Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 25.01.2018 - 1 U 7/17 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 839 BGB, Art. 34 GG
Erste Hilfe durch Lehrer als Amtspflicht - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erste Hilfe durch Lehrer als Amtspflicht
- rabüro.de
Lehrer müssen Schülern die erforderliche und zumutbare Erste Hilfe als Amtspflicht leisten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 839 ; GG Art. 34
Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Ursächlichkeit des Unterlassens von Reanimationsmaßnahmen durch einen Lehrer für eingetretene Gesundheitsschäden eines Schülers - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- christmann-law.de (Kurzinformation und Entscheidungsanmerkung)
Schüler bricht im Sportunterricht ohnmächtig zusammen und ist danach schwerbehindert - Lehrer, der keine Wiederbelebungsmaßnahmen ausführte, haftet nicht
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Erste Hilfe durch Lehrer als Amtspflicht
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Lehrer müssen Schülern Erste Hilfe leisten
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Vornahme von erforderlicher und zumutbarer Erste Hilfe gehört zur Amtspflicht der Lehrer - Lehrer müssen Schüler im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren vor Schäden bewahren
Besprechungen u.ä.
- christmann-law.de (Kurzinformation und Entscheidungsanmerkung)
Schüler bricht im Sportunterricht ohnmächtig zusammen und ist danach schwerbehindert - Lehrer, der keine Wiederbelebungsmaßnahmen ausführte, haftet nicht
Verfahrensgang
- LG Wiesbaden, 30.11.2016 - 5 O 201/15
- OLG Frankfurt, 25.01.2018 - 1 U 7/17
- BGH, 04.04.2019 - III ZR 35/18
Papierfundstellen
- MDR 2018, 670
Wird zitiert von ...
- BGH, 04.04.2019 - III ZR 35/18
Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Zusammenbruch im Sportunterricht
Das Berufungsgericht (MDR 2018, 670) hat offen gelassen, ob die Sportlehrer des beklagten Landes nach dem Ergebnis der in erster Instanz durchgeführten Beweisaufnahme ihre Amtspflicht, erforderliche und zumutbare Erste-Hilfe-Maßnahmen zu leisten, verletzt haben.