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   OLG Frankfurt, 25.05.1988 - 9 U 92/87   

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https://dejure.org/1988,5764
OLG Frankfurt, 25.05.1988 - 9 U 92/87 (https://dejure.org/1988,5764)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.05.1988 - 9 U 92/87 (https://dejure.org/1988,5764)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. Mai 1988 - 9 U 92/87 (https://dejure.org/1988,5764)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schmerzensgeld wegen einer Inhaftierung; Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 852 Abs. 1; StGB § 239

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1989, 260
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.06.1972 - III ZR 16/70

    Verjährung - Verjährung von Schadenersatzansprüchen - Fortdauernde Handlung -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.05.1988 - 9 U 92/87
    Dass im Fall eines - wie hier - länger und ununterbrochen andauernden schädigenden Gesamtverhaltens (also eines Dauerdelikts) die Verjährung nicht mit dessen Beginn und dem Zeitpunkt einsetzt, in dem der Geschädigte erstmals vom Eintritt eines (Teil-)Schadens Kenntnis erlangt, ist allgemeine Meinung; offen geblieben ist in der Rechtsprechung bislang allerdings die Frage, ob "die Verjährung insgesamt erst mit dem Abschluss des schädigenden Handelns beginnt, oder ob und unter welchen Voraussetzungen etwa trotz der ununterbrochenen Handlung auf einzelne Zeitabschnitte abgestellt werden kann" (BGH, DB 1972, 2056 f. = LM 43 zu § 952 BGB ; ebenso BGH, MDR 1981, 395).

    Die Revision ist gemäß § 546 Abs. 1 ZPO zugelassen, weil nach der Einschätzung des Senats die in BGH, DB 1972, 2056 f. offengelassene Frage des Verjährungsbeginns bei einem Dauerdelikt grundsätzliche Bedeutung hat.

  • BGH, 31.10.1980 - V ZR 140/79

    Unerlaubte Vertiefung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.05.1988 - 9 U 92/87
    Dass im Fall eines - wie hier - länger und ununterbrochen andauernden schädigenden Gesamtverhaltens (also eines Dauerdelikts) die Verjährung nicht mit dessen Beginn und dem Zeitpunkt einsetzt, in dem der Geschädigte erstmals vom Eintritt eines (Teil-)Schadens Kenntnis erlangt, ist allgemeine Meinung; offen geblieben ist in der Rechtsprechung bislang allerdings die Frage, ob "die Verjährung insgesamt erst mit dem Abschluss des schädigenden Handelns beginnt, oder ob und unter welchen Voraussetzungen etwa trotz der ununterbrochenen Handlung auf einzelne Zeitabschnitte abgestellt werden kann" (BGH, DB 1972, 2056 f. = LM 43 zu § 952 BGB ; ebenso BGH, MDR 1981, 395).
  • BGH, 28.09.1973 - I ZR 136/71

    Brünova

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.05.1988 - 9 U 92/87
    In diesem Sinn sind wohl auch die - allerdings nur beiläufigen - Bemerkungen in BGH, NJW 1973, 2285 und BGH, NJW 1985, 1023 f. zu verstehen, wonach zum einen "bei Dauerhandlungen die Verjährung nicht beginnen kann, solange der Eingriff noch andauert" und wonach zum anderen "zwischen der einmaligen (u.U. Dauer-)Handlung und der wiederholten ("fortgesetzten") Handlung zu unterscheiden" ist.
  • BGH, 07.03.1984 - 3 StR 550/83

    Verurteilung wegen politischer Verdächtigung - Verfahrenshindernis der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.05.1988 - 9 U 92/87
    Die Freiheitsberaubung im Sinn der zuletzt genannten Bestimmung hat die Beklagte vorsätzlich in mittelbarer Täterschaft begangen (vgl. Schönke-Schröder-Eser, 22. Aufl., Rdn. 10 zu § 239 StGB m.w.N.; ferner BGHSt 32, 293 ff.).
  • BGH, 03.12.1968 - VI ZR 140/67

    Anspruch auf Unterlassung - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.05.1988 - 9 U 92/87
    Entgegen der Rechtsansicht der Beklagten ist für den Eintritt des Schadens nicht der Zeitpunkt maßgeblich, in dem die Beklagte die falsche Anschuldigung äußerte und die Klägerin in Haft genommen wurde; die Bemerkungen auf S. 9 f. des Urteils des BGH vom 24.3.1987 (mit dem Hinweis auf die Entscheidung BGH, NJW 1969, 463) dürfen nicht in diesem Sinn missverstanden werden.
  • BGH, 26.01.1984 - I ZR 195/81

    Intermarkt II

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.05.1988 - 9 U 92/87
    In diesem Sinn sind wohl auch die - allerdings nur beiläufigen - Bemerkungen in BGH, NJW 1973, 2285 und BGH, NJW 1985, 1023 f. zu verstehen, wonach zum einen "bei Dauerhandlungen die Verjährung nicht beginnen kann, solange der Eingriff noch andauert" und wonach zum anderen "zwischen der einmaligen (u.U. Dauer-)Handlung und der wiederholten ("fortgesetzten") Handlung zu unterscheiden" ist.
  • BGH, 12.10.2006 - III ZR 144/05

    BGH legt dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften Fragen zum

    Im Ausgangspunkt wird in Rechtsprechung und Literatur angenommen, dass bei einer (einheitlichen) Dauerhandlung die Verjährung erst mit deren Beendigung beginnt (vgl. BGH, Urteil vom 28. September 1973 - I ZR 136/71 - NJW 1973, 2285; RG JW 1932, 938, 939; OLG Frankfurt, VersR 1989, 260, 261 bei einer auf falscher Anschuldigung beruhenden Inhaftierung; Stein, in: MünchKomm-BGB, 3. Aufl. 1997, § 852 Rn. 23; Grothe, in: MünchKomm-BGB, 4. Aufl. 2001, § 198 Rn. 4; Staudinger/Peters, BGB, Neubearb.
  • BGH, 04.06.2009 - III ZR 144/05

    Schadensersatzansprüche dänischer Schweinezüchter und Schlachthofgesellschaften

    Im Ausgangspunkt wird in Rechtsprechung und Literatur zwar angenommen, dass bei einer (einheitlichen) Dauerhandlung die Verjährung erst mit deren Beendigung beginnt (vgl. BGH, Urteil vom 28. September 1973 - I ZR 136/71 - NJW 1973, 2285; RG JW 1932, 938, 939; OLG Frankfurt, VersR 1989, 260, 261 bei einer auf falscher Anschuldigung beruhenden Inhaftierung; Stein, in: MünchKomm-BGB, 3. Aufl. 1997, § 852 Rn. 23; Grothe, in: MünchKomm-BGB, 5. Aufl. 2006, § 199 Rn. 13; Staudinger/Peters, BGB, Neubearb. 2004, § 199 Rn. 21; Palandt/Heinrichs, BGB, 68. Aufl. 2009, § 199 Rn. 21), wobei insoweit darauf abgestellt wird, dass der deliktische Eingriff bis zur Beendigung der Handlung fortdauere.
  • OLG Frankfurt, 02.10.2007 - 19 U 8/07

    Haftung des Gerichtsgutachters in einem Strafverfahren: Strafverurteilung eines

    Zwar hatte der Kläger bereits im Zeitpunkt seiner (rechtskräftigen) Verurteilung Kenntnis davon, dass das Gutachten, ohne fehlerhaft sein zu müssen, zu einem unrichtigen Ergebnis gekommen ist, jedoch fehlt es bis zu seiner Entlassung - neben der Kenntnis der wissenschaftlichen Fehlerhaftigkeit und der für eine grob fahrlässige Gutachtenerstattung sprechenden Umstände - auch an der Kenntnis des eingetretenen Schadens, da die unerlaubte Handlung des Beklagten bis zum Zeitpunkt seiner Entlassung aus der Haft noch nicht abgeschlossen und der (vollständige) Schaden noch nicht entstanden war (vgl. auch OLG Frankfurt VersR 1989, 260, 261 für den Fall einer Handlung, die freiheitsentziehende Maßnahmen zur Folge hatte; vgl. auch BGH VersR 1984, 982).
  • LG Marburg, 19.07.1995 - 5 O 33/90

    Schmerzensgeldanspruch wegen Freiheitsentziehung aufgrund ärztlicher

    Einer Klägerin, die sich infolge unrichtiger Behauptungen der Beklagten für einen Zeitraum von nahezu 3 1/2 Monaten zu Unrecht in Untersuchungshaft befand, hat das Oberlandesgericht Frankfurt einen Schmerzensgeldbetrag in Höhe von 6.000, - DM zugesprochen (vgl. OLG Frankfurt, VersR 1989, 260).

    Die von dem Kläger genannte Möglichkeit differenzierter Tagessätze scheitert daran, daß grundsätzlich in einem Schadensfall der gesamte aus einer unerlaubten Handlung entstehende Schaden als eine Einheit anzusehen ist, nicht als Summe einzelner selbständiger Schäden (vgl. Münchner Kommentar-Mertens, 2. Aufl., § 852 Rz. 19 sowie OLG Frankfurt, VersR 1989, 260, 269).

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