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   OLG Frankfurt, 25.01.2011 - 20 W 137/10   

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https://dejure.org/2011,21434
OLG Frankfurt, 25.01.2011 - 20 W 137/10 (https://dejure.org/2011,21434)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.01.2011 - 20 W 137/10 (https://dejure.org/2011,21434)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. Januar 2011 - 20 W 137/10 (https://dejure.org/2011,21434)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 443 FamFG, § 444 FamFG, § 972 BGB, § 872 BGB, § 854 BGB
    Glaubhaftmachung Eigentum an Waldgrundstück

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Waldinteressengemeinschaft hat die Voraussetzungen des Besitzerwerbs sowie des Eigenbesitzes eines Waldgrundstücks glaubhaft zu machen; Besitzverhältnisse an Waldgrundstücken bei Zusammenschluss der Eigentümer zu einer Interessengemeinschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besitzverhältnisse an Waldgrundstücken bei Zusammenschluss der Eigentümer zu einer Interessengemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • AG Mayen, 25.09.2007 - 2 C 734/07
    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.01.2011 - 20 W 137/10
    Hierzu fehlt jeder Vortrag der Antragstellerin, sodass insoweit auch keine Ansatzpunkte für eine Ermittlung von Amts wegen vorlagen, ganz zu schweigen von einer Glaubhaftmachung, an die wegen der gravierenden Folgen eines Ausschlusses der Eigentümer hohe Anforderungen zu stellen sind (vgl. Amtsgericht Mayen Rpfleger 2008, 320; Heinemann NotBZ 2009, 300, 304).
  • LG Aurich, 03.09.1993 - 5 T 183/92
    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.01.2011 - 20 W 137/10
    Danach kann dahingestellt bleiben, ob der Antrag der Antragstellerin deshalb nicht zulässig wäre, weil nach ganz h. M. § 927 BGB nicht anwendbar ist auf den einzelnen Gesamthandsanteil (Landgericht Aurich NJW-RR 1994, 1170; Palandt/Bassenge: BGB, 70. Aufl., § 927, Rdnr. 1; Staudinger/Pfeifer: BGB, 2004, § 927 Rdnr. 5; Schöner/Stöber: Grundbuchrecht, 14. Aufl., Rdnr. 1020; a. A. Kanzleiter in Münchener Kommentar zu BGB, 5. Aufl., § 927, Rdnr. 3, ohne Begründung).
  • LG Görlitz, 05.10.1993 - 1 O 315/93

    Kein Eintrag in die Handwerksrolle - Werkvertrag nichtig?

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.01.2011 - 20 W 137/10
    Die jahrelange Handhabung bei der Übertragung von Anteilen, wie sie aus den beigezogenen Grundakten ersichtlich ist, ebenso wie die Regelung, dass die Anteilseigner nach § 4 Abs. 1 der Satzung über ihren Anteil frei verfügen können, soweit dies nicht durch diese Satzung oder das Hessische Forstgesetz beschränkt wird, spricht eher gegen eine gesamthänderische Bindung, auch wenn diese am besten der Interessenlage der Eigentümer, wie sie aus der Satzung der Antragstellerin ersichtlich ist, entsprechen würde, da nur dadurch der Veräußerung von Teilflächen und der gesonderten Belastung mit der Folge von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen begegnet werden kann (Amtsgericht Aurich NJW-RR 1994, 117; Laiblin in AgrarR 1981, 74).
  • OLG Nürnberg, 22.02.2017 - 8 W 2496/16

    Aufgebotsverfahren zur Ausschließung eines Grundeigentümers an einer Gehwegfläche

    Die Erfordernisse des Besitzerwerbs nach § 854 Abs. 1 BGB richten sich bei Grundstücken nach der Art der Bewirtschaftung, wobei eine Bewirtschaftungshandlung erforderlich ist, die den Beginn einer auf Dauer angelegten Sachherrschaft kennzeichnen muss (OLG Frankfurt Beschluss vom 25.1.2011 - 20 W 137/10, BeckRS 2011, 18928).
  • OLG Frankfurt, 12.01.2012 - 20 W 169/11

    Grundbuchfähigkeit einer Markgenossenschaft

    § 854 Abs. 1 BGB richten sich bei Grundstücken nach der Art der Bewirtschaftung, wobei eine Bewirtschaftungshandlung erforderlich ist, die den Beginn einer auf Dauer angelegten Sachherrschaft kennzeichnen muss (Senat, Beschluss vom 25.11.2011 - 20 W 137/2010 - dokumentiert in juris; Staudinger/Bund: BGB, 2007, § 854 Rdnr. 41).
  • OLG Düsseldorf, 19.05.2021 - 3 Wx 161/20

    Voraussetzungen für ein Aufgebotsverfahren; Substantiierter Vortrag zu einem

    Erforderlich ist eine Bewirtschaftungshandlung, die den Beginn einer auf Dauer angelegten Sachherrschaft kennzeichnen muss (OLG Frankfurt, Beschluss vom 25. Januar 2011, 20 W 137/10, BeckRS 2011, 18928; Gutzeit, in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2018, § 854 Rn. 41).
  • VGH Bayern, 03.04.2020 - 8 ZB 19.931

    Anspruch auf Beseitigung eines Gehwegüberbaus

    Dies steht in Einklang mit der zivilgerichtlichen Rechtsprechung, die bei Grundstücken hinsichtlich des Besitzes auf die Art der Bewirtschaftung und damit der Nutzung abstellt (vgl. Bbg OLG, U.v. 3.5.2007 - 5 U [Lw] 193/06 - RdL 2008, 71 = juris Rn. 22; OLG FfM, B.v. 25.1.2011 - 20 W 137/10 - juris Rn. 13; Gutzeit in Staudinger, § 854 BGB Rn. 41).
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