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   OLG Frankfurt, 25.09.2006 - 10 U 79/05   

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https://dejure.org/2006,5627
OLG Frankfurt, 25.09.2006 - 10 U 79/05 (https://dejure.org/2006,5627)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.09.2006 - 10 U 79/05 (https://dejure.org/2006,5627)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. September 2006 - 10 U 79/05 (https://dejure.org/2006,5627)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 208 Abs 1 S 2 InsO, § 209 Abs 1 Nr 2 InsO, § 210 InsO
    Anzeige der Masseunzulänglichkeit: Ansetzung und Vollstreckung von danach entstehenden Gerichtskosten; Grundsatz der Gleichbehandlung der Gläubiger

  • Judicialis

    InsO § 208; ; InsO § 209; ; InsO § 210

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nach Anzeige der drohenden Masseunzulänglichkeit entstandene Gerichtskosten als Masseverbindlichkeit - Masseunzulänglichkeit auch hinsichtlich der Neumassegläubiger; Vollstreckungsverbot nach § 210 InsO ?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ansetzung und Vollstreckung von Gerichtskosten, die nach der Anzeige der Masse-Unzulänglichkeit durch den Insolvenzverwalter entstehen, bei nicht ausreichender Insolvenzmasse zur Befriedigung aller Gläubiger; Aufhebung der Kostenrechnung

Verfahrensgang

  • LG Gießen - 8 O 68/04
  • OLG Frankfurt, 25.09.2006 - 10 U 79/05

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 591
  • NZI 2007, 31
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 25.11.2003 - 25 W 60/03

    Anzeige der drohenden Masseunzulänglichkeit: Privilegierung der nach der Anzeige

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.09.2006 - 10 U 79/05
    Wie das Oberlandesgericht Frankfurt im Beschluss vom 25.11.2003 (25 W 60/03) ausführlich dargelegt hat, kennt das Gesetz nur die Unterscheidung zwischen alten Masseverbindlichkeiten und Neumasseverbindlichkeiten im Sinne des § 209 InsO, wobei lediglich die Neumasseverbindlichkeiten gemäß § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO von dem Vollstreckungsverbot des § 210 InsO erfasst sind.

    Auch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in der Entscheidung vom 25.11.2003 (25 W 60/03) festgestellt, dass mit dem Bundesgerichtshof davon auszugehen sei, dass alle Neumassegläubiger nach dem in § 1 InsO niedergelegten Grundsatz gemeinschaftlich und gleichmäßig befriedigt werden müssen, was bei Unzulänglichkeit der Masse die volle Befriedigung aller Neumassegläubiger ausschließt.

  • LAG Thüringen, 03.09.2004 - 8 Ta 67/04

    Kostenfestsetzungsbeschluss gegen Insolvenzverwalter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.09.2006 - 10 U 79/05
    Auch die Gerichtskasse kann im Insolvenzverfahren nicht vorrangig vorgehen oder vollstrecken, sie muss sich ebenso wie die anderen Neumassegläubiger bei Vorliegen einer Masseunzulänglichkeit auf die auf sie entfallende Quote verweisen lassen (vgl. nur Thüringer Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 3.9.2004, Az.: 8 TA 67/04; Beschluss vom 6.1.2005, Az.: 1 SA 43/02 m.w.N.).
  • LAG Hamm, 10.08.2018 - 8 Ta 596/17

    Massearmut; Neumasseverbindlichkeit; Gerichtsgebühren; Kostenansatz;

    Danach sind auch nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit Vollstreckungshandlungen einzelner Gläubiger mit Forderungen i. S. d. § 209 Abs. 1 Nr. 2 InsO zu vermeiden, wenn durch diese die für die anderen Neumassegläubiger verfügbare Masse (Quote) zu Unrecht vermindert wäre (OLG Frankfurt, Beschluss vom 25. September 2006 - 10 U 79/05 - zitiert nach juris).
  • FG Sachsen, 15.10.2009 - 3 Ko 888/09

    Feststellung des Bestehens der Kostenschuld aufgrund Fälligkeit und

    Die Kostenschuld war daher lediglich festzustellen (vgl. Beschluss des OLG Frankfurt v. 25.09.2006 - 10 U 79/05, [...]; Beschluss des Thüringer Landesarbeitsgerichts v. 06.01.2005 - 1 Sa 43/02, [...]; dort jeweils sogar für Masseverbindlichkeiten nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit).
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