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   OLG Frankfurt, 25.02.2010 - 3 VAs 7/10   

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https://dejure.org/2010,5968
OLG Frankfurt, 25.02.2010 - 3 VAs 7/10 (https://dejure.org/2010,5968)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.02.2010 - 3 VAs 7/10 (https://dejure.org/2010,5968)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. Februar 2010 - 3 VAs 7/10 (https://dejure.org/2010,5968)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 35 Abs 6 Nr 2 BtMG, § 36 BtMG, § 57 StGB, § 454b Abs 3 StPO, § 43 Abs 4 StrVollstrO
    Zurückstellung gemäß § 35 BtMG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurückstellung der Strafvollstreckung bei teilweiser Verbüßung einer nichtzurückstellungsfähigen Strafe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückstellung der Strafvollstreckung bei teilweiser Verbüßung einer nichtzurückstellungsfähigen Strafe) Im Falle der Anschlussvollstreckung zurückstellungsfähiger und nicht zurückstellungsfähiger Strafe ist eine Zurückstellung gemäß § 35 BtMG bei Vorliegen der übrigen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 185
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Frankfurt, 07.04.2000 - VAs 11/00
    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.02.2010 - 3 VAs 7/10
    Es ist lediglich zu prüfen, ob bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung bzw. zu dem Zeitpunkt, zu dem nach der begehrten Änderung der Vollstreckungsreihenfolge, eine Antragstellung möglich ist, Gründe für eine Zurückstellung nach § 35 BtMG erkennbar sind (vgl. hierzu auch Senat, NStZ-RR 2000, 282 ff.).
  • KG, 03.04.2009 - 1 Zs 459/09

    Strafvollstreckung bei Betäubungmittelabhängigen: Zurückstellung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.02.2010 - 3 VAs 7/10
    Die gegenteilige Auffassung des Kammergerichts (Beschluss vom 3.4.2009 - 4 VAs 3/09, zitiert nach Juris) stellt demgegenüber entscheidend darauf ab, dass die Vollstreckung der nicht zurückstellungsfähigen Strafe auch nach ihrer Unterbrechung (i. e. im Anschluss an die zurückstellungsfähigen) notiert, deren Vollstreckung also "gewiss" sei, und erst entfalle, wenn die Strafe ausgesetzt worden sei.
  • KG, 31.08.2005 - 5 Ws 389/05

    Führungsaufsicht: Automatischer Eintritt der Führungsaufsicht gemäß § 68f Abs 1 S

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.02.2010 - 3 VAs 7/10
    Die Anrechnung der Therapiezeit auf die Strafen (§ 36 I 1 BtMG) und die Möglichkeit eines jederzeitigen Widerrufs der Zurückstellung (§ 36 VI BtMG) mit anschließender sofortiger erneuter Vollstreckung der zurückgestellten Reststrafen zeigen indes, dass nach wie vor eine vollzugsähnliche Situation gegeben ist (vgl. Schöfberger, NStZ 2005, 441, 442), die Strafvollstreckung im weiteren Sinne also andauert (vgl. KG, NStZ 2006, 580).
  • OLG München, 02.11.1999 - 2 Ws 1168/99

    Reihenfolge der Strafvollstreckung bei möglicher Zurückstellung)

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.02.2010 - 3 VAs 7/10
    Die gegenteilige Auffassung der Generalstaatsanwaltschaft fußt auf dem vom Oberlandesgericht München (NStZ 2000, 223; ihm folgend OLG Schleswig; SchlHA 2002, 173) entwickelten Vorrang des § 454 b III StPO.
  • OLG Stuttgart, 22.10.2008 - 4 Ws 202/08

    Strafvollstreckung: Anspruch auf vollständige Verbüßung einer Strafe zur

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.02.2010 - 3 VAs 7/10
    Denn die Norm des § 35 VI BtMG soll lediglich verhindern, dass der Verurteilte nach erfolgreicher Therapie wieder in den Strafvollzug gelangt (OLG Stuttgart, NStZ-RR 2009, 28).
  • OLG Karlsruhe, 18.03.2002 - 2 VAs 50/01

    Betäubungsmittelstrafrecht: Zurückstellung der Strafvollstreckung - Änderung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.02.2010 - 3 VAs 7/10
    18 Zwar kommt weder in Betracht, dass eine nicht zurückstellungsfähige Strafe vollständig vorab verbüßt wird (vgl. OLG Karlsruhe, Justiz 1985, 171 = MDR 1985, 697; vgl. auch StV 2003, 287) noch dass eine nicht zurückstellungsfähige Strafe nach Verbüßung von zwei Dritteln nach § 57 StGB isoliert zur Bewährung ausgesetzt wird (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 20.12.1990, zit. nach Körner, a. a. O. Rn 269 zu § 35), um sodann jeweils nach § 35 BtMG zu verfahren.
  • OLG Karlsruhe, 04.02.1985 - 1 Ws 27/85

    Anschlußvollzug; Unterbrechungsprinzip; Konzentrationsprinzip; Strafverbüßung;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.02.2010 - 3 VAs 7/10
    18 Zwar kommt weder in Betracht, dass eine nicht zurückstellungsfähige Strafe vollständig vorab verbüßt wird (vgl. OLG Karlsruhe, Justiz 1985, 171 = MDR 1985, 697; vgl. auch StV 2003, 287) noch dass eine nicht zurückstellungsfähige Strafe nach Verbüßung von zwei Dritteln nach § 57 StGB isoliert zur Bewährung ausgesetzt wird (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 20.12.1990, zit. nach Körner, a. a. O. Rn 269 zu § 35), um sodann jeweils nach § 35 BtMG zu verfahren.
  • OLG Schleswig, 11.04.2001 - 2 Ws 558/00

    Betäubungsmittelstrafrecht: Zurückstellung der Strafvollstreckung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.02.2010 - 3 VAs 7/10
    Die gegenteilige Auffassung der Generalstaatsanwaltschaft fußt auf dem vom Oberlandesgericht München (NStZ 2000, 223; ihm folgend OLG Schleswig; SchlHA 2002, 173) entwickelten Vorrang des § 454 b III StPO.
  • OLG Frankfurt, 25.02.2010 - 3 VAs 6/10

    Änderung der Vollstreckungsreihenfolge bei der Vollstreckung von

    Die Senatsauffassung führt auch - entgegen der von der Generalstaatsanwaltschaft in der Parallelsache 3 VAs 7/10 geäußerten Befürchtung - zu keiner Bevorzugung eines betäubungsmittelabhängigen Mehrfach-Verurteilten.

    Schon deshalb greift die -ebenfalls in Sachen 3 VAs 7/10 geäußerte - Befürchtung nicht, bei einem Verurteilten könne durch eine Entscheidung betreffend die Umkehr der Vollstreckungsreihenfolge der Eindruck erweckt werden, sein Zurückstellungsantrag werde später ebenfalls positiv beschieden werden.

  • OLG Hamm, 13.11.2014 - 1 VAs 20/14

    Rechtskrafterstreckung der Versagung der Strafvollstreckungszurückstellung nach

    Schließlich macht der Betroffene geltend, dass die Strafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 27. Mai 2002 im Hinblick auf die weiter zu vollstreckenden Strafen aus den Urteilen des Landgerichts Arnsberg vom 20. April 2011 und des Amtsgerichts Meschede vom 27. Juni 2013 kein Zurückstellungshindernis darstelle, da nach einem Beschluss des OLG Frankfurt vom 25. Februar 2010 (3 VAs 7/10) eine Zurückstellung anderer Strafen bereits dann möglich sei, wenn eine nicht zurückstellungsfähige Strafe zu 2/3 verbüßt und die weitere Vollstreckung unterbrochen sei.

    Soweit der Betroffene unter Hinweis auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 25. Februar 2010 (3 VAs 7/10, juris) die Auffassung vertritt, ein derartiges Zustellungshindernis liege nicht vor, da die Strafe bereits zu mehr als 2/3 verbüßt sei, vermag sich der Senat dieser Auffassung nicht anzuschließen.

  • OLG Karlsruhe, 20.05.2011 - 2 VAs 2/11

    Vorrang der Vollstreckung rechtskräftig widerrufener Strafreste vor der

    Dies überzeugt nicht, weil "wichtige Gründe" typischer Weise Ausnahmecharakter haben und - betrachtet man die Rechtsprechung zu § 43 Abs. 4 StVollstrO - zur Begründung von Ausnahmen zugunsten der Verurteilten herangezogen werden, etwa zu einer möglichst günstigen Vollstreckungsreihenfolge für frühestmögliche Therapien gemäß § 35 BtMG (Senat 6.4.2006 2 VAs 37/05, OLG Frankfurt 3 VAs 7/10 KG 4 VAs 53/10; OLG Stuttgart 4 VAs 2/90 B. v. 4.4.1990; alle in juris) oder für frühestmögliche Zwei-Drittel-Zeitpunkte.
  • KG, 04.11.2010 - 4 VAs 53/10

    Änderung der Reihenfolge der Vollstreckung mehrerer Freiheitsstrafen gegen einen

    Aufgrund dieser eindeutigen Entscheidung des Gesetzgebers scheidet die vom Antragsteller erstrebte vollständige Vorabvollstreckung der nicht zurückstellungsfähigen Strafe aus (BGH, Beschluss vom 4. August 2010 - 5 AR (VS) 22/10 -, insoweit in Übereinstimmung mit dem OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 25. Februar 2010 - 3 VAs 7/10 - [= NStZ-RR 2010, 185]).
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