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   OLG Frankfurt, 24.11.2022 - 11 Verg 5/22   

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OLG Frankfurt, 24.11.2022 - 11 Verg 5/22 (https://dejure.org/2022,38640)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24.11.2022 - 11 Verg 5/22 (https://dejure.org/2022,38640)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24. November 2022 - 11 Verg 5/22 (https://dejure.org/2022,38640)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 97 Abs 1 GWB, § ... 97 Abs 6 GWB, § 106 GWB, § 132 Abs 1 GWB, § 132 Abs 2 Nr 1 GWB, § 132 Abs 2 Nr 3 GWB, § 132 Abs 2 Nr 4 GWB, § 135 Abs 1 Nr 2 GWB, § 135 Abs 2 Nr 1 GWB, § 160 Abs 2 GWB, § 168 Abs 2 S 2 GWB, § 178 S 4 GWB, § 3a VwVfG, § 3 VgV, § 14 Abs 4 Nr 3 VgV, 2014/24/EU Art 4 RL, Art 72 Abs 2 Unterabs 1 RL, § 160 Abs 3 GWB, § 132 Abs 3 GWB, § 161 Abs 1 S 1 GWB
    Fortsetzungsfeststellungsantrag im Vergabenachprüfungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fortsetzungsfeststellungsantrag im Vergabenachprüfungsverfahren

  • rechtsportal.de

    Fortsetzungsfeststellungsantrag im Vergabenachprüfungsverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Dringlichkeitsvergabe auch bei Versäumnissen der Vergabestelle!

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Dringlichkeitsvergabe bei eigenen Versäumnissen: Mitunter möglich, aber nur im Wettbewerb! (IBR 2023, 418)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Dringlichkeitsvergabe bei eigenen Versäumnissen: Mitunter möglich, aber nur im Wettbewerb! (VPR 2023, 77)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2023, 341
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (21)

  • OLG Frankfurt, 30.01.2014 - 11 Verg 15/13

    Vergaberecht: Dringlichkeit einer Interimsvergabe im Bereich des öffentlichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.11.2022 - 11 Verg 5/22
    Es ist daran festzuhalten, dass eine Vergabe im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb bei für die Allgemeinheit unverzichtbaren Leistungen auch dann möglich ist, wenn die Dringlichkeit auf Versäumnisse der Vergabestelle zurückzuführen ist; der Aspekt der Zurechenbarkeit und Vorhersehbarkeit tritt dann hinter der Notwendigkeit der Kontinuität der Leistungserbringung zurück (Festhaltung an Senat, Beschluss vom 30.1.2014 - 11 Verg 15/13 "Stadtbusverkehr", juris, Rn, 50; entgegen KG, Beschluss vom 10.5.2022 - Verg 1/22, juris, Rn. 31; entgegen OLG Bremen NZBau 2022, 548, Rn. 110).

    Etwas Anderes kann sich nur ausnahmsweise je nach Lage des Falles aus den Umständen der Dringlichkeit ergeben (Festhaltung an Senat, Beschluss vom 30.1.2014 - 11 Verg 15/13 "Stadtbusverkehr", juris, Rn. 51).

    Zum anderen ist die Antragstellerin bei der Auswahl der zu beteiligenden Unternehmen nach der Rechtsprechung des Senats nicht frei (vgl. Senat, Beschluss vom 30. Januar 2014 - 11 Verg 15/13 "Stadtbusverkehr", juris, Rn. 51 mwN sowie die weiteren hiesigen Ausführungen).

    Zwar ist eine Vergabe im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb bei für die Allgemeinheit unverzichtbaren Leistungen auch dann möglich, wenn die Dringlichkeit auf Versäumnisse der Vergabestelle zurückzuführen ist; der Aspekt der Zurechenbarkeit und Vorhersehbarkeit tritt dann hinter die Notwendigkeit der Kontinuität der Leistungserbringung zurück (Senat, Beschluss vom 30. Januar 2014 - 11 Verg 15/13 "Stadtbusverkehr", juris, Rn. 50).

    Etwas Anderes kann sich nur ausnahmsweise je nach Lage des Falles aus den Umständen der Dringlichkeit ergeben (Senat, Beschluss vom 30. Januar 2014 aaO Rn. 51 mwN) und ist hier nicht ersichtlich.

  • OLG Koblenz, 04.02.2009 - 1 Verg 4/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: Anforderungen an die Darlegung der Antragsbefugnis

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.11.2022 - 11 Verg 5/22
    Einem Antragsteller soll kein Vorteil daraus erwachsen, dass ein von vornherein unzulässiger Antrag gegenstandslos geworden ist (Anschluss an OLG Karlsruhe, Beschluss vom 7.5.2014 - 15 Verg 4/13, BeckRS 2015, 8088 Rn 24; OLG Koblenz Beschl. v. 4.2.2009 - 1 Verg 4/08, BeckRS 2009, 5152 Rn 25).

    Einem Antragsteller soll kein Vorteil daraus erwachsen, dass ein von vornherein unzulässiger Antrag gegenstandslos geworden ist (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 7.5.2014 - 15 Verg 4/13, BeckRS 2015, 8088 Rn. 24; OLG Koblenz Beschl. v. 4.2.2009 - 1 Verg 4/08, BeckRS 2009, 5152 Rn. 25; BeckOK VergabeR/Prell, 25. Ed. 31.1.2022, GWB § 168 Rn. 55).

    Letztere könnten das Feststellungsinteresse nur dann nicht begründen, wenn sie für den Senat erkennbar offensichtlich aussichtslos wären (OLG Koblenz Beschl. v. 4.2.2009 - 1 Verg 4/08, BeckRS 2009, 5152 Rn. 18; MüKoEuWettbR/Fett, 4. Aufl. 2022, GWB § 168 Rn. 66).

  • KG, 10.05.2022 - Verg 1/22

    Sofortige Beschwerden des Landes Berlin in dem Vergabenachprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.11.2022 - 11 Verg 5/22
    Es ist daran festzuhalten, dass eine Vergabe im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb bei für die Allgemeinheit unverzichtbaren Leistungen auch dann möglich ist, wenn die Dringlichkeit auf Versäumnisse der Vergabestelle zurückzuführen ist; der Aspekt der Zurechenbarkeit und Vorhersehbarkeit tritt dann hinter der Notwendigkeit der Kontinuität der Leistungserbringung zurück (Festhaltung an Senat, Beschluss vom 30.1.2014 - 11 Verg 15/13 "Stadtbusverkehr", juris, Rn, 50; entgegen KG, Beschluss vom 10.5.2022 - Verg 1/22, juris, Rn. 31; entgegen OLG Bremen NZBau 2022, 548, Rn. 110).

    Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass eine Vergabestelle bei der Konzeption eines Vergabeverfahrens auch die Folgevergabe in den Blick zu nehmen hat und dabei immer mögliche Behinderungen dieses Vergabeverfahrens berücksichtigt (ebenso KG, NZBau 2022, 544, 546 f.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27. März 2015 - 15 Verg 9/14, juris, Rn. 24; Hirsch/Kaelble in Müller-Wrede, VgV/UVgO, § 14 VgV. Rn. 213).

    Dies ist in jüngerer Zeit in Abrede gestellt (KG, Beschluss vom 10.05.2022 - Verg 1/22, juris, Rn. 31, nicht tragend) oder bezweifelt (OLG Bremen, NZBau 2022, 548, Rn. 110) worden, jedoch zu bestätigen.

  • OLG Frankfurt, 07.06.2022 - 11 Verg 12/21

    Anforderungen an die Beschwerdeschrift nach § 172 GWB; konkludenter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.11.2022 - 11 Verg 5/22
    Der von der vollständig besetzten Vergabekammer zu treffende Beiladungsbeschluss kann in einer konkludenten Billigung der vom Vorsitzenden allein veranlassten Hinzuziehung als Beigeladenem in einem späteren Kammerbeschluss (hier: der Entscheidung über den Nachprüfungsantrag) liegen (Festhaltung an Senat, Beschluss vom 7.6.2022 - 11 Verg 12/21).

    Jedenfalls liegt in der angefochtenen, die Beigeladene als solche bezeichnende und im Tenor berücksichtigenden Entscheidung die Bestätigung der Beiladung durch die Kammer; ein etwaiger Verfahrensmangel wurde damit - jedenfalls ex nunc - geheilt (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Juni 2022 - 11 Verg 12/21, juris, Rn. 47).

    Daraus ergibt sich, dass auch Auftragsänderungen der Kontrolle im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens zugänglich sein sollen, die für sich betrachtet den maßgeblichen Schwellenwert nicht erreichen (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Juni 2022 - 11 Verg 12/21, juris, Rn. 59).

  • OLG Karlsruhe, 27.03.2015 - 15 Verg 9/14

    Vergabeverfahren: Zulässigkeit der freihändigen Vergabe wegen zeitlicher

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.11.2022 - 11 Verg 5/22
    Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass eine Vergabestelle bei der Konzeption eines Vergabeverfahrens auch die Folgevergabe in den Blick zu nehmen hat und dabei immer mögliche Behinderungen dieses Vergabeverfahrens berücksichtigt (ebenso KG, NZBau 2022, 544, 546 f.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27. März 2015 - 15 Verg 9/14, juris, Rn. 24; Hirsch/Kaelble in Müller-Wrede, VgV/UVgO, § 14 VgV. Rn. 213).

    Sie hat die Zuschlagsbedingungen daher soweit nötig so zu gestalten, dass derartigen Verzögerungen durch die Laufzeit des Vertrags Rechnung getragen wird (vgl. auch die von der Vergabekammer zu Recht herangezogene Entscheidung OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27. März 2015 - 15 Verg 9/14, juris, Rn. 24), insbesondere kann sie Optionsrechte vorsehen, oder den Vertrag nach einer Mindestlaufzeit als erst im Zuge des Zuschlags im Folgeverfahren oder einer daran anknüpfenden Kündigung endend konzipieren.

  • OLG Karlsruhe, 07.05.2014 - 15 Verg 4/13

    Vergabenachprüfungsverfahren: Nachträglich gestellte Mindestanforderungen zur

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.11.2022 - 11 Verg 5/22
    Einem Antragsteller soll kein Vorteil daraus erwachsen, dass ein von vornherein unzulässiger Antrag gegenstandslos geworden ist (Anschluss an OLG Karlsruhe, Beschluss vom 7.5.2014 - 15 Verg 4/13, BeckRS 2015, 8088 Rn 24; OLG Koblenz Beschl. v. 4.2.2009 - 1 Verg 4/08, BeckRS 2009, 5152 Rn 25).

    Einem Antragsteller soll kein Vorteil daraus erwachsen, dass ein von vornherein unzulässiger Antrag gegenstandslos geworden ist (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 7.5.2014 - 15 Verg 4/13, BeckRS 2015, 8088 Rn. 24; OLG Koblenz Beschl. v. 4.2.2009 - 1 Verg 4/08, BeckRS 2009, 5152 Rn. 25; BeckOK VergabeR/Prell, 25. Ed. 31.1.2022, GWB § 168 Rn. 55).

  • VK Hessen, 17.09.2021 - 69d-VK-11/21

    Sicherheitsdienstleistungen oder verwaltungstechnische Tätigkeiten?

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.11.2022 - 11 Verg 5/22
    Mit einem zweiten Nachprüfungsantrag (69d VK 11/2021) vom 04.01.2021 wandte sich die hiesige Antragstellerin gegen die weitere Beauftragung der Beigeladenen.

    Aus der von der Vergabekammer im zweiten Nachprüfungsverfahren (69d VK - 11/2021, Anlage MBK8) herangezogenen Entscheidung des VII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 26.11.2009, NZBau 2010, 102, folgt nichts Anderes.

  • OLG Bremen, 14.12.2021 - 2 Verg 1/21

    Anforderungen an mehrfache Dringlichkeitsvergaben von Corona-Schnelltests -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.11.2022 - 11 Verg 5/22
    Es ist daran festzuhalten, dass eine Vergabe im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb bei für die Allgemeinheit unverzichtbaren Leistungen auch dann möglich ist, wenn die Dringlichkeit auf Versäumnisse der Vergabestelle zurückzuführen ist; der Aspekt der Zurechenbarkeit und Vorhersehbarkeit tritt dann hinter der Notwendigkeit der Kontinuität der Leistungserbringung zurück (Festhaltung an Senat, Beschluss vom 30.1.2014 - 11 Verg 15/13 "Stadtbusverkehr", juris, Rn, 50; entgegen KG, Beschluss vom 10.5.2022 - Verg 1/22, juris, Rn. 31; entgegen OLG Bremen NZBau 2022, 548, Rn. 110).

    Dies ist in jüngerer Zeit in Abrede gestellt (KG, Beschluss vom 10.05.2022 - Verg 1/22, juris, Rn. 31, nicht tragend) oder bezweifelt (OLG Bremen, NZBau 2022, 548, Rn. 110) worden, jedoch zu bestätigen.

  • OLG Rostock, 09.12.2020 - 17 Verg 4/20

    Corona-Tests - Vergaberechtliche Wirksamkeit eines direkt vergebenen Auftrags zur

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.11.2022 - 11 Verg 5/22
    Die Ausnahme setzt voraus, dass die Vergabestelle gerade in der gewählten Form vom Gebot europaweiter Ausschreibung abweichen durfte; gestattet sein muss die konkrete Vergabe und nicht nur eine Vergabe ohne vorherige Bekanntmachung (OLG Rostock, Beschluss vom 9. Dezember 2020 - 17 Verg 4/20, juris, Rn. 89; Beck VergabeR/Dreher/Hoffmann, 4. Aufl. 2022, GWB § 135 Rn. 33; MüKoEuWettbR/Fett, 4. Aufl. 2022, GWB § 135 Rn. 33; a. A. Voppel/Osenbrück/Bubert VgV/Voppel, 4. Aufl. 2018, GWB § 135 Rn. 61), wobei allein eine fehlerhafte Auswahlentscheidung im Rahmen eines unter Wettbewerb durchgeführten, grundsätzlich zulässigen Vergabeverfahrens nicht zur Unwirksamkeit des Zuschlags führt (BayObLG, Beschluss vom 20.01.2022 - Verg 7/21 "Schnelltests", juris Rn. 94 ff, insb.
  • BGH, 08.05.2019 - XII ZB 8/19

    Beschwerde in familiengerichtlichem Verfahren: Einhaltung der Schriftform bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.11.2022 - 11 Verg 5/22
    Dies gilt auch für einen - wegen der elektronischen Aktenführung nicht naheliegenden - Ausdruck der E-Mail-Anhänge durch die Vergabekammer, weshalb dahinstehen kann, ob die Schriftform durch einen solchen Ausdruck gewahrt würde (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 8. Mai 2019 - XII ZB 8/19, juris, Rn. 12 für die ZPO; Vergabekammer Niedersachsen, Beschluss vom 11. März 2021 - VgK-08/2021, juris, Rn. 75; s.a. BGH, Beschluss vom 12.05.2022 - 5 StR 398/21, juris, Rn. 24) sowie ob dies eine eigenhändige Unterschrift auf dem (eingescannten) Original voraussetzt und ein solches Erfordernis vorliegend gewahrt wäre.
  • OLG Koblenz, 24.03.2015 - Verg 1/15

    Interimsauftrag - Nachprüfungsverfahren bei Interimsvergabe: Wertes eines

  • OLG Düsseldorf, 11.05.2011 - Verg 10/11

    Kostenentscheidung nach Erledigung im Vergabenachprüfungsverfahren

  • BGH, 18.05.2004 - X ZB 7/04

    Anforderungen an die Darlegung von Vergabefehlern im Nachprüfungsantrag;

  • OLG Jena, 23.12.2011 - 9 Verg 3/11

    eigenwirtschaftlicher Verkehr - Vergabenachprüfungsverfahren: Prüfungsumfang bei

  • OLG Dresden, 16.10.2001 - WVerg 7/01

    Antragsbefugnis eines am Vergabeverfahren nicht beteiligten Unternehmens

  • EuGH, 07.09.2016 - C-549/14

    Finn Frogne - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie

  • VK Niedersachsen, 11.03.2021 - VgK-08/21

    Schriftsatz per einfacher E-Mail verschickt: Nachprüfungsantrag zulässig?

  • OLG Düsseldorf, 02.10.2008 - Verg 25/08

    EuGH-Vorlage zur Pflicht von Städten und Gemeinden zur Einhaltung

  • BayObLG, 20.01.2022 - Verg 7/21

    Dringlichkeit der Vergabe bezüglich des Ankaufs von Antigen-Schnelltests zur

  • BGH, 26.11.2009 - VII ZR 131/08

    Ersatz entstandener Mehrkosten für Baumaßnahmen an einer Bundesautobahn aufgrund

  • BGH, 12.05.2022 - 5 StR 398/21

    Strafverfahren wegen eines mittels "einfacher" E-Mail und daher nicht formgerecht

  • OLG Düsseldorf, 15.02.2023 - Verg 9/22

    Dringlichkeit vorhersehbar: Interimsvergabe ohne Veröffentlichung zulässig?

    In der wert- und insbesondere grundrechtsgebundenen Ordnung des Grundgesetzes und der Unionsverträge müsse der Staat immer und unabhängig von früheren Versäumnissen in rechtmäßiger Weise in der Lage sein, auf Notlagen zu reagieren oder sie abzuwenden, mithin unverzichtbare Leistungen zu erbringen (OLG Frankfurt a. M., Vergabesenat, Beschluss vom 24. November 2022, 11 Verg 5/22, BeckRS 2022, 38371 Rn. 56).
  • VK Niedersachsen, 21.07.2023 - VgK-16/23

    Kostenschätzung ist zu dokumentieren!

    Das OLG Frankfurt (Beschluss vom 24.11.2022 - 11 Verg 5/22) geht über diese Maßstäbe noch hinaus: Danach ist eine Vergabe im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb bei für die Allgemeinheit unverzichtbaren Leistungen auch dann möglich, wenn die Dringlichkeit auf Versäumnisse der Vergabestelle zurückzuführen ist; der Aspekt der Zurechenbarkeit und Vorhersehbarkeit tritt dann hinter die Notwendigkeit der Kontinuität der Leistungserbringung zurück (OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.01.2014 - 11 Verg 15/13 "Stadtbusverkehr").

    Etwas Anderes kann sich nur ausnahmsweise je nach Lage des Falles aus den Umständen der Dringlichkeit ergeben (OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.11.2022 - 11 Verg 5/22; Beschluss vom 30.01.2014 - 11 Verg 15/13 Rn. 51 mwN).

  • VK Südbayern, 26.06.2023 - 3194.Z3-3_01-23-9

    Bayerisches Oberstes Landesgericht, Datenschutzgrundverordnung, Entscheidungen

    Selbst wenn die Auftragsgegnerin die Umstände, die zu dem Bedürfnis eines Interimsauftrags führten, zu vertreten hätte, sei von der Rechtsprechung anerkannt, dass im Bereich der Daseinsvorsorge bei für die Allgemeinheit unverzichtbaren Leistungen eine Vergabe im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zulässig sei, weil der Aspekt der Zurechenbarkeit hinter der Notwendigkeit der Kontinuität der Leistungserbringung zurücktrete (vgl. z. B. OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.11.2022 - 11 Verg 5/22; VK Lüneburg, Beschluss vom 03.02.2012 - VgK-01/2012).

    Daher lägen hier besondere Umstände vor, die eine Direktvergabe im Einzelfall rechtfertigen, da die Einbeziehung mehrerer an der Leistung interessierter Bieter nicht ohne einen großen Zeitverlust möglich sei (vgl. z. B. OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.11.2022 - 11 Verg 5/22; BayObLG, Beschluss vom 31.10.2022 - Verg 13/22 V).

  • OLG Frankfurt, 22.08.2023 - 11 Verg 1/23

    Unzulässigkeit eines Fortsetzungsfeststellungsantrags im

    Der erkennende Senat hat sich in mehreren Entscheidungen bereits der herrschenden Ansicht angeschlossen und klargestellt, dass ein Fortsetzungsfeststellungsantrag nur dann zulässig ist, wenn der Antragsteller in zulässiger Weise ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet hat (Senat, Beschluss vom 5.8.2003 - 11 Verg 1/02 = NZBau 2003, 633; Senat, Beschluss vom 2.11.2004 - 11 Verg 16/04; Senat, Beschluss vom 22.9.2020, 11 Verg 7/20 = NZBau 2021, 205 - Coaching-Dienstleistungen, zuletzt: Beschluss vom 24.11.2022 - 11 Verg 5/22 - VergabeR 2023, 382).
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