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OLG Frankfurt, 25.05.2018 - 13 U 236/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 10.11.2016 - 3 O 87/17
- OLG Frankfurt, 25.05.2018 - 13 U 236/16
- OLG Frankfurt, 18.07.2018 - 13 U 236/16
Wird zitiert von ...
- OLG Schleswig, 14.02.2022 - 7 U 199/21
Aufklärungspflicht bezüglich eines Leitungswasserschadens bei dem Verkauf eines …
Denn für den Anschlussberufungskläger macht es keinen Unterschied, ob auf den Hinweis nach § 522 Abs. 2 ZPO die Berufung zurückgenommen oder durch Beschluss zurückgewiesen wird (OLG Frankfurt Beschluss vom 25.05.2018, 13 U 236/16); es kann auch nicht im Belieben des Berufungsklägers stehen, ob im Rahmen des § 522 Abs. 2 ZPO der Anschlussberufungskläger quotal mit den Rechtsmittelkosten belastet wird - auch wenn keine Sachentscheidung über das Anschlussrechtsmittel ergeht - oder nicht (…vgl. OLG Braunschweig Beschluss vom 18.12.2019, 11 U 85/18, MDR 2020, S. 694 f.).