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OLG Frankfurt, 24.10.2017 - 20 W 358/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 47 GNotKG, § 50 GNotKG, § 51 GNotKG
Unbilligkeit der Wertfestsetzung nach § 51 Ab. 1 S. 2 GNotKG - Deutsches Notarinstitut
GNotKG §§ 47, 50, 51 Abs. 1 S. 2, Abs. 3, 79 Abs. 2 S. 2, 81 Abs. 3 S. 1, 83 Abs. 1 S. 3, S. 5, Abs. 2
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unbilligkeit der Wertfestsetzung nach § 51 Ab. 1 S. 2 GNotKG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GNotKG § 47; GNotKG § 50; GNotKG § 51
Wert; Vorkaufsrecht; Wiederkaufsrecht; Billigkeit; Bauverpflichtung - rechtsportal.de
GNotKG § 47 ; GNotKG § 50 ; GNotKG § 51
Geschäftswert der Notargebühren bei Eigentumsumschreibung eines mit einem Wiederkaufsrecht belasteten Grundstücks - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Geschäftswert für eine Eigentumsumschreibung
Wird zitiert von ...
- KG, 26.01.2021 - 9 W 96/19
Kostenberechnung eines Notars für eine Beurkundung und weitere notarielle …
Ohne die Voraussetzungen zu problematisieren, hat das OLG Frankfurt (Beschluss vom 24. Oktober 2017 - 20 W 358/16 -, Rn. 30, juris) die Vorschrift bei der Bewertung eines Wiederkaufs- bzw. Vorkaufsrechts angewendet, welches nur dann ausgeübt werden konnte, wenn das erworbene Grundstück vom Käufer nicht innerhalb einer bestimmten Frist in entsprechender Weise bebaut oder gestaltet wird (die Regelung sollte eine Investitionsverpflichtung des Käufers gegenüber der verkaufenden Gemeinde absichern).