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   OLG Frankfurt, 25.07.2022 - 20 WLw 14/21   

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https://dejure.org/2022,34051
OLG Frankfurt, 25.07.2022 - 20 WLw 14/21 (https://dejure.org/2022,34051)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.07.2022 - 20 WLw 14/21 (https://dejure.org/2022,34051)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. Juli 2022 - 20 WLw 14/21 (https://dejure.org/2022,34051)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 9 GrdstVG
    Ermittlung des Grundstückswerts im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 3 GrdstVG

  • notar-drkotz.de

    Ermittlung des Grundstückswerts im Sinne § 9 Abs. 1 Nr. 3 GrdstVG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 9 GrdstVG
    Ermittlung des Grundstückswerts im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 3 GrdstVG

  • rechtsportal.de

    § 9 GrdstVG
    Ermittlung des Grundstückswerts im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 3 GrdstVG

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 27.04.2018 - BLw 3/17

    Grundstücksverkehrsgenehmigung: Spekulative Überhöhung des in einem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.07.2022 - 20 WLw 14/21
    Das Missverhältnis liegt nach der Rechtsprechung des BGH, Beschluss vom 27.04.2018 - BLw 3/17 vor, wenn der Kaufpreis deutlich über dem Marktwert liegt, den Marktwert also um mehr als 50 % überschreitet.

    Dieser Marktwert bestimmt sich nach dem Preis, den alle Kaufinteressenten - auch Nichtlandwirte - für das Grundstück zu zahlen bereit sind (vgl. BGHZ 210, 1324; NJW-RR 2018, 848, je zitiert nach juris).

    Von einem Missverhältnis im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 3 GrdstVG ist dann in der Regel auszugehen, wenn der vereinbarte Preis den so ermittelten Wert des Grundstücks um mehr als 50 % übersteigt (vgl. BGH NJW-RR 2018, 848, Tz. 11; OLG Dresden RdL 2021, 407, Tz. 50, je zitiert nach juris; vgl. zur diesbezüglichen öffentlichen Reformdiskussion und deren Relevanz Düsing/Martinez, a.a.O., § 9 GrdstVG Rz. 44 ff. und OLG Celle, Beschluss vom 12.01.2017, a.a.O., Tz. 24 bei juris).

    Ob der Erwerber tatsächlich in Spekulationsabsicht gehandelt hat, ist dann im Grundsatz unerheblich (so BGH NJW-RR 2018, 848, Tz. 13).

    Die Versagung der Genehmigung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 GrdstVG setzt - wie vom Landwirtschaftsgericht der Sache nach zutreffend angenommen - als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal neben einem groben Missverhältnis zwischen dem Gegenwert und dem Wert des Grundstücks weiter voraus, dass ein Landwirt im Zeitpunkt der letzten Entscheidung in der Tatsacheninstanz bereit ist, das Grundstück zu einem Preis zu erwerben, der in etwa dem Marktwert im Zeitpunkt des Vertragsschlusses entspricht; ob der Landwirt das Grundstück zur Aufstockung seines Betriebs dringend benötigt, ist - wovon das Landwirtschaftsgericht zutreffend ausgegangen ist - in diesem Zusammenhang unerheblich (so BGH NJW-RR 2018, 848; Düsing/Martinez, a.a.O., § 9 GrdstVG Rz. 40).

  • OLG Frankfurt, 17.12.2018 - 20 WLw 1/18

    Frist für Veräußerungsauflage nach § 10 Abs. 1 Ziffer 2 GrdstVG

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.07.2022 - 20 WLw 14/21
    Dabei kommt es im Rahmen des § 9 Abs. 5 GrdstVG auf die Frage, weshalb auf die Ausübung des Vorkaufsrechts verzichtet wurde, nicht an, so dass dieser auch dann gilt, wenn - wie hier - von der Ausübung des Vorkaufsrechts wegen des für nicht angemessen erachteten vereinbarten Kaufpreises Abstand genommen wurde (so Senat, Beschluss vom 17.12.2018, 20 WLw 1/18, Tz. 18; vgl. auch OLG Celle, Beschluss vom 12.01.2017, 7 W 48/16 (L), Tz. 20, je nach juris).

    Hierzu ist vielmehr erforderlich, dass sich aus objektiven Merkmalen ergibt, dass das Grundstück nach seiner Natur, Beschaffenheit und Lage nicht mehr zu den üblicherweise landwirtschaftlichen Grundstücken zu rechnen ist (vgl. Senat, Beschluss vom 17.12.2018, a.a.O., Tz. 22 bei juris und m. w. N.; OLG Stuttgart BzAR 2014, 204, Tz. 55 bei juris, dort zum gleichlautenden § 7 Abs. 5 ASVG).

    Der Senat hat sich dem angeschlossen (Senat, Beschluss vom 17.12.2018, a.a.O., Tz. 20.).

  • BGH, 15.04.2011 - BLw 12/10

    Grundstücksverkehrsgenehmigung: Befristete Genehmigung des Erwerbs einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.07.2022 - 20 WLw 14/21
    Gemessen daran entspricht etwa der Erwerb eines landwirtschaftlich nutzbaren Grundstücks für die - nur im Außenbereich - zulässige Errichtung einer Windenergieanlage zur Sicherung und zum Ausbau einer die Umwelt schonenden Energieversorgung den nach § 9 Abs. 6 GrdstVG zu berücksichtigenden, allgemeinen volkswirtschaftlichen Belangen (vgl. BGH NJW-RR 2011, 1522 m. w. N.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW-RR 2011, 1522, Tz. 21) ist in den Genehmigungsverfahren nach dem GrdstVG die Genehmigungsfähigkeit der Anlage inzident zu prüfen, wenn die erforderliche Genehmigung zwar bereits beantragt, aber noch nicht erteilt worden ist.

  • OLG Celle, 12.01.2017 - 7 W 48/16

    Landwirtschaftliches Bodenrecht: Genehmigung eines Grundstückskaufvertrages;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.07.2022 - 20 WLw 14/21
    Dabei kommt es im Rahmen des § 9 Abs. 5 GrdstVG auf die Frage, weshalb auf die Ausübung des Vorkaufsrechts verzichtet wurde, nicht an, so dass dieser auch dann gilt, wenn - wie hier - von der Ausübung des Vorkaufsrechts wegen des für nicht angemessen erachteten vereinbarten Kaufpreises Abstand genommen wurde (so Senat, Beschluss vom 17.12.2018, 20 WLw 1/18, Tz. 18; vgl. auch OLG Celle, Beschluss vom 12.01.2017, 7 W 48/16 (L), Tz. 20, je nach juris).

    Von einem Missverhältnis im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 3 GrdstVG ist dann in der Regel auszugehen, wenn der vereinbarte Preis den so ermittelten Wert des Grundstücks um mehr als 50 % übersteigt (vgl. BGH NJW-RR 2018, 848, Tz. 11; OLG Dresden RdL 2021, 407, Tz. 50, je zitiert nach juris; vgl. zur diesbezüglichen öffentlichen Reformdiskussion und deren Relevanz Düsing/Martinez, a.a.O., § 9 GrdstVG Rz. 44 ff. und OLG Celle, Beschluss vom 12.01.2017, a.a.O., Tz. 24 bei juris).

  • OLG Frankfurt, 17.11.2014 - 20 WLw 3/14

    Herabsetzung der Mindestgröße von landwirtschaftlichen Grundstücken

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.07.2022 - 20 WLw 14/21
    Mit dem Beschluss des Senats vom 17.11.2014, 20 WLw 3/14 (= RdL 2016, 298), zugrundeliegenden Sachverhalt, den der Senat dort allerdings unter dem Blickwinkel des § 9 Abs. 6 GrdstVG zu bewerten hatte, ist der vorliegende Fall mithin nicht zu vergleichen.
  • BGH, 29.04.2016 - BLw 2/12

    Grundstücksverkehrsgenehmigung: Ermittlung des Grundstückswerts bei der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.07.2022 - 20 WLw 14/21
    Um den von der Beschwerdeführerin als nicht mehr einschlägig bezeichneten "innerlandwirtschaftlichen Wert" handelt es sich - worauf die Genehmigungsbehörde auch hingewiesen hat - dabei gerade nicht; dieser bezieht sich auf den Preis, der bei dem Verkauf von einem Landwirt an einen anderen erzielt wird (vgl. dazu BGHZ 210, 134, Tz. 18).
  • BGH, 04.11.1994 - BLw 47/94

    Berufung von ehrenamtlichen Landwirtschaftsrichtern; Berechnung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.07.2022 - 20 WLw 14/21
    Mit dem Landwirtschaftsgericht und der von diesem in der Nichtabhilfeentscheidung zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (= BGHZ 127, 327, vgl. auch BGHZ 120, 352, je zitiert nach juris; so auch v. Selle/Huth, LwVG, § 7 Rz. 12; Düsing/Martinez, Agrarrecht, 2. Aufl., § 7 LwVG Rz. 4) ist nämlich ein ehrenamtlicher Richter, der in dem hierfür vom Gesetz vorgesehenen Verfahren ordnungsmäßig berufen worden ist, der gesetzliche Richter im Sinne von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG.
  • BGH, 02.07.1968 - V BLw 9/68

    Genehmigung eines Grundstücksveräußerungsvertrags - Veräußerung für andere als

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.07.2022 - 20 WLw 14/21
    Auch der Bundesgerichtshof (NJW 1968, 2057, zitiert nach juris) hat es für einen Fall, in dem ein Wohnhaus auf dem Grundstück errichtet werden sollte, für maßgeblich erachtet, ob eine Bebauung nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften gegenwärtig oder wenigstens in Kürze zulässig ist.
  • OLG Brandenburg, 01.03.2018 - 5 WLw 17/17

    Grundstücksverkehrsgenehmigung bei Veräußerung land- und forstwirtschaftlicher

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.07.2022 - 20 WLw 14/21
    Soweit in der oben zitierten Entscheidung des OLG Celle vom 12.01.2017 (dort Tz. 30; vgl. dazu auch OLG Brandenburg, Beschluss vom 01.03.2018, 5 WLw 17/17, Tz. 21 bei juris) davon ausgegangen wird, dass der bloße Umstand, dass ein Angebot eines Käufers relativ deutlich über den anderen Geboten - hier käme insoweit allenfalls die vom Landwirtschaftsgericht in Bezug genommene Bereitschaftserklärung des Landwirts B in Betracht - liegt, ohne weitere Anhaltspunkte noch nicht als spekulativ anzusehen ist, kann offenbleiben, ob dem zu folgen wäre.
  • BGH, 04.12.1992 - BLw 19/92

    Formelle und materielle Einzelfragen zum Landwirtschaftsanpassungsgesetz

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.07.2022 - 20 WLw 14/21
    Mit dem Landwirtschaftsgericht und der von diesem in der Nichtabhilfeentscheidung zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (= BGHZ 127, 327, vgl. auch BGHZ 120, 352, je zitiert nach juris; so auch v. Selle/Huth, LwVG, § 7 Rz. 12; Düsing/Martinez, Agrarrecht, 2. Aufl., § 7 LwVG Rz. 4) ist nämlich ein ehrenamtlicher Richter, der in dem hierfür vom Gesetz vorgesehenen Verfahren ordnungsmäßig berufen worden ist, der gesetzliche Richter im Sinne von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG.
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