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   OLG Frankfurt, 25.01.2013 - 2 U 103/12   

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https://dejure.org/2013,5991
OLG Frankfurt, 25.01.2013 - 2 U 103/12 (https://dejure.org/2013,5991)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.01.2013 - 2 U 103/12 (https://dejure.org/2013,5991)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. Januar 2013 - 2 U 103/12 (https://dejure.org/2013,5991)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Streit um die Nutzung eines Golfplatzes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsätze zur Sicherung eines Nutzungsvertrages hinsichtlich des Betriebs eines Golfplatzes durch eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit; Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Kündigung eines Nutzungsvertrages

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sicherung eines Nutzungsvertrages hinsichtlich des betriebs eines Golfplatzes durch eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit; Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Kündigung des Nutzungsvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wortlaut und Systematik eines Vertrages können gegen einen Miet- oder Pachtvertrag sprechen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 07.04.2011 - V ZB 11/10

    Insolvenzverfahren: Erlöschen einer Mietsicherungsdienstbarkeit trotz

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.01.2013 - 2 U 103/12
    Wird, wie hier, die Bestellung einer Dienstbarkeit mit weiteren Regelungen verbunden, insbesondere mit periodischen Zahlungen als Gegenleistung, so kann entweder, wie es das Landgericht hier angenommen hat, ein Mietvertrag vorliegen, der durch die Dienstbarkeit dinglich gesichert wird (vgl. BGH NJW-RR 2011, 882 Rn. 16 ff.), oder es kann sich um die nähere Ausgestaltung der Rechte und dann gegebenenfalls auch Pflichten im Zusammenhang mit der Dienstbarkeit handeln (vgl. BGH NJW 2009, 3644 Rn. 9), auch wenn diese nicht Inhalt oder Gegenstand der Dienstbarkeit selbst sein können (BGH WM 1968, 775).

    Diese steht im Mittelpunkt des Rechtsverhältnisses der Parteien, nicht nur als Sicherheit im Hintergrund, die nur im Ausnahmefall (näher dazu BGH NJW-RR 2011, 882 Rn. 19) zur Geltung kommt.

  • BGH, 12.05.2011 - III ZR 107/10

    Steuerberatervertrag: Wirksamkeit eines zwischen einem Steuerberater und seinem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.01.2013 - 2 U 103/12
    Die Begehung von Straftaten gegen den Vertragspartner - hier nach § 288 StGB durch den Geschäftsführer der Beklagten - wird auch grundsätzlich als "wichtiger Grund" für die Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses angesehen (vgl. BGH VersR 2009, 1116 Rn. 28 zu § 89b Abs. 3 Nr. 2 HGB; BGH NJW-RR 2011, 1426 Rn. 34 ff. zu § 626 BGB; BGHZ 192, 67 Rn. 18 ff.).
  • BGH, 03.11.1961 - 4 StR 387/61
    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.01.2013 - 2 U 103/12
    § 288 StGB soll dem Gläubiger die Befriedigung aus dem Vermögen des Schuldners sichern (BGHSt 16, 330, 334), verfolgt also auch den Schutz der Vermögensinteressen des Gläubigers.
  • BGH, 07.12.2011 - IV ZR 105/11

    Kein Ausschluss jeder außerordentlichen Kündigung eines Vertrages über eine

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.01.2013 - 2 U 103/12
    Die Begehung von Straftaten gegen den Vertragspartner - hier nach § 288 StGB durch den Geschäftsführer der Beklagten - wird auch grundsätzlich als "wichtiger Grund" für die Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses angesehen (vgl. BGH VersR 2009, 1116 Rn. 28 zu § 89b Abs. 3 Nr. 2 HGB; BGH NJW-RR 2011, 1426 Rn. 34 ff. zu § 626 BGB; BGHZ 192, 67 Rn. 18 ff.).
  • BGH, 23.04.2010 - LwZR 20/09

    Landpacht: Pflicht zur außerordentlichen Kündigung innerhalb einer angemessenen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.01.2013 - 2 U 103/12
    § 314 Abs. 3 BGB beruht auf der Erwägung, dass der andere Teil in angemessener Zeit Klarheit darüber erhalten soll, ob von einer Kündigungsmöglichkeit Gebrauch gemacht wird, und dass der Kündigungsberechtigte mit längerem Abwarten zu erkennen gibt, dass für ihn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses trotz des Vorliegens eines Grundes zur fristlosen Kündigung nicht unzumutbar ist (BGH NJW-RR 2010, 1500 Rn. 13; BGH NJW 2011, 1438 Rn. 28).
  • BGH, 24.09.1980 - VIII ZR 299/79

    Abschluss eines Mietvertrages über ein Ladenlokal - Vorliegen von Baumängeln und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.01.2013 - 2 U 103/12
    Eine Umdeutung einer - noch dazu von einem Anwalt mit eingehender Begründung ausgesprochenen - einseitig-rechtsgestaltenden Willenserklärung in ein annahmebedürftiges Vertragsangebot ist nur dann zulässig, wenn sich der Erklärende bei Abgabe der außerordentlichen Kündigung bewusst gewesen ist, dass sie als einseitige Erklärung nicht wirksam sein könnte und es für diesen Fall zur Herbeiführung des Erfolges der Vertragsbeendigung der Zustimmung des Erklärungsempfängers bedürfe (RGZ 143, 124, 126; BGH NJW 1981, 43, 44).
  • BGH, 25.11.2010 - Xa ZR 48/09

    Flexitanks

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.01.2013 - 2 U 103/12
    § 314 Abs. 3 BGB beruht auf der Erwägung, dass der andere Teil in angemessener Zeit Klarheit darüber erhalten soll, ob von einer Kündigungsmöglichkeit Gebrauch gemacht wird, und dass der Kündigungsberechtigte mit längerem Abwarten zu erkennen gibt, dass für ihn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses trotz des Vorliegens eines Grundes zur fristlosen Kündigung nicht unzumutbar ist (BGH NJW-RR 2010, 1500 Rn. 13; BGH NJW 2011, 1438 Rn. 28).
  • BGH, 29.04.2009 - VIII ZR 226/07

    Ausgleichsanspruch des Vertragshändlers - Auswirkungen der Handelsvertreter-RL

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.01.2013 - 2 U 103/12
    Die Begehung von Straftaten gegen den Vertragspartner - hier nach § 288 StGB durch den Geschäftsführer der Beklagten - wird auch grundsätzlich als "wichtiger Grund" für die Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses angesehen (vgl. BGH VersR 2009, 1116 Rn. 28 zu § 89b Abs. 3 Nr. 2 HGB; BGH NJW-RR 2011, 1426 Rn. 34 ff. zu § 626 BGB; BGHZ 192, 67 Rn. 18 ff.).
  • BGH, 09.07.2003 - VIII ZR 26/03

    Begründung von Wohnungseigentum nach Überlassung an den Mieter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.01.2013 - 2 U 103/12
    dd) Ob die Antragstellung des Klägers in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat am 14. Dezember 2012 als konkludent ausgesprochene erneute Kündigung ausgelegt werden kann, ist zweifelhaft (vgl. zur Auslegung von Prozesshandlungen als Kündigungserklärung BGH NJW 2003, 3265, 3267).
  • RG, 09.01.1934 - VII 193/33

    Unter welchen Voraussetzungen kann die Kündigung eines bestehenden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.01.2013 - 2 U 103/12
    Eine Umdeutung einer - noch dazu von einem Anwalt mit eingehender Begründung ausgesprochenen - einseitig-rechtsgestaltenden Willenserklärung in ein annahmebedürftiges Vertragsangebot ist nur dann zulässig, wenn sich der Erklärende bei Abgabe der außerordentlichen Kündigung bewusst gewesen ist, dass sie als einseitige Erklärung nicht wirksam sein könnte und es für diesen Fall zur Herbeiführung des Erfolges der Vertragsbeendigung der Zustimmung des Erklärungsempfängers bedürfe (RGZ 143, 124, 126; BGH NJW 1981, 43, 44).
  • BGH, 09.01.1981 - V ZR 58/79

    Baulast

  • BGH, 10.05.1968 - V ZR 221/64

    Anspruch auf Nutzungsentgelt gegenüber Bewohnern eines erworbenen Hauses -

  • BGH, 05.06.2009 - V ZR 117/08

    Umfang eines Notwegerechts

  • BGH, 25.09.2009 - V ZR 36/09

    Formell wirksame Betriebskostenabrechnung wegen fehlender Möglichkeit zum

  • OLG Frankfurt, 08.10.2010 - 8 U 79/10

    Vollstreckungsgegenklage: Einwendungen gegen die Vollstreckung aus einem

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