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   OLG Frankfurt, 25.05.2018 - 13 U 236/16   

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https://dejure.org/2018,24887
OLG Frankfurt, 25.05.2018 - 13 U 236/16 (https://dejure.org/2018,24887)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.05.2018 - 13 U 236/16 (https://dejure.org/2018,24887)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. Mai 2018 - 13 U 236/16 (https://dejure.org/2018,24887)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Schleswig, 14.02.2022 - 7 U 199/21

    Aufklärungspflicht bezüglich eines Leitungswasserschadens bei dem Verkauf eines

    Denn für den Anschlussberufungskläger macht es keinen Unterschied, ob auf den Hinweis nach § 522 Abs. 2 ZPO die Berufung zurückgenommen oder durch Beschluss zurückgewiesen wird (OLG Frankfurt Beschluss vom 25.05.2018, 13 U 236/16); es kann auch nicht im Belieben des Berufungsklägers stehen, ob im Rahmen des § 522 Abs. 2 ZPO der Anschlussberufungskläger quotal mit den Rechtsmittelkosten belastet wird - auch wenn keine Sachentscheidung über das Anschlussrechtsmittel ergeht - oder nicht (vgl. OLG Braunschweig Beschluss vom 18.12.2019, 11 U 85/18, MDR 2020, S. 694 f.).
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