Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 24.01.2012 - 4 U 143/11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 23a Abs 1 Nr 1 GVG, § 111 Nr 8 GVG, § 231 Abs 1 Nr 1 FamFG
Vorliegen einer gesetzlichen Unterhaltspflicht nach § 231 I Nr. 1 FamG - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zuständigkeit der Familiengerichte für Ansprüche einer Mutter gegen ihren Sohn auf Zahlung von Unterhalt wegen einer Grundstücksschenkung
- Wolters Kluwer
Vorliegen einer gesetzlichen Unterhaltspflicht nach § 231 I Nr. 1 FamG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unterhaltssachen; sachliche Zuständigkeit Familiengericht - Vorliegen einer gesetzlichen Unterhaltspflicht nach § 231 I Nr. 1 FamG
- rechtsportal.de
Zuständigkeit der Familiengerichte für Ansprüche einer Mutter gegen ihren Sohn auf Zahlung von Unterhalt wegen einer Grundstücksschenkung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Unterhaltssache kann auch vorliegen bei vertraglicher Unterhaltspflicht zwischen Mutter und Sohn
Verfahrensgang
- LG Wiesbaden, 01.06.2011 - 5 O 183/10
- OLG Frankfurt, 24.01.2012 - 4 U 143/11
Papierfundstellen
- MDR 2013, 411
- FamRZ 2013, 898
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 11.07.1979 - IV ZR 165/78
Einordnung einer Vollstreckungsabwehrklage als Familiensache - Vereinbarkeit …
Auszug aus OLG Frankfurt, 24.01.2012 - 4 U 143/11
Eine vertragliche Unterhaltspflicht nimmt dem Verfahren nur dann nicht den Charakter als gesetzliche Unterhaltssache, wenn es sich um einen selbständigen vom Gesetz losgelösten Unterhaltsanspruch handelt, den das Gesetz in dieser Form nicht kennt (BGH NJW 1978, 1924; BGH NJW 1979, 2046; BGH FamRZ 1985, 161). - OLG Frankfurt, 17.06.1997 - 22 U 207/95
- Vertriebsdirektor -, Nachholung der Rechtswegprüfung durch das …
Auszug aus OLG Frankfurt, 24.01.2012 - 4 U 143/11
Bei einer solchen erstmaligen Entscheidung in der Berufungsinstanz ist der Rechtsstreit an das erstinstanzliche Gericht des zulässigen Rechtsweges zu verweisen und das ergangene Urteil zugleich durch Beschluss aufheben (OLG Frankfurt OLGR 1997, 173 = NJW-RR 1997, 1564). - BGH, 14.11.1984 - IVb ZR 38/83
Bestimmung der ehelichen Lebensverhältnisse; Prozeßvergleich über Unterhalt
Auszug aus OLG Frankfurt, 24.01.2012 - 4 U 143/11
Eine vertragliche Unterhaltspflicht nimmt dem Verfahren nur dann nicht den Charakter als gesetzliche Unterhaltssache, wenn es sich um einen selbständigen vom Gesetz losgelösten Unterhaltsanspruch handelt, den das Gesetz in dieser Form nicht kennt (BGH NJW 1978, 1924; BGH NJW 1979, 2046; BGH FamRZ 1985, 161). - BGH, 28.06.1978 - IV ZB 82/78
Zuständigkeit für Streitigkeiten, die rein vertragliche Unterhaltsvereinbarungen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 24.01.2012 - 4 U 143/11
Eine vertragliche Unterhaltspflicht nimmt dem Verfahren nur dann nicht den Charakter als gesetzliche Unterhaltssache, wenn es sich um einen selbständigen vom Gesetz losgelösten Unterhaltsanspruch handelt, den das Gesetz in dieser Form nicht kennt (BGH NJW 1978, 1924; BGH NJW 1979, 2046; BGH FamRZ 1985, 161). - BGH, 05.11.2008 - XII ZR 103/07
Bindung des Bundesgerichtshofes an eine vom Oberlandesgericht getroffene …
Auszug aus OLG Frankfurt, 24.01.2012 - 4 U 143/11
Für die Abgrenzung zwischen dem gesetzlichen und dem "rein vertraglichen" Unterhaltsanspruch kommt es nach der vom Landgericht zugrunde gelegten Entscheidung des Bundesgerichtshof vom 5.11.2008 (NJW-RR 2009, 434 = FamRZ 2009, 219) darauf an, ob die vertragliche Regelung hinsichtlich der Voraussetzungen, des Umfangs und des Erlöschens des Anspruchs die im gesetzlichen Unterhaltsrecht vorgegebenen Grundsätze aufnimmt und - wenn auch unter vielleicht erheblicher Modifikation - abbildet.