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   OLG Frankfurt, 24.06.2003 - 20 W 274/2002   

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https://dejure.org/2003,4179
OLG Frankfurt, 24.06.2003 - 20 W 274/2002 (https://dejure.org/2003,4179)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24.06.2003 - 20 W 274/2002 (https://dejure.org/2003,4179)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24. Juni 2003 - 20 W 274/2002 (https://dejure.org/2003,4179)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 861 BGB, § 891 Abs 1 BGB, § 1117 Abs 2 BGB, § 1163 Abs 2 BGB, § 1192 BGB
    Grundbuchberichtigungsverfahren: Unbeschränkte Beschwerde zur Verfolgung eines Löschungsantrages wegen Nichtexistenz eines eingetragenen Grundschuldgläubigers; Löschung einer mangels Briefübergabe dem Eigentümer zustehenden Grundschuld

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 861, 1163 Abs. 2, 1117, 1192; GBO §§ 19, 32, 71 Abs. 2
    Löschungsbewilligung des Eigentümers genügt für Grundschuldlöschung, wenn Fremdgrundschuld mangels Briefübergabe noch nicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintragung einer nicht valutierten Briefgrundschuld zu Gunsten eines nicht existierenden Gläubigers; Nachweis der Nichtexistenz durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunde für Grundbuchberichtigung; Löschungsbewilligung durch den Grundstückseigentümer als dem ...

  • Judicialis

    BGB § 861; ; BGB § 1163 II; ; BGB § 1117; ; BGB § 1192; ; GBO § 19; ; GBO § 22; ; GBO § 35; ; GBO § 71 II

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Löschung einer mangels Briefübergabe dem Eigentümer zustehenden Grundschuld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 03.07.1991 - BReg. 2 Z 71/91

    Eintragungsbewilligung bei abgetretener Eigentümerbriefgrundschul

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.06.2003 - 20 W 274/02
    Weil es dabei nicht um den Nachweis von Eintragungsvoraussetzungen, sondern um die Widerlegung der Vermutung des § 891 Abs. 1 BGB geht, bedarf es nicht der Einhaltung der Formvorschriften des § 29 GBO (BayObLG DNotZ 1990, 738, 739 und DNotZ 1993, 335).
  • OLG Düsseldorf, 20.12.1995 - 3 Wx 413/95

    Voraussetzung für die Eintragung von Verfügungen über eine aus einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.06.2003 - 20 W 274/02
    Zur Eintragung von Verfügungen über eine aus einer Fremdgrundschuld hervorgegangenen Eigentümergrundschuld gilt dies jedoch nicht (OLG Hamm Rpfleger 1990, 157; OLG Düsseldorf Rpfleger 1996, 194; Demharter, aaO., § 19 Rdnr. 48 und § 39, Rdnr. 19 m. w. H.; KEHE-Herrmann, aaO., § 39 Rdnr. 23).
  • BayObLG, 17.10.2002 - 2Z BR 57/02

    Formgerechter Unrichtigkeitsnachweis - unwirksame Bestellung einer Dienstbarkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.06.2003 - 20 W 274/02
    Es kann dahingestellt bleiben, ob für den Nachweis der Unrichtigkeit der Grundbuchs wegen Nichtexistenz des eingetragenen Grundschuldgläubigers Ausnahmen von den strengen grundbuchverfahrensrechtlichen Beweisanforderungen des § 29 Abs. 1 GBO zu machen sind (so das KG FGPrax 1997, 212, 214) oder an der Notwendigkeit eines Unrichtigkeitsnachweises in der Form des § 29 GBO auch dann festzuhalten ist, wenn die Möglichkeit, einen formgerechten Nachweis zu führen, im Einzelfall erschwert ist (so das BayObLG NJW 2003, 1402 für den Fall des Nachweises einer fehlenden dinglichen Einigung).
  • BayObLG, 15.03.1989 - BReg. 2 Z 17/89

    Verwertbarkeit der Kenntnis des Grundbuchamts von der Abtretung einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.06.2003 - 20 W 274/02
    Sie ist für das Grundbuchamt widerlegt, wenn ihm Tatsachen bekannt oder (auch außerhalb des § 29 GBO) nachgewiesen werden, die die Unrichtigkeit zweifelsfrei ergeben (BayObLG DNotZ 1990, 739; Demharter aaO., Anh. zu § 13, Rdnr. 10, 12; Palandt/Bassenge, aaO., § 891, Rdnr. 9,109).
  • OLG Frankfurt, 04.09.1996 - 20 W 299/96

    Rechtsfähigkeitsvermutung zu Gunsten einer im Grundbuch eingetragenen Stiftung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.06.2003 - 20 W 274/02
    Bei unterstellter Nichtexistenz des eingetragenen Grundschuldgläubigers kann sich an die Eintragung kein gutgläubiger Erwerb anschließen, denn der öffentliche Glaube des Grundbuchs nach § 891 BGB erstreckt sich nach allgemeiner Meinung nicht auf rechtliche Eigenschaften des Eingetragenen wie Rechtsfähigkeit, Geschäftsfähigkeit und Verfügungsbefugnis (Senat NJW-RR 1997, 401, 402; KG, aaO., Seite 231; Palandt/Bassenge: BGB, 62. Aufl., § 891, Rdnr. 5; Lambert-Lang/Tropf/Frenz: HB Grundstückspraxis, Rdnr. 232; Soergel/Stürner: BGB, 13. Aufl., 2002, § 891, Rdnr. 9; Staudinger/Gursky: BGB, 2002, § 891, Rdnr. 30; Westermann: Sachenrecht, 7. Aufl., 1998, § 71 II 3; Wieling: Sachenrecht, 4.Aufl., 2001, § 20 II 3).
  • BayObLG, 19.11.1992 - 2Z BR 101/92

    Voraussetzungen für Löschung einer Hypothek

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.06.2003 - 20 W 274/02
    Wenn die Vermutung des § 891 Abs. 1 BGB, die auch für das Grundbuchamt gilt, widerlegt ist, kann auf Grund einer Löschungsbewilligung allein des Buchberechtigten nicht gelöscht werden, sondern die Löschung muss der wahre Berechtigte bewilligen (BayObLGZ 1992, 341, 342; Demharter: GBO, 24. Aufl., § 27, Rdnr. 20; Schöner/Stöber: Grundbuchrecht, 12.Aufl., Rdnr. 2728).
  • OLG Hamm, 27.11.1989 - 15 W 449/89

    Vormerkungen; Tilgungsleistungen des Eigentümers; Grundpfandrecht; Gesicherte

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.06.2003 - 20 W 274/02
    Zur Eintragung von Verfügungen über eine aus einer Fremdgrundschuld hervorgegangenen Eigentümergrundschuld gilt dies jedoch nicht (OLG Hamm Rpfleger 1990, 157; OLG Düsseldorf Rpfleger 1996, 194; Demharter, aaO., § 19 Rdnr. 48 und § 39, Rdnr. 19 m. w. H.; KEHE-Herrmann, aaO., § 39 Rdnr. 23).
  • BGH, 21.08.2018 - 3 StR 205/18

    Prüfung der möglichen Verneinung eines besonders schweren Falles des Betruges

    Daher ist das für einen nicht existierenden (bzw. nicht rechtsfähigen) Berechtigten eingetragene Recht nicht gutglaubensschutzfähig (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 24. Juni 2003 - 20 W 274/02, ZfIR 2005, 254, 255; MüKoBGB/Kohler, 7. Aufl., § 891 Rn. 10 aE; ferner Jauernig/Berger, BGB, 17. Aufl., § 891 Rn. 3, § 892 Rn. 7).
  • OLG Stuttgart, 18.11.2011 - 8 W 419/11

    Grundbuchberichtigungsverfahren: Umschreibung einer für eine nach Insolvenz

    Die Beschwerde gem. §§ 71 Abs. 1, 73 GBO ist ohne die Beschränkung des § 71 Abs. 2 GBO zulässig, da sie sich gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Berichtigung des Grundbuchs richtet - begründet mit der Nichtexistenz des Berechtigten eines dinglichen Rechts und dem Nichtbestehen der zu sichernden Forderung (Demharter, Grundbuchordnung, 27. Aufl. 2010, § 71 GBO Rn. 27 und 40; KG Berlin NJW-RR 1998, 447; OLG Frankfurt ZfIR 2005, 254; OLG Schleswig FGPrax 2010, 280; je m.w.N.).
  • KG, 19.05.2009 - 1 W 172/07

    Löschung der durch Befriedigung des Hypothekengläubigers entstandenen

    Einer vorherigen, vom Eigentümer zu beantragenden Berichtigung des Grundbuchs gemäß § 22 Abs. 1 GBO - wie das Landgericht angenommen hat - bedarf es dazu nicht (Demharter, GBO, 26. Aufl., § 39 Rn. 19; OLG Frankfurt ZfIR 2005, 254/257 m.w.N.).
  • OLG Rostock, 23.03.2014 - 3 W 37/14

    Grundbuchsache: Umgehung der Zulässigkeitsvorschrift für eine Beschwerde durch

    War die Eintragung dagegen - wie es hier von der Antragstellerin hinsichtlich der Eintragung der Grunddienstbarkeiten im vorliegenden Grundbuch geltend gemacht wird - von Anfang an unrichtig, dann ist eine Anrufung des Beschwerdegerichts mit dem Antrag, die von vornherein unrichtige Eintragung wieder zu beseitigen, nicht zulässig (vgl. u.a. OLG Hamm, Beschl. v. 07.12.2011, 15 W 26/11, FGPrax 2012, 54; OLG Frankfurt, Beschl. v. 24.06.2003, 20 W 274/02, ZfIR 2005, 254; Beschl. v. 22.06.1979, 20 W 58/79, Rpfleger 1979, 418; Beschl. d. Senats v. 17.09.2008, 3 W 62/08; Demharter, GBO, 29. Aufl., § 71 Rn. 30 jeweils m.w.N.).

    Eine Ausnahme gilt des Weiteren dann, wenn sich die Beschwerde gegen eine Eintragung richtet, die nicht unter dem Schutz des öffentlichen Glaubens des Grundbuchs steht (vgl. OLG Hamm, a.a.O.; OLG Frankfurt, Beschl. v. 24.06.2003, a.a.O.; Beschl. d. Senats v. 17.09.2008, a.a.O., m.w.N.).

  • OLG Frankfurt, 13.07.2010 - 20 W 248/10

    Grundbuchverfahren: Löschung einer Sicherungshypothek bei Erlöschen der

    Wenn die Vermutung des § 891 Abs. 1 BGB, die auch für das Grundbuchamt gilt, widerlegt ist, kann auf Grund einer Löschungsbewilligung allein des Buchberechtigten nicht gelöscht werden, sondern die Löschung muss der wahre Berechtigte bewilligen (BGH Rpfleger 2006, 316, 317; BayObLGZ 1992, 341, 342; Senat Beschluss vom 24.06.2003 -20 W 274/2002; Demharter: GBO, 27. Aufl., § 27, Rdnr. 20; Schöner/Stöber: Grundbuchrecht, 12.Aufl., Rdnr. 2728).
  • OLG Hamm, 15.03.2013 - 15 W 339/12

    Nachweis der Nichtexistenz einer im Grundbuch eingetragenen

    Wird mit dem Antrag allerdings geltend gemacht, dass das eingetragene Recht mangels Existenz des Berechtigten nicht entstanden sei, so scheidet, die Nichtexistenz des Berechtigten unterstellt, ein gutgläubiger Erwerb des Rechtes aus, da sich der Gutglaubensschutz nach § 892 BGB nicht auf die tatsächlichen und/oder rechtlichen Verhältnisse des eingetragenen Berechtigten erstreckt (KG FGPrax 1997, 212; OLG Frankfurt ZfIR 2005, 254).
  • OLG Brandenburg, 06.05.2021 - 5 W 40/21

    Verfügungsbefugnis über ein Grundstück im Beitrittsgebiet, als dessen Eigentümer

    Denn die Vermutung des § 891 BGB erstreckt sich nicht auf die Existenz einer Person (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 24. Juni 2003 - 20 W 274/02 -, Rn. 11, juris, mit umfangreichen Nachweisen; Toussaint in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 9. Aufl., § 891 BGB (Stand: 01.07.2020), Rn. 27).
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