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   OLG Frankfurt, 25.04.2017 - 10 U 173/15   

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https://dejure.org/2017,16358
OLG Frankfurt, 25.04.2017 - 10 U 173/15 (https://dejure.org/2017,16358)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.04.2017 - 10 U 173/15 (https://dejure.org/2017,16358)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. April 2017 - 10 U 173/15 (https://dejure.org/2017,16358)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Haftung eines flüchtenden Schwarzfahrers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung eines flüchtenden Schwarzfahrers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; BGB § 254 Abs. 1
    Ansprüche eines Dritten wegen Verletzung durch einen flüchtenden Schwarzfahrer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Haftung eines flüchtenden Schwarzfahrers

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Mitverschulden eines Dritten beim Versuch des Aufhaltens eines flüchtenden Schwarzfahrers

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Mitverschulden eines Dritten beim Versuch des Aufhaltens eines flüchtenden Schwarzfahrers

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fahrgast versucht flüchtenden Schwarzfahrer aufzuhalten: Schwarzfahrer haftet für erhebliche Verletzungen des Fahrgastes aufgrund Zusammenpralls - Fahrgast muss sich aber erhebliches Mitverschulden anlasten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 1055
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.02.1995 - VI ZR 19/94

    Annahme eines Haftungsausschlusses bei Verletzung beim Spiel von Jugendlichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.04.2017 - 10 U 173/15
    So liegt es beispielsweise bei der Fallgruppe des Handelns auf eigene Gefahr, bei der sich der Geschädigte bewusst einer erkennbar gefährlichen Situation aussetzt (dazu BGH NJW-RR 1995, 857, 858 [BGH 21.02.1995 - VI ZR 19/94] m. Anm. Schiemann in LM § 823 (Aa) BGB Nr. 160; Soergel/Ekkenga/Kuntz, BGB, 13. Aufl., § 254 Rdn. 68 ff.; Palandt/Grüneberg, BGB, 76. Aufl., § 254 Rdn. 32 ff.).
  • OLG Jena, 04.02.1999 - 1 U 425/98

    Anspruch der Eltern auf Geldrente wegen des für ihren Sohn tödlich verlaufenen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.04.2017 - 10 U 173/15
    Das eigene willentliche Verhalten des Geschädigten, das eine Ursache für dem Eintritt des Schadens gesetzt hat, ist indes grundsätzlich nur unter dem Gesichtspunkt des Mitverschuldens (§ 254 Abs. 1 BGB) zu berücksichtigen (vgl. OLG Jena, NZV 1999, 331, 332 [OLG Jena 04.02.1999 - 1 U 425/98] ; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 1188 [OLG Düsseldorf 15.01.1999 - 22 U 137/98] ; Oetker in Münchener Kommentar zum BGB, 7. Aufl., § 249 Rdn. 169; Staudinger/Schiemann, BGB, Neubearb. 2017, § 254 Rdn. 58).
  • OLG Düsseldorf, 15.01.1999 - 22 U 137/98

    Verkehrssicherungspflicht beim Betrieb eines Jahrmarktkarussells

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.04.2017 - 10 U 173/15
    Das eigene willentliche Verhalten des Geschädigten, das eine Ursache für dem Eintritt des Schadens gesetzt hat, ist indes grundsätzlich nur unter dem Gesichtspunkt des Mitverschuldens (§ 254 Abs. 1 BGB) zu berücksichtigen (vgl. OLG Jena, NZV 1999, 331, 332 [OLG Jena 04.02.1999 - 1 U 425/98] ; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 1188 [OLG Düsseldorf 15.01.1999 - 22 U 137/98] ; Oetker in Münchener Kommentar zum BGB, 7. Aufl., § 249 Rdn. 169; Staudinger/Schiemann, BGB, Neubearb. 2017, § 254 Rdn. 58).
  • BGH, 14.06.2012 - IX ZR 145/11

    Drittschützende Wirkung eines Steuerberatermandats: Haftung des mit der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.04.2017 - 10 U 173/15
    Das kommt jedoch nur in Betracht, sofern das schadensursächliche Verhalten des Geschädigten der Handlung des anderen Teils nachfolgt und die an sich äquivalente und adäquate Erstursache in den Hintergrund treten lässt (siehe dazu etwa BGH NJW 2012, 3165, 3170 [BGH 14.06.2012 - IX ZR 145/11] Tz. 48; Soergel/Ekkenga/Kuntz, Vor § 249 Rdn. 160. Vorliegend ging der schadensverursachende Tatbeitrag des Klägers jedoch dem Tatbeitrag des Beklagten voraus oder erfolgte zeitgleich mit diesem (zur Unmaßgeblichkeit der zeitlichen Reihenfolge der Mitwirkungsbeiträge siehe Staudinger/Schiemann § 254 Rdn. 37).
  • BGH, 20.03.2001 - VI ZR 325/99

    Feststellungsinteresse für immaterielle Zukunftsschäden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.04.2017 - 10 U 173/15
    Eine Ersatzpflicht für weitere immaterielle Schäden ist nur dann festzustellen, wenn die Möglichkeit besteht, dass künftig weitere, bisher noch nicht erkannte und nicht voraussehbare Leiden auftreten (BGH NJW 2001, 3414; Palandt/Grüneberg, § 253 Rn. 25).
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