Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 24.11.2009 - WpÜG 11/09, WpÜG 12/09 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 289 Abs 1 S 4 HGB, § 315 Abs 1 S 5 HGB, § 37n WpHG, § 37p WpHG, § 37t Abs 2 WpHG
Prognosebericht bei Rechnungslegung auch unter Hinweis auf die Finanz- und Wirtschaftskrise nicht verzichtbar - Judicialis
Prognosebericht bei Rechnungslegung auch unter Hinweis auf die Finanz- und Wirtschaftskrise nicht verzichtbar
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Zulässigkeit des Verzichts auf eine Prognoseberichterstattung
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Notwendigkeit eines Prognoseberichts im Lagebericht auch in der Wirtschaftskrise (Enforcementverfahren)
- Betriebs-Berater
Fehlender Prognosebericht ist trotz Finanzkrise im Enforcementverfahren zu beanstandender Fehler
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit des Verzichts auf eine Prognoseberichterstattung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
Besprechungen u.ä. (2)
- ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
HGB §§ 315, 289; WpHG §§ 37p, 37t, 37u; WpÜG § 50
Notwendigkeit eines Prognoseberichts im Lagebericht auch in der Wirtschaftskrise (Enforcementverfahren) - audit-committee-institute.de
, S. 26 (Entscheidungsbesprechung)
Prognosebericht trotz Hinweis auf Finanzkrise nicht entbehrlich
Papierfundstellen
- ZIP 2009, 2440
- BB 2010, 111
- DB 2009, 2773
- NZG 2010, 63
Wird zitiert von ...
- OLG Frankfurt, 31.05.2012 - WpÜG 2/12
Enforcementverfahren: Rechnungslegungsfehler bei unterbliebener Angabe von …
Wie bereits in früheren Verfahren lässt der Senat auch hier dahinstehen, ob ein Rechtsschutzbedürfnis isoliert für die zunächst nur begehrte Anordnung der aufschiebenden Wirkung in Bezug auf die Fehlerfeststellung gegeben sein könnte, obwohl insoweit wegen der nur feststellenden Wirkung eine Vollziehung im engeren Sinne und eine für die Antragstellerin schädliche Außenwirkung nicht in Betracht kommt (so bereits Senatsbeschluss vom 24. November 2009 - WpÜG 11 und 12/09 = ZIP 2009, 2440 = NZG 2010, 63 = AG 2010, 79).Allein aus dem Umstand, dass die vorliegenden Rechnungslegungs-verstöße sich nicht auf das zahlenmäßig ausgewiesene Ergebnis auswirken, kann aber nicht darauf geschlossen werden, dass es sich um unwesentliche Fehler handelt (so bereits Senatsbeschluss vom 24. November 2009 a.a.O. zum unterlassenen Prognosebericht).