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   OLG Frankfurt, 24.03.2020 - 22 U 157/18   

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https://dejure.org/2020,12749
OLG Frankfurt, 24.03.2020 - 22 U 157/18 (https://dejure.org/2020,12749)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24.03.2020 - 22 U 157/18 (https://dejure.org/2020,12749)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24. März 2020 - 22 U 157/18 (https://dejure.org/2020,12749)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verkehrsunfall und die Wertbestimmung bei einem Unikat

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Zur Frage des Wertes eines bei einem Verkehrsunfall beschädigten Kfz (hier: Unikat)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2020, 1037
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.11.2017 - VI ZR 92/17

    Schadensersatz bei Verletzung durch einen Verkehrsunfall: Ausgrenzung späterer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.03.2020 - 22 U 157/18
    Es liegt nämlich in der Verantwortlichkeit des Klägers, wenn der Geschädigte aus dem von ihm eingeschlagenen Weg herausgerissen wird und daraus erst die besondere Schwierigkeit folgt, eine Prognose über die hypothetische Entwicklung anzustellen (BGH 14.11.2017 VI ZR 92/17).
  • BGH, 10.07.1984 - VI ZR 262/82

    Modellboot - §§ 249, 251 BGB, zur Berechnung des Schadenersatzes bei fehlendem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.03.2020 - 22 U 157/18
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 92, 85) ist der Geldwert eines Unikats mangels eines Marktpreises nur durch Vergleich mit ähnlichen Objekten, die einen Marktpreis haben, zu finden, wobei außer fehlender Marktgängigkeit und den damit verbundenen Abstrichen an einem etwaigen Einsatz zu Vermögensdispositionen Unterschiede in der Qualität, Quantität, Erhaltungszustand, Gebrauchswert und dergleichen bei der notwendigen richterlichen Schätzung berücksichtigt werden müssen.
  • BGH, 07.02.2013 - IX ZR 75/12

    Insolvenzverwalterhaftung: Berechnung des ersatzfähigen Schadens bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.03.2020 - 22 U 157/18
    Die Frage der Bewertung eines Unikats ist durch den Bundesgerichtshof, insbesondere auch in der Entscheidung vom 7.2.2013 - IX ZR 75/12 -, ausgeführt und bestätigt worden.
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