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   OLG Frankfurt, 24.04.2002 - 2 Ss 71/02   

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https://dejure.org/2002,4522
OLG Frankfurt, 24.04.2002 - 2 Ss 71/02 (https://dejure.org/2002,4522)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24.04.2002 - 2 Ss 71/02 (https://dejure.org/2002,4522)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24. April 2002 - 2 Ss 71/02 (https://dejure.org/2002,4522)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 126 Abs 2 StGB, § 145 Abs 1 Nr 2 StGB, § 145d Abs 1 Nr 1 StGB, § 145d Abs 1 Nr 2 StGB
    Störung des öffentlichen Friedens: Versendung von Pseudo-Milzbrandbriefen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vermeintlicher Terrot-Anschlag; Versendung von Speisesalz mit Hinweis auf "Gesundheitspulver von Dr. med. Mills-Brandt"; Störung des öffentlichen Friedens ; Vortäuschung einer Straftat; Pseudo-Milzbrandbriefe

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Delikte gegen Güter der Rechtsgemeinschaft, Versenden vermeintlicher Milzbrandbriefe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 209
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.05.1967 - 2 StR 129/67
    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.04.2002 - 2 Ss 71/02
    Zum einen hat der Angeklagte das Rechtsmittel nicht auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt, zum anderen ist nicht ersichtlich, dass er sich anders als geschehen hätte verteidigen können (vgl. BGHSt 21, 256,260; BGH NJW 1982, 189).
  • BGH, 08.06.1984 - 2 StR 293/84

    Verbrechen - Androhung eines Verbrechens - Begonnenes Verbrechen -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.04.2002 - 2 Ss 71/02
    Hat der Täter dagegen schon mit der Ausführung einer verbrecherischen Handlung begonnen, so kann diese Ausführungshandlung selbst nicht zugleich als Androhung des begonnenen Verbrechens angesehen werden (vgl. BGH NStZ 1984, 454).
  • BGH, 09.07.1954 - 1 StR 677/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.04.2002 - 2 Ss 71/02
    Dies folgt unmittelbar aus dem Schutzzweck des § 145 d, die zur Verfolgung strafbarer Handlungen berufenen Dienststellen davor zu schützen, dass sie unberechtigt in Anspruch genommen werden oder unnütze Maßnahmen ergreifen (vgl. BGHSt 6, 251, 255; Rudolphi in System.Komm.StGB, 6. Aufl., § 145 d Rdn. 2; Schramm, a.a.O., m.w.N.).
  • BVerfG, 23.09.2002 - 1 BvR 1717/00

    Zur Aufsichtsratstätigkeit eines Notars bei einer Bank

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.04.2002 - 2 Ss 71/02
    Auch die Fälle, in denen der Täter anderen gegenüber ein gerade von ihm eingeleitetes Verbrechen als bevorstehend und von ihm nicht mehr beeinflussbar vorspiegelt, fallen darunter (vgl. Schramm, NJW 2002, 419, 420; Weidemann, JA 2002, 43, 47; zu § 241 Abs. 2: Eser in Schönke-Schröder, a.a.O., § 241 Rdn. 10).
  • BGH, 20.03.2014 - 3 StR 353/13

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung (unzulässige nachteilige Schlüssen aus der

    Für die Subsumtion unter die Tatbestände des § 126 StGB ist zu unterscheiden: Während die Androhung einer Katalogstraftat (Absatz 1) begriffsnotwendig auf ein zukünftiges Ereignis bezogen ist, kann die Täuschung über deren Bevorstehen (Absatz 2) auch darin liegen, dass diese bereits eingeleitet sei (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 24. April 2002 - 2 Ss 71/02, NStZ-RR 2002, 209).
  • OLG Frankfurt, 16.04.2019 - 2 Ss 336/18

    Zur Beurteilung und Auslegung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 126 Abs 1 StGB

    Nach der Rechtsprechung reicht es aus, wenn die begründete Besorgnis besteht, dass ein nicht näher eingegrenzter Kreis von Personen (so BGH-Beschl. v. 19. Mai 2010 - 1 StR 148/10 - NStZ 2010, 570), jedenfalls ein zahlenmäßig nicht überschaubarer Personenkreis ( OLG Frankfurt - Beschl. v. 24. April 2002 - 2 Ss 71/02 - NStZ-RR 2002, 209 f.) in seinem Sicherheitsgefühl beeinträchtigt wird.
  • OLG Jena, 29.11.2007 - 1 Ws 445/07

    Abbruch

    Die Erfolgsaussichten im vorgenannten Sinne fehlen, wenn bei der gebotenen, auf zuverlässiger Erkenntnisgrundlage (BVerfGE 91, 1, 15) erfolgenden Gesamtschau des bisherigen Behandlungsverlaufes nicht nur eine vorübergehende Krise der Therapie, sondern eine mit den therapeutischen Mitteln des Maßregelvollzugs nicht mehr aufbrechbare, dauerhaft verfestigte Behandlungsunfähigkeit oder ¿unwilligkeit des Verurteilten festzustellen ist (OLG Frankfurt, NStZ-RR 2002, 209, 299; KG Berlin, Beschluss vom 08.02.2000, 5 Ws 759/99 bei juris), so dass weder durch einen Wechsel des Therapeuten noch durch den Wechsel in den Vollzug einer anderen Maßregel oder durch teilweisen Vorwegvollzug der Strafe die Aussicht auf eine zumindest zeitweilige Heilung von der Sucht begründet werden kann (OLG Frankfurt a.a.O.; OLG Zweibrücken a.a.O.).
  • OLG Jena, 23.03.2006 - 1 Ws 457/05

    Abbruch

    Die Erfolgsaussichten im vorgenannten Sinne fehlen, wenn bei der gebotenen, auf zuverlässiger Erkenntnisgrundlage (BverfGE 91, 1,15) erfolgenden Gesamtschau des bisherigen Behandlungsverlaufes nicht nur eine vorübergehende Krise der Therapie, sondern eine mit den therapeutischen Mitteln des Maßregelvollzuges nicht mehr aufbrechbare, dauerhaft verfestigte Behandlungsunfähigkeit oder ¿ unwilligkeit des Verurteilten festzustellen ist (OLG Frankfurt, NStZ-RR 2002, 209, 299; KG Berlin 08.02.2000, 5 Ws 759/99, zit.n.juris), sodass weder durch einen Wechsel des Therapeuten noch durch den Wechsel in den Vollzug einer anderen Maßregel oder durch teilweisen Vorwegvollzug der Strafe die Aussicht auf eine zumindest zeitweilige Heilung von der Sucht begründet werden kann (OLG Frankfurt, a.a.O.; OLG Zweibrücken, a.a.O. ).
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