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   OLG Frankfurt, 24.10.2017 - 20 W 358/16   

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https://dejure.org/2017,54557
OLG Frankfurt, 24.10.2017 - 20 W 358/16 (https://dejure.org/2017,54557)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24.10.2017 - 20 W 358/16 (https://dejure.org/2017,54557)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24. Oktober 2017 - 20 W 358/16 (https://dejure.org/2017,54557)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unbilligkeit der Wertfestsetzung nach § 51 Ab. 1 S. 2 GNotKG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GNotKG § 47; GNotKG § 50; GNotKG § 51
    Wert; Vorkaufsrecht; Wiederkaufsrecht; Billigkeit; Bauverpflichtung

  • rechtsportal.de

    GNotKG § 47 ; GNotKG § 50 ; GNotKG § 51
    Geschäftswert der Notargebühren bei Eigentumsumschreibung eines mit einem Wiederkaufsrecht belasteten Grundstücks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Geschäftswert für eine Eigentumsumschreibung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Bamberg, 07.01.2015 - 1 W 44/14

    Geschäftswert für die Auflassungsvormerkung zur Sicherung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.10.2017 - 20 W 358/16
    Soweit - gerade im Zusammenhang mit der Wertbestimmung von Vormerkungen - die Auffassungen im Hinblick auf die Regelungen des GNotKG differieren (s. etwa OLG München, FGPrax 2015, 230 [OLG München 09.07.2015 - 34 Wx 136/15 Kost] , und OLG Bamberg, ZfIR 2015, 388; Korintenberg- Tiedtke , aaO, § 47 Rz. 35), ist vorliegend auf den Wortlaut des § 51 Abs. 3 GNotKG zu verweisen, der gerade eine Billigkeitsentscheidung nach den besonderen Umständen des Einzelfalls ermöglichen soll.
  • OLG München, 09.07.2015 - 34 Wx 136/15

    Bemessung der Gebühr bei Eintragung einer Rückauflassungsvormerkung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.10.2017 - 20 W 358/16
    Soweit - gerade im Zusammenhang mit der Wertbestimmung von Vormerkungen - die Auffassungen im Hinblick auf die Regelungen des GNotKG differieren (s. etwa OLG München, FGPrax 2015, 230 [OLG München 09.07.2015 - 34 Wx 136/15 Kost] , und OLG Bamberg, ZfIR 2015, 388; Korintenberg- Tiedtke , aaO, § 47 Rz. 35), ist vorliegend auf den Wortlaut des § 51 Abs. 3 GNotKG zu verweisen, der gerade eine Billigkeitsentscheidung nach den besonderen Umständen des Einzelfalls ermöglichen soll.
  • OLG Karlsruhe, 02.12.2005 - 14 Wx 47/04

    Kosten des Urkundsnotars für einen Grundstückskaufvertrag mit einer Gemeinde:

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.10.2017 - 20 W 358/16
    Unter der Geltung der KostO hat die Rechtsprechung diesbezüglich in der Einräumung eines Wiederkaufsrechts kostenrechtlich eine stillschweigende oder konkludente Bauverpflichtung angenommen und das Wiederkaufsrecht wie eine Bauverpflichtung bewertet (s. insb. OLG Karlsruhe NJW 2006, 1145 [OLG Karlsruhe 02.12.2005 - 14 Wx 47/04] ; Korintenberg- Tiedtke , aaO, § 47 Rz. 35).
  • KG, 26.01.2021 - 9 W 96/19

    Kostenberechnung eines Notars für eine Beurkundung und weitere notarielle

    Ohne die Voraussetzungen zu problematisieren, hat das OLG Frankfurt (Beschluss vom 24. Oktober 2017 - 20 W 358/16 -, Rn. 30, juris) die Vorschrift bei der Bewertung eines Wiederkaufs- bzw. Vorkaufsrechts angewendet, welches nur dann ausgeübt werden konnte, wenn das erworbene Grundstück vom Käufer nicht innerhalb einer bestimmten Frist in entsprechender Weise bebaut oder gestaltet wird (die Regelung sollte eine Investitionsverpflichtung des Käufers gegenüber der verkaufenden Gemeinde absichern).
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