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   OLG Frankfurt, 24.01.2007 - 13 U 168/05   

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https://dejure.org/2007,12641
OLG Frankfurt, 24.01.2007 - 13 U 168/05 (https://dejure.org/2007,12641)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24.01.2007 - 13 U 168/05 (https://dejure.org/2007,12641)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24. Januar 2007 - 13 U 168/05 (https://dejure.org/2007,12641)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sachgerechtigkeit eines Urkundenprozesses bei schneller Durchführung der Beweisaufnahme; Erhebung der Einrede der Überschuldung eines Nachlasses; Erfüllung eines Vermächtnisses an einen Vorerben und den Nacherben ; Erfüllung eines nicht ausgleichspflichtigen ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.04.1974 - VIII ZR 211/72

    Beweisbedürftigkeit von Tatsachen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.01.2007 - 13 U 168/05
    Wenn auch die Gesetzesmaterialien für diese strikte Auffassung sprechen dürften, hat der 8. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes in Fortführung der Reichsgerichtlichen Rechtsprechung bereits in seinem am 24. April 1974 verkündetem Urteil (unter anderem abgedruckt in NJW 1974, Seite 1199) festgestellt, dass auch im Urkundenprozess der Beweis durch Urkunden für solche klagebegründenden Tatsachen - d. h. vorliegend für die den Klageabweisungsantrag stützenden Einwendungen - entbehrlich sein könne, die unstreitig, zugestanden oder offenkundig seien.
  • BGH, 25.11.1992 - IV ZR 147/91

    Kein Wegfall der Geschäftsgrundlage bei Vermächtniserfüllung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.01.2007 - 13 U 168/05
    Dieser Tatsache wegen braucht auch nicht gegenwärtig erörtert werden, ob nicht im Wege einer ergänzenden Testamentsauslegung (siehe hierzu Urteil des IV. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 25. November 1992 in NJW 1993, Seite 850) das zugunsten der Streithelferinnen des Beklagten ausgesetzte Vermächtnis wegen veränderter Umstände insgesamt in Wegfall gekommen anzusehen ist.
  • BGH, 06.03.1991 - IV ZR 114/89

    Rechte und Pflichten des Vorvermächtnisnehmers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.01.2007 - 13 U 168/05
    Zur Stützung der vorgetragenen und von dem Senat nicht geteilten Rechtsauffassung kann sich nicht auf das Urteil des IV. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 6. März 1991 (BGHZ 114, 16 ff.) bezogen werden.
  • OLG Frankfurt, 05.02.1999 - 25 U 156/98

    Vorausvermächtnisanspruch des Miterben vor Erbauseinandersetzung gegenüber

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.01.2007 - 13 U 168/05
    Damit wird auf § 160 BGB verwiesen, wonach der unter einer aufschiebenden Bedingung berechtigte im Fall des Eintritts der Bedingung Schadensersatz von dem anderen Teil verlangen kann, wenn dieser während der Schwebezeit das von der Bedingung abhängige Recht durch sein Verschulden vereitelt oder beeinträchtigt hat (vgl. in diesem Sinne vor allem auch Urteil des 25. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 5. Februar 1999 = OLGR 1999, 112 ff., 114; vgl. des weiteren Kipp-Kuing, Erbrecht, 14. Bearbeitung 1990, § 62 Seite 352).
  • OLG Düsseldorf, 19.12.2008 - 22 U 86/08

    Rechtsnatur von Anmerkungen im Rahmen der Schlussrechnungsprüfung;

    Vielmehr eröffnet die h.M. dem Kläger lediglich die Möglichkeit, Lücken im Urkundsbeweis durch unstreitige, zugestandene oder offenkundige Tatsachen zu füllen (BGH NJW 1974, 1199, 1200 f.; WM 1985, 738 f.; OLGR München 2007, 361 f.; OLG Köln, BauR 2008, 129 ff.; OLG Frankfurt, Urt. vom 31.05.1990, Az. 3 U 13/90; Urt. vom 24.01.2007; Az. 13 U 168/05 - sämtlich zitiert nach Juris; Musielak/Voit, ZPO, Kommentar, 6. Aufl. 2008, § 592, Rn. 11 - zitiert nach Beck-online; Zöller/Greger, ZPO, Kommentar, 26. Aufl. 2008, § 592, Rn. 10 f. m.w.N.; ).
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