Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 24.02.2017 - 10 U 112/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,70908
OLG Frankfurt, 24.02.2017 - 10 U 112/16 (https://dejure.org/2017,70908)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24.02.2017 - 10 U 112/16 (https://dejure.org/2017,70908)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24. Februar 2017 - 10 U 112/16 (https://dejure.org/2017,70908)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,70908) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Internationale Zuständigkeit für Rückgriffsansprüche des Darlehensgebers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 17.09.2002 - C-334/00

    Tacconi

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.02.2017 - 10 U 112/16
    Dabei sind in erster Linie die Systematik und die Zielsetzungen des Übereinkommens zu berücksichtigen (vgl. EuGH in NJW 2005, 811 Rdnr. 33; EuGH in NJW 2002, 3159 Rdnr. 19; BGH in NJW 2012, 455 Rdnr. 13; BGH in NJW 2009, 2606 Rdnr. 13).

    Nur eine solche autonome Auslegung kann die einheitliche Anwendung des Übereinkommens sicherstellen, zu dessen Zielen es gehört, die Zuständigkeitsregeln für die Gerichte der Vertragsstaaten zu vereinheitlichen und den Rechtsschutz für die in der Gemeinschaft niedergelassenen Personen dadurch zu verbessern, dass ein Kläger ohne Schwierigkeiten festzustellen vermag, welches Gericht er anrufen kann, und einem verständigen Beklagten erkennbar wird, vor welchem Gericht er verklagt werden kann (vgl. EuGH in NJW 2002, 3159 Rdnr. 20).

    Für das Vorliegen eines Vertrages bzw. von Ansprüchen aus einem Vertrag kommt es maßgeblich darauf an, dass eine Partei gegenüber einer anderen Partei freiwillig eine Verpflichtung eingegangen ist; der Abschluss eines Vertrages ist allerdings nicht notwendig (vgl. EuGH NJW 2002, 3159; EuGH NJW 2002, 3159 Rdnr. 23; BGH NJW 2009, 2606 Rdnr. 13; Zöller-Geimer, Kommentar zur ZPO, 31. Auflage 2016, Art. 7 Rdnr. 36 ff.).

  • LG Frankfurt/Main, 10.06.2016 - 7 O 364/15
    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.02.2017 - 10 U 112/16
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 10.6.2016, Az.: 2-07 O 364/15, wird zurückgewiesen.

    auf ihre Berufung das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 10.6.2016 (2-07 O 364/15) im Kostenpunkt aufzuheben und im Übrigen dahin abzuändern, dass die Klage zulässig ist.

  • BGH, 22.04.2009 - VIII ZR 156/07

    Begriff des Erfüllungsorts i.S. von Art. 5 Nr. 1 EuGVVO

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.02.2017 - 10 U 112/16
    Dabei sind in erster Linie die Systematik und die Zielsetzungen des Übereinkommens zu berücksichtigen (vgl. EuGH in NJW 2005, 811 Rdnr. 33; EuGH in NJW 2002, 3159 Rdnr. 19; BGH in NJW 2012, 455 Rdnr. 13; BGH in NJW 2009, 2606 Rdnr. 13).

    Für das Vorliegen eines Vertrages bzw. von Ansprüchen aus einem Vertrag kommt es maßgeblich darauf an, dass eine Partei gegenüber einer anderen Partei freiwillig eine Verpflichtung eingegangen ist; der Abschluss eines Vertrages ist allerdings nicht notwendig (vgl. EuGH NJW 2002, 3159; EuGH NJW 2002, 3159 Rdnr. 23; BGH NJW 2009, 2606 Rdnr. 13; Zöller-Geimer, Kommentar zur ZPO, 31. Auflage 2016, Art. 7 Rdnr. 36 ff.).

  • BGH, 23.10.1979 - KZR 21/78

    (Re-)Import von BMW-Personenkraftwagen aus Belgien - Tätigkeit als Ankäufer auf

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.02.2017 - 10 U 112/16
    Die internationale Zuständigkeit kann vom Ausgangsgericht nicht mit bindender Wirkung für das aufnehmende Gericht bejaht werden, sondern ist vom Gericht in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen (vgl. auch BGH in NJW 1982, 1947; BGH in NJW 1980, 1224; Vorwerk/Wolf, Beck´scher Online-Kommentar zur ZPO, Stand 1.12.2016, § 281 Rdnr. 9).
  • EuGH, 20.01.2005 - C-27/02

    Engler - Brüsseler Übereinkommen - Auslegung der Artikel 5 Nummern 1 und 3 und 13

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.02.2017 - 10 U 112/16
    Dabei sind in erster Linie die Systematik und die Zielsetzungen des Übereinkommens zu berücksichtigen (vgl. EuGH in NJW 2005, 811 Rdnr. 33; EuGH in NJW 2002, 3159 Rdnr. 19; BGH in NJW 2012, 455 Rdnr. 13; BGH in NJW 2009, 2606 Rdnr. 13).
  • BGH, 29.11.2011 - XI ZR 172/11

    Internationale Zuständigkeit: Verbrauchergerichtsstand für eine

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.02.2017 - 10 U 112/16
    Dabei sind in erster Linie die Systematik und die Zielsetzungen des Übereinkommens zu berücksichtigen (vgl. EuGH in NJW 2005, 811 Rdnr. 33; EuGH in NJW 2002, 3159 Rdnr. 19; BGH in NJW 2012, 455 Rdnr. 13; BGH in NJW 2009, 2606 Rdnr. 13).
  • EuGH, 05.02.2004 - C-265/02

    Frahuil

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.02.2017 - 10 U 112/16
    Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache Y (vgl. EuGH, Urteil vom 5.2.2004, Rs C-265/02 in NJW-RR 2004, 1291) lässt sich auf den hier streitgegenständlichen Rückgriffsanspruch aus einem Verbundgeschäft nicht übertragen.
  • BGH, 17.09.1996 - XI ZR 164/95

    Haustürwiderrufsgesetz - Haustürgeschäft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.02.2017 - 10 U 112/16
    Die herrschende Meinung unterstellt das Rückabwicklungsverhältnis zwischen Darlehensgeber und Unternehmer - beim Fehlen vertraglicher Abreden - dem Bereicherungsrecht und gewährt dem Darlehensgeber eine Durchgriffskondiktion (vgl. BGH NJW 1996, 3414 noch zu §§ 1, 3 HWiG; Palandt-Grüneberg, Kommentar zum BGB, 76. Auflage 2017, § 358 Rdnr. 21 am Ende; Bamberger/Roth, Kommentar zum BGB, Stand 1.5.2015, § 358 Rdnr. 29; anders: Münchener Kommentar zum BGB-Habersack, 7. Auflage 2016, § 358 Rdnr. 88 ff., der § 358 Abs. 4 Satz 5 BGB n.F. bei Annahme einer Regelungslücke entsprechend anwendet).
  • BGH, 28.02.1996 - XII ZR 181/93

    Internationale Zuständigkeit bei Ansprüchen aus der Auflösung eines Verlöbnisses

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.02.2017 - 10 U 112/16
    In einer früheren, noch zum Art. 5 Nr. 1 EuGVÜ ergangenen Entscheidung, hat der Bundesgerichtshof ausgeführt, dass Art. 5 Nr. 1 EuGVÜ nicht für Bereicherungsansprüche oder sonstige gesetzliche Schuldverhältnisse gilt (vgl. BGH in NJW 1996, 1411), wobei sich diese Annahme auf einen Rückgabe- und Wertersatzanspruch des dortigen Klägers gegen seine ehemalige Verlobte nach Auflösung des Verlöbnisses bezog.
  • BGH, 16.10.2015 - V ZR 120/14

    Revisionsverfahren betreffend Schadensersatzansprüche aus einem Kaufvertrag über

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.02.2017 - 10 U 112/16
    Auch für Klagen, die auf Sekundärpflichtverletzungen einer Partei gestützt werden, wie der Anspruch auf Schadensersatz wegen Sachmängeln, kann der Gerichtsstand der Primärleistung zur Anwendung kommen (vgl. BGH in NJW 2016, 409).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht