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   OLG Frankfurt, 25.02.2019 - 20 W 43/19   

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https://dejure.org/2019,9731
OLG Frankfurt, 25.02.2019 - 20 W 43/19 (https://dejure.org/2019,9731)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.02.2019 - 20 W 43/19 (https://dejure.org/2019,9731)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. Februar 2019 - 20 W 43/19 (https://dejure.org/2019,9731)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Deutsches Notarinstitut

    GBO §§ 13 Abs. 1, 22 Abs. 1 S. 1; BGB §§ 2033, 2040, 2042 Abs. 1
    Erbauseinandersetzung durch Abschichtung einzelner Nachlassgegenstände

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zur Frage der Erbauseinandersetzung durch Abschichtung bezüglich einzelner Nachlassgegenstände

  • erbrechtsiegen.de

    Erbauseinandersetzung durch Abschichtung bezüglich einzelner Nachlassgegenstände

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 22 ; BGB § 2033
    Abschichtung; Erbengemeinschaft; Ausscheiden; Rechtsübergang; Erbauseinandersetzung

  • rechtsportal.de

    GBO § 22 ; BGB § 2033
    Zulässigkeit einer Teilauseinandersetzung mit einer sich außerhalb des Grundbuchs vollziehenden Rechtsänderung an einem Grundstück

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • DNotZ 2019, 952
  • FGPrax 2019, 106
  • FamRZ 2020, 291
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 21.01.1998 - IV ZR 346/96

    Form des Ausscheidens eines Miterben aus einer Miterbengemeinschaft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.02.2019 - 20 W 43/19
    Ein Nachlass kann - was allgemein anerkannt ist - nicht nur durch Erbteilsübertragung nach § 2033 BGB oder Vertrag nach § 2042 BGB auseinandergesetzt bzw. geteilt werden, sondern auch im Wege der sogenannten Abschichtung (BGHZ 138, 8; Senat, Beschluss vom 12.03.2015, Az. 20 W 76/15; OLG München, Beschluss vom 20.01.2014, Az. 34 Wx 516/13, jeweils zitiert nach juris; Palandt-Weidlich, BGB, 78. Aufl., § 2042 Rz. 10; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rz. 976a ff.; Demharter, a.a.O., § 22 Rz. 14).

    Eine Teilauseinandersetzung findet insofern statt, wenn mehrere weitere Miterben vorhanden sind; eine Beendigung der Erbengemeinschaft - mit Alleineigentum für den weiteren Miterben - tritt ein, wenn sich mit der Abschichtung alle Erbteile in der Hand eines Miterben vereinigen (BGHZ 138, 8; Senat, Beschluss vom 12.03.2015, Az. 20 W 76/15; OLG München, Beschluss vom 20.01.2014, Az. 34 Wx 516/13, KG Berlin, Urteil vom 05.07.2006, Az. 25 U 52/05, jeweils zitiert nach juris; Schöner/Stöber, a.a.O., Rz. 976a ff.; Demharter, a.a.O., § 22 Rz. 14).

    Gehört ein im Grundbuch eingetragenes Recht zum Erbe, vollzieht sich in diesem Fall der Wechsel des Berechtigten nach Abschluss eines derartigen Abschichtungsvertrages außerhalb des Grundbuchs; dieses ist dann entsprechend zu berichtigen (BGHZ 138, 8; Senat, Beschluss vom 12.03.2015, Az. 20 W 76/15; OLG München, Beschluss vom 20.01.2014, Az. 34 Wx 516/13, KG Berlin, Urteil vom 05.07.2006, Az. 25 U 52/05, jeweils zitiert nach juris; Schöner/Stöber, a.a.O., Rz. 976a; Demharter, a.a.O., § 22 Rz. 14).

    Die Beschlüsse beziehen sich jeweils auf ein Ausscheiden eines Miterben aus der Erbengemeinschaft insgesamt durch Vertrag mit den anderen Miterben und betreffen nicht einzelne Nachlassgegenstände (BGHZ 138, 8; Senat, Beschluss vom 12.03.2015, Az. 20 W 76/15; OLG München, Beschluss vom 20.01.2014, Az. 34 Wx 516/13, jeweils zitiert nach juris).

  • OLG München, 20.01.2014 - 34 Wx 516/13

    Grundbuchverfahren: Grundbuchberichtigung aufgrund Bewilligung im Wege der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.02.2019 - 20 W 43/19
    Ein Nachlass kann - was allgemein anerkannt ist - nicht nur durch Erbteilsübertragung nach § 2033 BGB oder Vertrag nach § 2042 BGB auseinandergesetzt bzw. geteilt werden, sondern auch im Wege der sogenannten Abschichtung (BGHZ 138, 8; Senat, Beschluss vom 12.03.2015, Az. 20 W 76/15; OLG München, Beschluss vom 20.01.2014, Az. 34 Wx 516/13, jeweils zitiert nach juris; Palandt-Weidlich, BGB, 78. Aufl., § 2042 Rz. 10; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rz. 976a ff.; Demharter, a.a.O., § 22 Rz. 14).

    Eine Teilauseinandersetzung findet insofern statt, wenn mehrere weitere Miterben vorhanden sind; eine Beendigung der Erbengemeinschaft - mit Alleineigentum für den weiteren Miterben - tritt ein, wenn sich mit der Abschichtung alle Erbteile in der Hand eines Miterben vereinigen (BGHZ 138, 8; Senat, Beschluss vom 12.03.2015, Az. 20 W 76/15; OLG München, Beschluss vom 20.01.2014, Az. 34 Wx 516/13, KG Berlin, Urteil vom 05.07.2006, Az. 25 U 52/05, jeweils zitiert nach juris; Schöner/Stöber, a.a.O., Rz. 976a ff.; Demharter, a.a.O., § 22 Rz. 14).

    Gehört ein im Grundbuch eingetragenes Recht zum Erbe, vollzieht sich in diesem Fall der Wechsel des Berechtigten nach Abschluss eines derartigen Abschichtungsvertrages außerhalb des Grundbuchs; dieses ist dann entsprechend zu berichtigen (BGHZ 138, 8; Senat, Beschluss vom 12.03.2015, Az. 20 W 76/15; OLG München, Beschluss vom 20.01.2014, Az. 34 Wx 516/13, KG Berlin, Urteil vom 05.07.2006, Az. 25 U 52/05, jeweils zitiert nach juris; Schöner/Stöber, a.a.O., Rz. 976a; Demharter, a.a.O., § 22 Rz. 14).

    Die Beschlüsse beziehen sich jeweils auf ein Ausscheiden eines Miterben aus der Erbengemeinschaft insgesamt durch Vertrag mit den anderen Miterben und betreffen nicht einzelne Nachlassgegenstände (BGHZ 138, 8; Senat, Beschluss vom 12.03.2015, Az. 20 W 76/15; OLG München, Beschluss vom 20.01.2014, Az. 34 Wx 516/13, jeweils zitiert nach juris).

  • OLG Frankfurt, 12.03.2015 - 20 W 76/15

    Nachlassauseinandersetzung durch Abschichtung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.02.2019 - 20 W 43/19
    Ein Nachlass kann - was allgemein anerkannt ist - nicht nur durch Erbteilsübertragung nach § 2033 BGB oder Vertrag nach § 2042 BGB auseinandergesetzt bzw. geteilt werden, sondern auch im Wege der sogenannten Abschichtung (BGHZ 138, 8; Senat, Beschluss vom 12.03.2015, Az. 20 W 76/15; OLG München, Beschluss vom 20.01.2014, Az. 34 Wx 516/13, jeweils zitiert nach juris; Palandt-Weidlich, BGB, 78. Aufl., § 2042 Rz. 10; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rz. 976a ff.; Demharter, a.a.O., § 22 Rz. 14).

    Eine Teilauseinandersetzung findet insofern statt, wenn mehrere weitere Miterben vorhanden sind; eine Beendigung der Erbengemeinschaft - mit Alleineigentum für den weiteren Miterben - tritt ein, wenn sich mit der Abschichtung alle Erbteile in der Hand eines Miterben vereinigen (BGHZ 138, 8; Senat, Beschluss vom 12.03.2015, Az. 20 W 76/15; OLG München, Beschluss vom 20.01.2014, Az. 34 Wx 516/13, KG Berlin, Urteil vom 05.07.2006, Az. 25 U 52/05, jeweils zitiert nach juris; Schöner/Stöber, a.a.O., Rz. 976a ff.; Demharter, a.a.O., § 22 Rz. 14).

    Gehört ein im Grundbuch eingetragenes Recht zum Erbe, vollzieht sich in diesem Fall der Wechsel des Berechtigten nach Abschluss eines derartigen Abschichtungsvertrages außerhalb des Grundbuchs; dieses ist dann entsprechend zu berichtigen (BGHZ 138, 8; Senat, Beschluss vom 12.03.2015, Az. 20 W 76/15; OLG München, Beschluss vom 20.01.2014, Az. 34 Wx 516/13, KG Berlin, Urteil vom 05.07.2006, Az. 25 U 52/05, jeweils zitiert nach juris; Schöner/Stöber, a.a.O., Rz. 976a; Demharter, a.a.O., § 22 Rz. 14).

    Die Beschlüsse beziehen sich jeweils auf ein Ausscheiden eines Miterben aus der Erbengemeinschaft insgesamt durch Vertrag mit den anderen Miterben und betreffen nicht einzelne Nachlassgegenstände (BGHZ 138, 8; Senat, Beschluss vom 12.03.2015, Az. 20 W 76/15; OLG München, Beschluss vom 20.01.2014, Az. 34 Wx 516/13, jeweils zitiert nach juris).

  • KG, 05.07.2006 - 25 U 52/05
    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.02.2019 - 20 W 43/19
    Eine Teilauseinandersetzung findet insofern statt, wenn mehrere weitere Miterben vorhanden sind; eine Beendigung der Erbengemeinschaft - mit Alleineigentum für den weiteren Miterben - tritt ein, wenn sich mit der Abschichtung alle Erbteile in der Hand eines Miterben vereinigen (BGHZ 138, 8; Senat, Beschluss vom 12.03.2015, Az. 20 W 76/15; OLG München, Beschluss vom 20.01.2014, Az. 34 Wx 516/13, KG Berlin, Urteil vom 05.07.2006, Az. 25 U 52/05, jeweils zitiert nach juris; Schöner/Stöber, a.a.O., Rz. 976a ff.; Demharter, a.a.O., § 22 Rz. 14).

    Gehört ein im Grundbuch eingetragenes Recht zum Erbe, vollzieht sich in diesem Fall der Wechsel des Berechtigten nach Abschluss eines derartigen Abschichtungsvertrages außerhalb des Grundbuchs; dieses ist dann entsprechend zu berichtigen (BGHZ 138, 8; Senat, Beschluss vom 12.03.2015, Az. 20 W 76/15; OLG München, Beschluss vom 20.01.2014, Az. 34 Wx 516/13, KG Berlin, Urteil vom 05.07.2006, Az. 25 U 52/05, jeweils zitiert nach juris; Schöner/Stöber, a.a.O., Rz. 976a; Demharter, a.a.O., § 22 Rz. 14).

  • BGH, 14.03.1984 - IVa ZR 87/82

    Anspruch eines Miterben auf beschränkte Teilauseinandersetzung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.02.2019 - 20 W 43/19
    Zum einen dürfen hierbei aber berechtigte Belange anderer Nachlassbeteiligter nicht beeinträchtigt werden (BGH NJW 1985, 51 [BGH 14.03.1984 - IVa ZR 87/82] ; OLG München NJW-RR 1991, 1097 [OLG München 24.01.1991 - 29 U 4906/90] ; Palandt-Weidlich, a.a.O., § 2042 Rz. 10 f.), zum anderen ist zu beachten, dass sich die Rechtsänderung hinsichtlich solcher Verfügungen nicht außerhalb des Grundbuchs vollzieht.
  • OLG Düsseldorf, 06.07.2001 - 7 U 205/00

    Wirksamkeit eines Erbverzichtsvertrages

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.02.2019 - 20 W 43/19
    Die "Abschichtung" erfolgte allein zur Erfüllung dieses Vorausvermächtnisses und hatte nicht das Ausscheiden des Miterben aus der Erbengemeinschaft zur Folge (LG Stuttgart, ZEV 2002, 237 [OLG Düsseldorf 06.07.2001 - 7 U 205/00] ).
  • LG Stuttgart, 17.12.2001 - 1 T 23/01
    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.02.2019 - 20 W 43/19
    Die "Abschichtung" erfolgte allein zur Erfüllung dieses Vorausvermächtnisses und hatte nicht das Ausscheiden des Miterben aus der Erbengemeinschaft zur Folge (LG Stuttgart, ZEV 2002, 237 [OLG Düsseldorf 06.07.2001 - 7 U 205/00] ).
  • OLG München, 24.01.1991 - 29 U 4906/90
    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.02.2019 - 20 W 43/19
    Zum einen dürfen hierbei aber berechtigte Belange anderer Nachlassbeteiligter nicht beeinträchtigt werden (BGH NJW 1985, 51 [BGH 14.03.1984 - IVa ZR 87/82] ; OLG München NJW-RR 1991, 1097 [OLG München 24.01.1991 - 29 U 4906/90] ; Palandt-Weidlich, a.a.O., § 2042 Rz. 10 f.), zum anderen ist zu beachten, dass sich die Rechtsänderung hinsichtlich solcher Verfügungen nicht außerhalb des Grundbuchs vollzieht.
  • LG Göttingen, 22.02.2019 - 1 S 30/17

    Nachlasspflegervergütung - Anfechtbarkeit bei verspätetem Nachlassinsolvenzantrag

    Schnell erklärt: gesetzliche Erbfolge - wer erbt was? Grundregeln der gesetzlichen Erbfolge "Mit dem Tode einer Person (Erbfall) Durchsetzung Erbschaftsanspruch gegen Erbschaftsbesitzer Wie können die Erben ihren gegen den Erbschaftsbesitzer durchsetzen? Die Erbteil verkaufen oder verschenken Als Miterbe den Erbteil insgesamt an einen Dritten übertragen Im Leben kommt Das spanische Erbrecht - Was ist zu beachten? Internationales Erbrecht: Spanien Des Deutschen Lieblingsinsel war schon immer Erbausschlagung - Was gilt es zu beachten? Das Erbe ausschlagen Viele Menschen gehen davon aus, ein Vermögen zu erhalten, mehr Ratgeber Artikel Neu hinzugefügt Nachlasspflegervergütung - Anfechtbarkeit bei verspätetem Nachlassinsolvenzantrag LG Göttingen - Az.: 1 S 30/17 - Beschluss vom 22.02.2019 Es wird darauf Erbscheinantrag - Zurückweisung Formunwirksamkeit des Testaments OLG Düsseldorf - Az.: I-25 Wx 65/18 - Beschluss vom 22.02.2019 Die Beschwerde Wohnrecht - Kapitalisierung bei Versterben des Verkäufers vor Eintragung LG Limburg - Az.: 4 O 388/18 - Beschluss vom 22.02.2019 Der Antrag der Vermächtnis - Umfang - Aktie ist keine in Wertpapier verbriefte Geldforderung LG Nürnberg-Fürth - Az.: 6 O 5044/18 - Urteil vom 28.02.2019 1. Die Klage Erbauseinandersetzung durch Abschichtung bezüglich einzelner Nachlassgegenstände OLG Frankfurt - Az.: 20 W 43/19 - Beschluss vom 25.02.2019 Die Beschwerde wird Gutachteneinholung zur Echtheit eines eigenhändigen Testaments OLG Bamberg - Az.: 1 W 4/19 - Beschluss vom 25.02.2019 1. Die sofortige Formerfordernis bei Erbscheinantrag und der eidesstattlichen Versicherung OLG Oldenburg - Az.: 3 W 12/19 (NL) - Beschluss vom 28.02.2019 Auf die weitere Erbrechts-Urteile .
  • OLG Frankfurt, 13.03.2023 - 20 W 24/23

    Abschichtungsvereinbarung aufgrund Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses

    Auch wenn man in der Abschichtung nicht - wie der Senat (vgl. FGPrax 2019, 106, zitiert nach juris; vgl. dazu Rasche/Kurth ErbR 2019, 593) - eine persönliche Teilauseinandersetzung mit dem Ziel des Ausscheidens eines Miterben aus der Erbengemeinschaft im Sinne eines Verzichts auf den Nachlassanteil sieht, sondern lediglich ein bloßes Aufgeben der Mitgliedschaftsrechte an der Erbengemeinschaft, so führt diese Vereinbarung doch - wenn auch wie oben ausgeführt kraft Gesetzes - jedenfalls dazu, dass der ausscheidende Miterbe seine Mitberechtigung an den einzelnen Gegenständen des Nachlasses verliert.
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