Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 24.01.2017 - 11 Verg 1/16, 11 Verg 2/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,3290
OLG Frankfurt, 24.01.2017 - 11 Verg 1/16, 11 Verg 2/16 (https://dejure.org/2017,3290)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24.01.2017 - 11 Verg 1/16, 11 Verg 2/16 (https://dejure.org/2017,3290)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24. Januar 2017 - 11 Verg 1/16, 11 Verg 2/16 (https://dejure.org/2017,3290)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,3290) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 178 S. 3 GWB, § 8a PBefG, § 12 PBefG, VO EG Nr. 1370/2007 Art. 7
    Zur Bedeutung des Vorrangs des eigenwirtschaftlichen Verkehrs bei der Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages für Verkehrsdienstleistungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zur Bedeutung des Vorrangs des eigenwirtschaftlichen Verkehrs bei der Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages für Verkehrsdienstleistungen

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • VERIS
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • heuking.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatzansprüche eines im Vergabeverfahren von Verkehrsdienstleistungen im Buspersonennahverkehr unterlegenen Bieters wegen Verstoßes gegen den Grundsatz des Vorrangs eigenwirtschaftlicher Verkehre

  • rechtsportal.de

    Schadensersatzansprüche eines im Vergabeverfahren von Verkehrsdienstleistungen im Buspersonennahverkehr unterlegenen Bieters wegen Verstoßes gegen den Grundsatz des Vorrangs eigenwirtschaftlicher Verkehre

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Grundsatz des Vorrangs eigenwirtschaftlicher Verkehre ist keine Bestimmung des Vergaberechts!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vorrang des eigenwirtschaftlichen Verkehrs bei der Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages für Verkehrsdienstleistungen

  • heuking.de (Kurzinformation)

    ÖPNV: Kein Vorrang des eigenwirtschaftlichen Verkehrs im Vergabeverfahren

Besprechungen u.ä.

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Bedeutung des Vorrangs des eigenwirtschaftlichen Verkehrs bei der Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages für Verkehrsdienstleistungen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2017, 442
  • ZfBR 2017, 414
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • VK Münster, 29.05.2013 - VK 5/13

    Busdienstleistungen: Eigenwirtschaftlichkeit ist vorrangig!

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.01.2017 - 11 Verg 1/16
    Der Nachprüfungsantrag könne schon deshalb nicht "offensichtlich unbegründet" sein, weil die Vergabekammer Münster mit Beschluss vom 29.5.2013, VK 5/13, einen vergleichbaren Sachverhalt diametral entgegengesetzt entschieden habe.

    Insoweit weist die Antragstellerin zwar zutreffend darauf, dass es an der Vergabereife fehlen könnte, wenn die Durchführung des ausgeschriebenen Verkehrs durch den Bestbieter daran scheitern könnte, dass einem Dritten vorrangig eine Genehmigung zum eigenwirtschaftlichen Verkehr zu erteilen ist (VK Münster, Beschl. vom 29.3.2013, VK 5/13; OLG Bremen, Beschl. vom 4.7.2014, 2 Verg 1/14).

  • VK Hessen, 21.01.2016 - 69d-VK-03/16

    Frist zur Vorabbekanntmachung dient nicht dem Konkurrentenschutz!

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.01.2017 - 11 Verg 1/16
    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer des Landes Hessen vom 21.1.2016, Az. VK 3/2016, wird zurückgewiesen.

    in dem Verfahren Az. 11 Verg 2/16 festzustellen, dass die Antragstellerin durch die Entscheidung der 1. Vergabekammer des Landes Hessen vom 21.1.2016, Az. VK 3/2016, in ihren Rechten verletzt wurde;.

  • OLG Naumburg, 23.07.2001 - 1 Verg 2/01

    Antragsbefugnis im Feststellungsverfahren eines Vergabeverfahrens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.01.2017 - 11 Verg 1/16
    Hierfür genügt die nicht auszuschließende Möglichkeit eines Schadensersatzanspruches des Bieters gegen die Vergabestelle für den Fall der Feststellung eines konkreten Vergaberechtsverstoßes (OLG Naumburg OLGR 2002, 73) oder jedes nach Lage des Falles anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art, wobei die beantragte Feststellung geeignet sein muss, die Rechtsposition des Antragstellers in einem der genannten Bereiche zu verbessern und eine Beeinträchtigung seiner Rechte auszugleichen oder wenigstens zu mildern (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 4.2.2009, 1 Verg 4/08; OLG Frankfurt, Beschl. vom 6.2.2003, 11 Verg 3/02; Möllenkamp in: Kulartz/Kus/Portz, GWB-Vergaberecht, 3. Aufl., § 123 Rdnr. 29Weber in: Schulte/Just, Kartellrecht, 2. Aufl., § 123 Rdnr. 23; Brauer in: Zieckow/Völlink, Vergaberecht, 2. Aufl., § 123 GWB Rd. 14, Summa in: Heiermann/Zeiss, jurisPK-Vergaberecht, 4. Aufl. 2013, § 114 GWB Rdnr. 134 f).
  • OLG Koblenz, 04.02.2009 - 1 Verg 4/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: Anforderungen an die Darlegung der Antragsbefugnis

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.01.2017 - 11 Verg 1/16
    Hierfür genügt die nicht auszuschließende Möglichkeit eines Schadensersatzanspruches des Bieters gegen die Vergabestelle für den Fall der Feststellung eines konkreten Vergaberechtsverstoßes (OLG Naumburg OLGR 2002, 73) oder jedes nach Lage des Falles anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art, wobei die beantragte Feststellung geeignet sein muss, die Rechtsposition des Antragstellers in einem der genannten Bereiche zu verbessern und eine Beeinträchtigung seiner Rechte auszugleichen oder wenigstens zu mildern (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 4.2.2009, 1 Verg 4/08; OLG Frankfurt, Beschl. vom 6.2.2003, 11 Verg 3/02; Möllenkamp in: Kulartz/Kus/Portz, GWB-Vergaberecht, 3. Aufl., § 123 Rdnr. 29Weber in: Schulte/Just, Kartellrecht, 2. Aufl., § 123 Rdnr. 23; Brauer in: Zieckow/Völlink, Vergaberecht, 2. Aufl., § 123 GWB Rd. 14, Summa in: Heiermann/Zeiss, jurisPK-Vergaberecht, 4. Aufl. 2013, § 114 GWB Rdnr. 134 f).
  • OLG Frankfurt, 06.02.2003 - 11 Verg 3/02

    Kostenentscheidung im Vergabenachprüfungsverfahren: Erledigung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.01.2017 - 11 Verg 1/16
    Hierfür genügt die nicht auszuschließende Möglichkeit eines Schadensersatzanspruches des Bieters gegen die Vergabestelle für den Fall der Feststellung eines konkreten Vergaberechtsverstoßes (OLG Naumburg OLGR 2002, 73) oder jedes nach Lage des Falles anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art, wobei die beantragte Feststellung geeignet sein muss, die Rechtsposition des Antragstellers in einem der genannten Bereiche zu verbessern und eine Beeinträchtigung seiner Rechte auszugleichen oder wenigstens zu mildern (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 4.2.2009, 1 Verg 4/08; OLG Frankfurt, Beschl. vom 6.2.2003, 11 Verg 3/02; Möllenkamp in: Kulartz/Kus/Portz, GWB-Vergaberecht, 3. Aufl., § 123 Rdnr. 29Weber in: Schulte/Just, Kartellrecht, 2. Aufl., § 123 Rdnr. 23; Brauer in: Zieckow/Völlink, Vergaberecht, 2. Aufl., § 123 GWB Rd. 14, Summa in: Heiermann/Zeiss, jurisPK-Vergaberecht, 4. Aufl. 2013, § 114 GWB Rdnr. 134 f).
  • OLG Bremen, 04.07.2014 - 2 Verg 1/14
    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.01.2017 - 11 Verg 1/16
    Insoweit weist die Antragstellerin zwar zutreffend darauf, dass es an der Vergabereife fehlen könnte, wenn die Durchführung des ausgeschriebenen Verkehrs durch den Bestbieter daran scheitern könnte, dass einem Dritten vorrangig eine Genehmigung zum eigenwirtschaftlichen Verkehr zu erteilen ist (VK Münster, Beschl. vom 29.3.2013, VK 5/13; OLG Bremen, Beschl. vom 4.7.2014, 2 Verg 1/14).
  • OLG Düsseldorf, 04.03.2020 - Verg 11/18

    Dienstleistungsauftrag oder Dienstleistungskonzession?

    Es ist allein Sache der nach § 11 PBefG zuständigen Behörde zu prüfen, ob eine veröffentlichte Vorabbekanntmachung trotz formaler oder inhaltlicher Mängel geeignet ist, die Drei-Monats-Frist des § 12 Abs. 6 PBefG auszulösen (OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 24. Januar 2017, 11 Verg 1/16 - juris, Rn. 55 f.).
  • OLG Düsseldorf, 04.03.2020 - Verg 10/18
    Es ist allein Sache der nach § 11 PBefG zuständigen Behörde, zu prüfen, ob eine veröffentlichte Vorabbekanntmachung trotz formaler oder inhaltlicher Mängel geeignet ist, die Drei-Monats-Frist des § 12 Abs. 6 PBefG auszulösen (OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 24.01.2017 - 11 Verg 1/16, zitiert nach juris, Tz. 55 f.).
  • VG Gießen, 14.02.2018 - 6 K 3691/16

    Der Lauf der dreimonatigen Ausschlussfrist des § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG für die

    Gegen die Entscheidung der Vergabekammer legte die Arbeitsgemeinschaft mit Schriftsatz vom 25.01.2016 sofortige Beschwerde ein, die das Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit Beschluss vom 24.01.2017 (Az. 11 Verg 1/16 und 2/16, juris) zurückwies.

    Die Hinweispflicht des § 8a Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 PBefG beinhaltet daher eine verfahrensrechtliche Absicherung des Vorrangs der Eigenwirtschaftlichkeit (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 24.01.2017, Az. 11 Verg 1/16 und 2/16, juris, Rn. 43), die mit Blick auf das Genehmigungsverfahren nur dann Wirkung entfalten kann, wenn im Falle ihrer Nichtbeachtung die Frist des § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG nicht ausgelöst wird.

  • OLG Düsseldorf, 19.02.2020 - Verg 27/17

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer Direktvergabe von

    Dies folgt aus dem Verweis von § 8a Abs. 2 S. 1, Abs. 7 S. 1 PBefG in das GWB, der die Rügeobliegenheit einschließt (OLG Jena Beschluss vom 12. Juli 2019, 2 Verg 1/18 - juris, Rn. 70; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 24. Januar 2017, 11 Verg 1/16 - juris, Rn. 38).
  • OLG Naumburg, 14.07.2017 - 7 Verg 1/17

    Nachprüfung einer Vergabe von Empfangsdienstleistungen: Anforderungen an die

    Rechtsverstöße gegen allgemeine, öffentlich-rechtliche Bestimmungen sind hingegen nicht zu überprüfen, soweit diese außerhalb des Anwendungsbereichs vergaberechtlicher Vorschriften verbleiben (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 24. Januar 2017, 11 Verg 1/16, VergabeR 2017, 407; OLG Karlsruhe AbfallR 2011, 191; OLG Schleswig, NZBau 2015, 186; Möllenkamp in Kulartz/Kus/Portz/Prieß, Kommentar zum GWB-Vergaberecht, 4. Auf., Rdn. 78 zu § 160 GWB).
  • VG Freiburg, 13.02.2020 - 10 K 3455/18

    Genehmigung zur Einrichtung und zum Betrieb eines Buslinienverkehrs;

    Im Übrigen gebührt der Frist des § 12 Abs. 5 PBefG Vorrang vor derjenigen des § 12 Abs. 6 PBefG (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.01.2017 - 11 Verg 2/16 -, juris Rn. 51; VG Gießen, Urteil vom 14.02.2018 - 6 K 3691/16.GI -, juris Rn. 35ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht