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   OLG Frankfurt, 25.10.2016 - 16 U 167/15   

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https://dejure.org/2016,39899
OLG Frankfurt, 25.10.2016 - 16 U 167/15 (https://dejure.org/2016,39899)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.10.2016 - 16 U 167/15 (https://dejure.org/2016,39899)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. Oktober 2016 - 16 U 167/15 (https://dejure.org/2016,39899)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 14 Abs. 1 StVO
    Verkehrsunfall: Abwägung - Anscheinsbeweis bei Verstoß gegen § 14 Abs. 1 StVO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verkehrsunfall: Abwägung - Anscheinsbeweis bei Verstoß gegen § 14 Abs. 1 StVO

  • RA Kotz

    Verkehrsunfall - Kollision mit Fahrzeug mit geöffneter Fahrzeugtür

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 14 Abs. 1
    Prima-facie-Beweis; Beweis des ersten Anscheins

  • rechtsportal.de

    StVG § 7 Abs. 1 ; StVG § 17 Abs. 2
    Haftungsverteilung bei Kollision eines Fahrzeugs des fließenden Verkehrs mit der geöffneten Fahrertür eines am rechten Fahrbahnrand auf einem Parkstreifen haltenden Fahrzeugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einer geöffneten Fahrertür

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Was Unfallbeteiligte bei einer Kollision zwischen einem fahrenden PKW und der geöffneten Tür eines geparkten Fahrzeugs wissen sollten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 22.07.2014 - VI ZR 357/13

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Anforderungen an die tatrichterliche Schätzung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.10.2016 - 16 U 167/15
    Auch ist der Geschädigte grundsätzlich nicht zu einer Erforschung des ihm zugänglichen Markts verpflichtet, um einen möglichst preisgünstigen Sachverständigen ausfindig zu machen (BGH, Urteil vom 11.2.2014, VI ZR 225/13; vom 22.7.2014, VI ZR 357/13, jeweils zitiert nach juris).

    In ihm schlagen sich die beschränkten Erkenntnismöglichkeiten des Geschädigten regelmäßig nieder (BGH, Urteile vom 11.2.2014 und 22.7.2014, aaO.).

    Diese Abrechnungsart ist höchstrichterlich akzeptiert (vgl. BGH, Urteile vom 11.2.2014 und 22.7.2014, aaO., in denen es um neben einem Grundhonorar begehrte Nebenkosten ging), und auch in gesetzlichen Honorar- und Vergütungsordnungen (z.B. RVG, JVEG) vorgesehen.

    Allerdings hat der BGH die Feststellung, dass die BVSK-Befragung nicht geeignet ist, die zu erwartenden Ansätze bei anfallenden Nebenkosten verlässlich abzubilden, nicht beanstandet (BGH, Urteil vom 22.7.2014, aaO.), und auch die BVSK-Honorarbefragung 2015, bei der vor dem Hintergrund dieser Rechtsprechung auf eine gesonderte Nebenkostenbefragung verzichtet wurde, gibt für die Abrechnung von Fahrtkosten einheitlich nur noch einen Betrag von 0, 70 EUR je Kilometer vor, ohne zusätzlich pauschale Fahrtkosten vorzusehen.

  • BGH, 26.04.2016 - VI ZR 50/15

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Prüfungspflichten des Geschädigten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.10.2016 - 16 U 167/15
    Bei Aufwendungen für Fahrten mit dem Auto handelt es sich um Kosten des täglichen Lebens, mit denen ein Erwachsener - und erst Recht hier die Klägerin als Taxiunternehmen - üblicherweise im Alltag konfrontiert ist und deren Höhe er typischerweise auch ohne besondere Sachkunde abschätzen kann (BGH, Urteil vom 26.4.2016, VI ZR 50/15, NJW 2016.3092).

    Insoweit hat der BGH bereits die Bewertung einer Kilometerpauschale von 1, 05 EUR/km als erkennbare deutliche Überschreitung des tatsächlichen Aufwands sowie die Schätzung des tatsächlichen Aufwands von 0, 70 EUR /km gebilligt (BGH, Urteil vom 26.4.2016, aaO.).

  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.10.2016 - 16 U 167/15
    Die Kosten des Gutachtens sind dem Grund nach erstattungsfähig, da sie zu den mit dem Schaden unmittelbar verbundenen und gemäß § 249 Abs. 1 BGB auszugleichenden Vermögensnachteilen gehören, soweit die Begutachtung - wie hier - zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs erforderlich und zweckmäßig ist (BGH, Urteil vom 23.1.2007, VI ZR 67/06 = NJW 2007, 1450).

    Es ist auch nicht zu beanstanden, dass das Grundhonorar nach Zeitaufwand berechnet worden ist, sondern sich pauschaliert an der Schadenshöhe orientiert (BGH, Urteil vom 4.4.2006, aaO.; vom 23.1.2007, aaO.).

  • BGH, 04.04.2006 - X ZR 122/05

    Vergütung von Kraftfahrzeug-Sachverständigen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.10.2016 - 16 U 167/15
    Die Beklagten tragen nicht vor, warum es sich zwar bei dem Tableau der Beklagten zu 2, nicht aber bei der BVSK-Befragung um eine geeignete Schätzgrundlage zur Bemessung von Sachverständigenhonoraren handeln soll;, zudem hat auch der Bundesgerichtshof die BVSK-Tabellen bei der Ermittlung der üblichen Vergütung nicht von vornherein als ungeeignete Schätzungsgrundlage angesehen (BGH, Urteil vom 4.4.2006, X ZR 122/05, zitiert nach juris).

    Es ist auch nicht zu beanstanden, dass das Grundhonorar nach Zeitaufwand berechnet worden ist, sondern sich pauschaliert an der Schadenshöhe orientiert (BGH, Urteil vom 4.4.2006, aaO.; vom 23.1.2007, aaO.).

  • BGH, 06.10.2009 - VI ZR 316/08

    Umfang der erforderlichen Sorgfaltsanforderung gem. § 14 Abs. 1

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.10.2016 - 16 U 167/15
    Damit verlangt § 14 Abs. 1 StVO das höchste Maß an Vorsicht für das Ein- oder Aussteigen, wobei der Vorgang des Einsteigens erst mit dem Schließen der Fahrzeugtür und dem Verlassen der Fahrbahn beendet ist (BGH, Urteil vom 6.10.2009, VI ZR 316/08 = NJW 2009, 3791).
  • BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.10.2016 - 16 U 167/15
    Auch ist der Geschädigte grundsätzlich nicht zu einer Erforschung des ihm zugänglichen Markts verpflichtet, um einen möglichst preisgünstigen Sachverständigen ausfindig zu machen (BGH, Urteil vom 11.2.2014, VI ZR 225/13; vom 22.7.2014, VI ZR 357/13, jeweils zitiert nach juris).
  • BGH, 19.10.1993 - VI ZR 20/93

    Unverhältnismäßigkeit von Mietwagenkosten bei unfallbeschädigtem Taxi

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.10.2016 - 16 U 167/15
    Demnach ist die von der Klägerin nach § 249 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 BGB begehrte Naturalrestitution (Herstellung) durch Anmietung eines Miettaxis nicht nach § 251 Abs. 2 BGB wegen Überschreitung der Verhältnismäßigkeitsgrenze ausgeschlossen (vgl. dazu grundlegend BGH, Urteil vom 19.10.1993, VI ZR 20/93, NJW 1993, 3321).
  • BGH, 02.02.2010 - VI ZR 139/08

    Erstattung von Mietwagenkosten nach Kfz-Unfall: Darlegungs- und Beweislast für

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.10.2016 - 16 U 167/15
    Da die Klägerin zu Recht darauf verweist, dass die Eigenersparnisse bei privaten PKW teilweise mit lediglich 3 - 5 % bemessen werden (vgl. dazu auch die Fundstellen bei BGH, Urteil vom 2.2.2010, VI ZR 139/08 = NJW 2010, 1445 Rn. 20) und die Beklagten nicht darlegen, warum ein Abzug von nur 10 % zu gering sei, sieht der Senat vorliegend keine Veranlassung zu einem höheren Abzug.
  • OLG Karlsruhe, 18.05.2012 - 9 U 128/11

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit einer in ihr verbotswidrig

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.10.2016 - 16 U 167/15
    Wird bei einem Einsteige - oder Aussteigevorgang ein anderer Verkehrsteilnehmer geschädigt, spricht - was das Landgericht verkannt hat - der Beweis des ersten Anscheins für eine fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzung des Ein- oder Aussteigenden (BGH, aaO.; OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.5.2012, 9 U 128/11 = NJW-RR 2012, 1237).
  • KG, 30.08.2004 - 12 U 283/03

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Unverhältnismäßige Mietkosten für Anmietung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.10.2016 - 16 U 167/15
    Sie verweist zwar insoweit auf ein Urteil des Kammergerichts Berlin vom 2. Juli 2004 (12 U 283/03, zitiert nach juris), das im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung nach § 251 Abs. 2 ZPO zugunsten des Taxiunternehmers von einem Abzug in Höhe von 25 % ausgeht.
  • LG Gießen, 07.12.2022 - 2 O 38/22
    Eine gesonderte Abrechnung von Nebenkosten neben dem pauschalisierten Grundhonorar ist grundsätzlich zulässig und in dieser Abrechnungsart höchtsrichterlich akzeptiert (zum Ganzen: OLG Frankfurt, Urteil vom 25. Oktober 2016 - 16 U 167/15 -, Rn. 33 - 41, juris m. w. N.).

    Eine Pauschale von 15, 00 EUR für Telekommunikationsdienstleistungen hält sich im Rahmen dessen, was auch in anderen Gebieten als Pauschale anerkannt ist (z.B. Ziff. 7002 Anlage 1 zum RVG: Pauschale für Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen in Höhe von (max.) 20,- EUR, vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 25. Oktober 2016 - 16 U 167/15 -, Rn. 43, juris).

    Es ist auch sonst im Wirtschaftsleben nicht üblich, Fahrtkosten unabhängig von tatsächlich gefahrenen Kilometern mit einer Pauschale zu vergüten, die zudem wie hier nicht einmal erkennen lässt, welche durchschnittliche Kilometerleistung und Kilometerpauschale ihr zugrunde liegen (OLG Frankfurt, Urteil vom 25. Oktober 2016 - 16 U 167/15 -, Rn. 33 - 44, juris).

  • LG Frankfurt/Main, 20.06.2018 - 1 S 213/17

    Der Zahlung einer Sachverständigenrechnung durch den Rechtsanwalt des

    Sie bewegt sich im Rahmen dessen, was auch nach dem RVG gemäß dessen Anlage 1 mit 20 EUR in Ziff. 7002 vorgesehen ist (vgl. zur Angemessenheit der 15 EUR nach BVSK auch OLG Frankfurt, Urt. v. 25.10.2016, 16 U 167/15, Rn. 43 zitiert nach Juris).
  • AG Darmstadt, 14.11.2017 - 309 C 77/15

    § 7 Abs.1 StVG, § 249 BGB, § 115 VVG

    Das Gericht schließt sich hier der neueren oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung an und legt die vom Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V. - BVSK - als geeignete Schätzgrundlage zur Bestimmung des ersatzfähigen Sachverständigenhonorars zunächst zu Grunde (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 19.02.2014 - 7 U 111/12, 7 U 0111/12; KG Berlin, Urteil vom 30.04.2015 - 22 U 31/14; OLG München, Beschluss vom 14.12.2015 - 10 U 579/15; OLG München, Urteil vom 26.02.2016 - 10 U 579/15; OLG Frankfurt, Urteil vom 25.10.2016 - 16 U 167/15).
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