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   OLG Frankfurt, 24.03.2015 - 11 U 103/14   

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https://dejure.org/2015,60654
OLG Frankfurt, 24.03.2015 - 11 U 103/14 (https://dejure.org/2015,60654)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24.03.2015 - 11 U 103/14 (https://dejure.org/2015,60654)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24. März 2015 - 11 U 103/14 (https://dejure.org/2015,60654)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Hessen

    Anspruch der Genussscheininhaberin auf Rechenschaftslegung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch der Genussscheininhaberin auf Rechenschaftslegung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    AktG § 158 Abs. 1 Nr. 5
    Rechte des Inhabers eines Genussscheins bei Ausweisung eines Bilanzverlusts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.10.1992 - II ZR 172/91

    Ausgestaltung von Genußscheinrechten - Beseitigung des Grundkapitals durch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.03.2015 - 11 U 103/14
    Der Bundesgerichtshof hat allein ausgeführt, dass die vertragliche Einräumung von Informationsrechten möglich sei (NJW 1993, 57, 60 [BGH 05.10.1992 - II ZR 172/91] ), zugleich jedoch darauf hingewiesen, dass derartigen Befugnissen, wenn überhaupt, nur eine geringfügige eigenständige Bedeutung für die Wahrnehmung eigener Rechte zukomme.

    Insoweit kommt es auf die vom BGH thematisierten Fragen zur Verwendung dieser freigewordenen Beträge im Zusammenhang mit unterbliebenen Zahlungen an Genussscheininhaber nicht an (BGH NJW 1993, 57, 61ff [BGH 05.10.1992 - II ZR 172/91] ).

  • BGH, 29.04.2014 - II ZR 395/12

    Aktiengesellschaft: Beteiligung der Genussrechtsgläubiger an Bilanzverlusten aus

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.03.2015 - 11 U 103/14
    In Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendete Rechtsbegriffe sind grundsätzlich in ihrer juristischen Fachbedeutung zu verstehen; dies gilt jedenfalls, wenn sie - wie hier - erkennbar auf eine gesetzliche Regelung Bezug nehmen (vgl. BGH NZG 2014, 661, 664 [BGH 29.04.2014 - II ZR 395/12] ).

    Die bereits zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2014 (NZG 2014, 661 ff.) befasst sich - entgegen der Auffassung der Klägerin - nicht mit der Frage von Informationsrechten eines Genussscheininhabers.

  • BGH, 04.10.1989 - IVa ZR 198/88

    Ermittlungsanspruch des pflichtteilsergänzungsberechtigten Erben gegen den

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.03.2015 - 11 U 103/14
    Der Klägerin steht insoweit kein Rechtsschutzbedürfnis zur Seite, da auch nach Auskunft kein entsprechender Hauptanspruch geltend gemacht werden kann (vgl. BGHZ 108, 393f; Bittner in: Staudinger, BGB, 2014, § 259 Rn. 18).
  • OLG Düsseldorf, 19.05.2010 - 26 W 4/08

    Bilanzierung von Restwertrisiken beim Leasinggeber

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.03.2015 - 11 U 103/14
    Drohverlustrückstellungen stellen vielmehr gerade keine Korrektur aktiver Vermögensgegenstände - wie etwa bei Abschreibungen - dar, sondern stellen Passivposten dar (vgl. auch OLG Düsseldorf, NZG 2010, 1355, 1356 [OLG Düsseldorf 19.05.2010 - I-26 W 4/08 (AktE)] ).
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