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OLG Frankfurt, 25.07.2019 - 6 U 51/19 |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Hessen
§ 3a UWG, § 9 Abs 2 ElektroG
Wettbewerbsverstoß durch fehlende Kennzeichnung nach § 9 II ElektroG - JurPC
Wettbewerbsverstoß durch fehlende Kennzeichnung nach § 9 ElektroG
- online-und-recht.de
Fehlender Hinweis nach ElektroG (durchgestrichene Mülltone) ist Wettbewerbsverstoß
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerbsrecht: Wettbewerbsverstoß durch fehlende Kennzeichnung nach § 9 Abs. 2 ElektroG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Abmahnfähiger Wettbewerbsvertstoß wenn entgegen § 9 Abs. 2 ElektroG keine Kennzeichnung mit durchgestrichener Mülltonne erfolgt
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Fehlender ElektroG-Hinweis (durchgestrichene Tone) ist wettbewerbswidrig
- shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)
Fehlende Kennzeichnung nach Elektrogesetz ist wettbewerbswidrig
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 02.04.2019 - 12 O 19/19
- OLG Frankfurt, 25.07.2019 - 6 U 51/19
Papierfundstellen
- NJW-RR 2019, 1330
Wird zitiert von ...
- LG Düsseldorf, 08.10.2019 - 34 O 87/89 Insgesamt ist daher davon auszugehen, dass der deutsche Gesetzgeber sich bei dieser Zielrichtung der Richtlinie für die Aufnahme des § 1 S. 3 ElektroG entschieden hat (so auch OLG Frankfurt, Urteil vom 25.07.2019, Az.6 U 51/19, juris Rn. 27).
§ 9 Abs. 2 S. 1 ElektroG bezweckt damit gerade auch den Schutz des Verbrauchers (OLG Frankfurt, Urteil vom 25.07.2019, Az 6 U 51/19, juris Rn. 26).
Folgerichtig ist daher auch auf den Zeitpunkt nach dem Kauf abzustellen (so auch OLG Frankfurt, Urteil vom 25.07.2019, Az.6 U 51/19, juris Rn. 32).
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