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OLG Frankfurt, 25.11.2011 - 24 U 147/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 355 Abs 2 BGB, § 13 BGB, § 492 Abs 1 BGB, § 495 Abs 1 BGB, § 14 Abs 1 InfoVO
Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung nach § 355 BGB und Fristbeginn - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Anforderungen an die Form der Belehrung über die Rechte des Verbrauchers
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die Form der Belehrung über die Rechte des Verbrauchers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 18.05.2011 - 23 O 182/10
- OLG Frankfurt, 25.11.2011 - 24 U 147/11
- BGH - XI ZR 506/11 (anhängig)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Frankfurt, 07.03.2014 - 19 U 275/12
Zu den Voraussetzungen einer ordnugnsgemäßen Widerrufsbelehrung für …
Allerdings hat das Oberlandesgericht Düsseldorf gemäß Urteil vom 07.12.2012 - 17 U 139/11, juris - die Abweichungen zwischen der verwendeten Widerrufsbelehrung und der Musterbelehrung als unschädlich angesehen, weil eine eigene inhaltliche Bearbeitung des Textes darin nicht liege (ebenso OLG Frankfurt, Urt. v. 25.11.2011, 24 U 147/11, Anl. BOa, Anlagenband Beklagte zu 2), Bl. 40 ff.). - LG Siegen, 27.03.2015 - 2 O 231/13
Darlehensvertrag, Verbraucherkredit, Widerruf, Widerrufsbelehrung, Verwirkung, …
Der Widerrufende sei danach nur dann schutzwürdig, wenn er den Widerruf im Vertrauen auf das offene Fristende wenige Tage nach dem frühesten Fristablauf, nämlich 2 Wochen nach Abschluss des Vertrages und Übergabe der Belehrung, erklärt hätte, insbesondere weil das Widerrufsrecht den Zweck verfolge, den Anleger vor voreiligen vertraglichen Bindungen zu schützen (vgl. dazu OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 25.11.2011, AZ: 24 U 147/11).