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OLG Frankfurt, 25.11.2010 - 5 UF 230/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Art 111 Abs 1 FGG-RG, Art 112 FGG-RG, § 1568a Abs 1 BGB
Übergangsvorschriften für Wohnungszuweisungsverfahren - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Übergangsvorschriften für Wohnungszuweisungsverfahren
- hefam (Datenbank hessische Familiengerichte)
§ 1568a BGB
Wohnungszuweisung nach Scheidung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Offenbach, 03.08.2010 - 314 F 281/09
- OLG Frankfurt, 25.11.2010 - 5 UF 230/10
Papierfundstellen
- FamRZ 2011, 894
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 05.10.2010 - IV ZR 30/10
Rücktritt von einem Erbvertrag und einem damit verbundenen gegenseitigen Vertrag …
Auszug aus OLG Frankfurt, 25.11.2010 - 5 UF 230/10
Hätten sie sich im Übergabevertrag wenigstens die Verpflichtung der Tochter zu Pflegeleistungen niederlegen lassen, hätten sie bei Nichterfüllung dieser Verpflichtung die Möglichkeit gehabt, vom Vertrag zurückzutreten und die Rückgabe des Hauses zu verlangen (vgl. hierzu BGH Beschluss 05.10.2010, Az.: IV ZR 30/10).