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OLG Frankfurt, 25.10.2011 - 17 W 49/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 08.06.2011 - 18 O 34/11
- OLG Frankfurt, 25.10.2011 - 17 W 49/11
- BGH, 12.07.2012 - IX ZB 297/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 16.07.2009 - IX ZB 221/08
Gewährung von Prozesskostenhilfe zur Durchsetzung eines Anfechtungsanspruchs bei …
Auszug aus OLG Frankfurt, 25.10.2011 - 17 W 49/11
Unter diesen Umständen verlangt § 207 Abs. 1 InsO die unverzügliche Einstellung des Insolvenzverfahrens, welches der Insolvenzverwalter beim Insolvenzgericht anzuregen hat und die Gewährung von Prozesskostenhilfe für Durchsetzung eines Anfechtungsanspruchs kommt dann bei dieser Sachlage nicht mehr in Betracht (vgl. BGH 9. Zivilsenat, Beschluss vom 16.07.2009, IX ZB 221/08, u. a. abgedruckt in ZIP 2009, 1591, 1592). - LG Karlsruhe, 11.05.2011 - 8 O 236/09
Nachprüfungsverfahren in der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: …
Auszug aus OLG Frankfurt, 25.10.2011 - 17 W 49/11
Ergänzend bleibt anzumerken, dass der Antragsteller die Berechnungsmasse in der Antragsschrift vom 18.01.2011 mit derzeit 137.000 EUR angab und dies im Verlauf des Antragsverfahrens weiter dahingehend präzisierte, dass in dieser Berechnungsmasse ein Anspruch gegen den früheren Geschäftsführer der Schuldnerin in Höhe von 33.843,97 EUR enthalten sei, wobei die Klage beim Landgericht O1 unter dem Aktenzeichen 8 O 236/09 geführt würde und ihm durch Beschluss vom 22.07.2010 Prozesskostenhilfe gewährt worden sei.