederzuerlangen (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 23.09.2009 - 4 U 60/09 -, juris Rn. 48; Brinkmann in: Uhlenbruck, InsO, 15. Aufl., § 166 Rn. 12; Dithmar in: Braun, InsO, 8. Aufl., § 166 Rn. 11; Sinz in: K. Schmidt, InsO, 19. Aufl., § 166 Rn. 11; Lütcke in: BeckOK InsR, 24. Ed. 15.07.2021, § 166 Rn. 23; wohl a.A. Kern in: MünchKommInsO, 4. Aufl., § 166 Rn. 32).
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