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   OLG Frankfurt, 25.02.2010 - 3 VAs 6/10   

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OLG Frankfurt, 25.02.2010 - 3 VAs 6/10 (https://dejure.org/2010,26657)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.02.2010 - 3 VAs 6/10 (https://dejure.org/2010,26657)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. Februar 2010 - 3 VAs 6/10 (https://dejure.org/2010,26657)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Frankfurt, 25.02.2010 - 3 VAs 7/10

    Zurückstellung gemäß § 35 BtMG

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.02.2010 - 3 VAs 6/10
    Die Senatsauffassung führt auch - entgegen der von der Generalstaatsanwaltschaft in der Parallelsache 3 VAs 7/10 geäußerten Befürchtung - zu keiner Bevorzugung eines betäubungsmittelabhängigen Mehrfach-Verurteilten.

    Schon deshalb greift die -ebenfalls in Sachen 3 VAs 7/10 geäußerte - Befürchtung nicht, bei einem Verurteilten könne durch eine Entscheidung betreffend die Umkehr der Vollstreckungsreihenfolge der Eindruck erweckt werden, sein Zurückstellungsantrag werde später ebenfalls positiv beschieden werden.

  • OLG Frankfurt, 07.04.2000 - VAs 11/00
    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.02.2010 - 3 VAs 6/10
    Es ist lediglich zu prüfen, ob bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung bzw. zu dem Zeitpunkt, zu dem nach der begehrten Änderung der Vollstreckungsreihenfolge, eine Antragstellung möglich ist, Gründe für eine Zurückstellung nach § 35 BtMG erkennbar sind (vgl. hierzu auch Senat, NStZ-RR 2000, 282 ff.).
  • KG, 03.04.2009 - 1 Zs 459/09

    Strafvollstreckung bei Betäubungmittelabhängigen: Zurückstellung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.02.2010 - 3 VAs 6/10
    Die gegenteilige Auffassung des Kammergerichts (Beschluss vom 3.4.2009 - 4 VAs 3/09, zitiert nach Juris) stellt demgegenüber entscheidend darauf ab, dass die Vollstreckung der nicht zurückstellungsfähigen Strafe auch nach ihrer Unterbrechung (i. e. im Anschluss an die zurückstellungsfähigen) notiert, deren Vollstreckung also "gewiss" sei, und erst entfalle, wenn die Strafe ausgesetzt worden sei.
  • OLG Karlsruhe, 04.02.1985 - 1 Ws 27/85

    Anschlußvollzug; Unterbrechungsprinzip; Konzentrationsprinzip; Strafverbüßung;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.02.2010 - 3 VAs 6/10
    Zwar kommt weder in Betracht, dass eine nicht zurückstellungsfähige Strafe vollständig vorab verbüßt wird (vgl. OLG Karlsruhe, Justiz 1985, 171 = MDR 1985, 697; vgl. auch StV 2003, 287) noch dass eine nicht zurückstellungsfähige Strafe - wie der Verteidiger meint - nach Verbüßung von zwei Dritteln nach § 57 StGB isoliert zur Bewährung ausgesetzt wird (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 20.12.1990, zit. nach Körner, a. a. O. Rn 269 zu § 35), um sodann jeweils nach § 35 BtMG zu verfahren.
  • OLG Stuttgart, 22.10.2008 - 4 Ws 202/08

    Strafvollstreckung: Anspruch auf vollständige Verbüßung einer Strafe zur

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.02.2010 - 3 VAs 6/10
    Denn die Norm des § 35 VI BtMG soll lediglich verhindern, dass der Verurteilte nach erfolgreicher Therapie wieder in den Strafvollzug gelangt (OLG Stuttgart, NStZ-RR 2009, 28).
  • OLG München, 02.11.1999 - 2 Ws 1168/99

    Reihenfolge der Strafvollstreckung bei möglicher Zurückstellung)

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.02.2010 - 3 VAs 6/10
    Die gegenteilige Auffassung der Generalstaatsanwaltschaft fußt auf dem vom Oberlandesgericht München (NStZ 2000, 223; ihm folgend OLG Schleswig; SchlHA 2002, 173) entwickelten Vorrang des § 454 b III StPO.
  • OLG Karlsruhe, 18.03.2002 - 2 VAs 50/01

    Betäubungsmittelstrafrecht: Zurückstellung der Strafvollstreckung - Änderung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.02.2010 - 3 VAs 6/10
    Zwar kommt weder in Betracht, dass eine nicht zurückstellungsfähige Strafe vollständig vorab verbüßt wird (vgl. OLG Karlsruhe, Justiz 1985, 171 = MDR 1985, 697; vgl. auch StV 2003, 287) noch dass eine nicht zurückstellungsfähige Strafe - wie der Verteidiger meint - nach Verbüßung von zwei Dritteln nach § 57 StGB isoliert zur Bewährung ausgesetzt wird (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 20.12.1990, zit. nach Körner, a. a. O. Rn 269 zu § 35), um sodann jeweils nach § 35 BtMG zu verfahren.
  • OLG Schleswig, 11.04.2001 - 2 Ws 558/00

    Betäubungsmittelstrafrecht: Zurückstellung der Strafvollstreckung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.02.2010 - 3 VAs 6/10
    Die gegenteilige Auffassung der Generalstaatsanwaltschaft fußt auf dem vom Oberlandesgericht München (NStZ 2000, 223; ihm folgend OLG Schleswig; SchlHA 2002, 173) entwickelten Vorrang des § 454 b III StPO.
  • KG, 31.08.2005 - 5 Ws 389/05

    Führungsaufsicht: Automatischer Eintritt der Führungsaufsicht gemäß § 68f Abs 1 S

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.02.2010 - 3 VAs 6/10
    Die Anrechnung der Therapiezeit auf die Strafen (§ 36 I 1 BtMG) und die Möglichkeit eines jederzeitigen Widerrufs der Zurückstellung (§ 36 VI BtMG) mit anschließender sofortiger erneuter Vollstreckung der zurückgestellten Reststrafen zeigen indes, dass nach wie vor eine vollzugsähnliche Situation gegeben ist (vgl. Schöfberger, NStZ 2005, 441, 442), die Strafvollstreckung im weiteren Sinne also andauert (vgl. KG, NStZ 2006, 580).
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