Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 23.10.2008 - 6 U 176/07 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 2 Abs 1 Nr 1 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr 10 UWG, § 8 Abs 2 UWG, § 8 Abs 3 Nr 2 UWG
Wettbewerbsverstoß durch Telekommunikationsunternehmen: Weiterleitung von Preselection-Auftragsdaten durch Reseller trotz Kundenwiderrufs; Haftung eines Telekommunikationsnetzbetreibers für das wettbewerbswidrige Verhalten seines Resellers; Klagebefugnis eines ... - kanzlei.biz
Verantwortung für das Handeln der "Reseller"
- Judicialis
- kanzlei.biz
Verantwortung für das Handeln der "Reseller"
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerbswidrigkeit der Weiterleitung von Preselectiondaten eines Kunden an die Deutsche Telekom
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Slamming
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§§ 3, 4 Nr. 10, 8 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3 Nr. 2 UWG
Telefonunternehmen haften auch für wettbewerbswidriges Verhalten ihrer "Reseller” - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wettbewerbswidrigkeit der Weiterleitung von Preselectiondaten eines Kunden an die Deutsche Telekom
- archive.org
, S. 46 (Leitsatz und Auszüge)
§§ 2 Abs. 1 Nr. 1, 4 Nr. 10, 8 Abs. 2 UWG
Zurechnung wettbewerbswidrigen Verhaltens von Resellern
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Mithaftung des TK-Anbieters für Wettbewerbsverletzungen seiner Reseller
- wettbewerbszentrale.de (Pressemitteilung)
Slamming ist unlautere Behinderung von Mitbewerbern
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Mithaftung des TK-Anbieters für Wettbewerbsverletzungen seiner Reseller
- wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)
Slamming ist unlautere Behinderung von Mitbewerbern
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Mithaftung des TK-Anbieters für Wettbewerbsverletzungen seiner Reseller
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 17.08.2007 - 11 O 227/06
- OLG Frankfurt, 23.10.2008 - 6 U 176/07
- BGH, 28.10.2010 - I ZR 174/08
Papierfundstellen
- MMR 2009, 566
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Düsseldorf, 25.08.2016 - 20 U 107/15
Wettbewerbswidrigkeit der erneuten Übermittlung eines Portierungsauftrags nach …
In diesem Sinne ist es in der Rechtsprechung als unlauter qualifiziert worden, wenn Kundenaufträge oder -anfragen an einen Mitbewerber unterdrückt oder auf sich umgeleitet werden (OLG Köln, WRP 2007, 1008), wenn ein Reseller von Telekommunikationsdienstleistungen ohne entsprechenden Pre-Selection-Auftrag (z.B. weil dieser bereits widerrufen worden ist) eines Fernsprechteilnehmers die Umstellung seines Telefonanschlusses auf eine neue Verbindungsbetreiberkennzahl und damit auf einen neuen Anbieter veranlasst (OLG Düsseldorf MMR 2009, 565; OLG Frankfurt WRP 2009, 348) oder wenn der Auftrag eines Kunden, eine Voreinstellung des Telefonanschlusses (Pre-Selection) in der Weise zu erbringen, dass (auch) Telekommunikationsdienstleistungen eines anderen Anbieters in Anspruch genommen werden können, auftragswidrig bewusst so ausgeführt wird, dass nicht die Dienstleistungen des anderen Anbieters, sondern (nur) die eigenen in Anspruch genommen werden können (BGH, GRUR 2009, 876 - Änderung der Voreinstellung II). - BGH, 28.10.2010 - I ZR 174/08
Änderung der Voreinstellung III
Die Berufung der Beklagten ist ohne Erfolg geblieben (OLG Frankfurt a.M., WRP 2009, 348). - OLG Düsseldorf, 27.11.2014 - 15 U 56/14
Wettbewerbswidrigkeit der zweiten Übermittlung eines Portierungsauftrages durch …
In diesem Sinne ist es in der Rechtsprechung als unlauter qualifiziert worden, wenn Kundenaufträge oder -anfragen an einen Mitbewerber unterdrückt oder auf sich umgeleitet werden (OLG Köln, WRP 2007, 1008), wenn ein Reseller von Telekommunikationsdienstleistungen ohne entsprechenden Pre-Selection-Auftrag (z. B. weil dieser bereits widerrufen worden ist) eines Fernsprechteilnehmers die Umstellung seines Telefonanschlusses auf eine neue Verbindungsbetreiberkennzahl und damit auf einen neuen Anbieter veranlasst (OLG Düsseldorf MMR 2009, 565; OLG Frankfurt WRP 2009, 348) oder wenn der Auftrag eines Kunden, eine Voreinstellung des Telefonanschlusses (Pre-Selection) in der Weise zu erbringen, dass (auch) Telekommunikationsdienstleistungen eines anderen Anbieters in Anspruch genommen werden können, auftragswidrig bewusst so ausgeführt wird, dass nicht die Dienstleistungen des anderen Anbieters, sondern (nur) die eigenen in Anspruch genommen werden können (BGH, GRUR 2009, 876 - Änderung der Voreinstellung II).