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   OLG Frankfurt, 23.11.2012 - 7 U 93/11   

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https://dejure.org/2012,60966
OLG Frankfurt, 23.11.2012 - 7 U 93/11 (https://dejure.org/2012,60966)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.11.2012 - 7 U 93/11 (https://dejure.org/2012,60966)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. November 2012 - 7 U 93/11 (https://dejure.org/2012,60966)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 7 Abs 2 VerbrKrG
    Anwendbarkeit von § 7 II VerbrKrG a. F. auf Versicherungsverhältnisse, die vor 1.1.2002 entstanden sind

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit von § 7 II VerbrKrG a. F. auf Versicherungsverhältnisse, die vor 1.1.2002 entstanden sind

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 499 a.F.; VerbrKrG § 7 Abs. 2 a.F.
    Zeitliche Grenzen des Widerrufsrechts bei einem Kapitallebensversicherungsvertrag mit monatlichen Beitragszahlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Zum Widerruf eines Lebensversicherungsvertrages Erlöschen des Widerrufsrechts unabhängig von einer Widerrufsbelehrung (§ 7 Abs. 2 VerbrKrG a.F.)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 20.01.2012 - 7 U 105/11

    Wirksamkeit der Widerrufsbelehrung bei Abschluss eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.11.2012 - 7 U 93/11
    Es kann dahinstehen, ob hier eine Finanzierungshilfe oder ein Zahlungsaufschub im Sinne von § 499 BGB a. F. vorliegt (ablehnend der Senat in seinen Entscheidungen vom 20.01.2012, Az. 7 U 105/11 und vom 08.02.2012, Az. 7 U 166/11).
  • OLG Frankfurt, 08.02.2012 - 7 U 166/11

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss einer Rentenversicherung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.11.2012 - 7 U 93/11
    Es kann dahinstehen, ob hier eine Finanzierungshilfe oder ein Zahlungsaufschub im Sinne von § 499 BGB a. F. vorliegt (ablehnend der Senat in seinen Entscheidungen vom 20.01.2012, Az. 7 U 105/11 und vom 08.02.2012, Az. 7 U 166/11).
  • OLG Frankfurt, 07.08.2015 - 19 U 5/15

    Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung nach § 14 Abs. 1 BGB-InfoV bei marginalen

    Auch aus Abs. 2 ergibt sich für den vorliegenden Fall nichts anderes, da sich die in diesem Absatz getroffene Regelung ausschließlich auf § 355 Abs. 2 BGB a. F. bezieht und damit nicht auf den Erlöschensausschluss für das Widerrufsrecht (OLG Frankfurt, Urteil vom 21.11.2012 -7 U 93/11 - zit. n. [...]).
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