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   OLG Frankfurt, 25.11.2013 - 1 Ss 322/13   

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https://dejure.org/2013,58493
OLG Frankfurt, 25.11.2013 - 1 Ss 322/13 (https://dejure.org/2013,58493)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.11.2013 - 1 Ss 322/13 (https://dejure.org/2013,58493)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. November 2013 - 1 Ss 322/13 (https://dejure.org/2013,58493)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Notwendige Feststellungen bei Verhängung von Jugendstrafe wegen schädlicher Neigungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendige Feststellungen bei Verhängung von Jugendstrafe wegen schädlicher Neigungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2014, 743
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • KG, 02.08.2012 - 161 Ss 156/12

    Schädliche Neigungen; Anforderungen an jugendrichterliche Urteilsgründe

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.11.2013 - 1 Ss 322/13
    Erforderlich ist danach eine sorgfältige Auseinandersetzung mit der Biographie des/der Angeklagten, eine Bewertung der Tat im Zusammenhang mit den Lebensverhältnissen des/der Angeklagten sowie die Begründung der hiernach unter Berücksichtigung ihrer Eingriffsintensität erforderlichen Rechtsfolgen, wobei die Anforderungen an die Begründung tendenziell mit der Eingriffsintensität der angeordneten Rechtsfolge ansteigen (vgl. KG NStZ 2007, 223 m. w. N. und KG NStZ 2013, 291; StV 2011, 582; OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 29.03.2006 - 2 Ss 67/06 -).

    Soweit das Amtsgericht sich zur Begründung schädlicher Neigungen auf Vorverurteilungen gestützt hat, hat es sich bei seiner Entscheidung für die Verhängung von Jugendstrafe wegen schädlicher Neigungen nicht in der gebotenen Weise (vgl. KG NStZ 2013, 291; StV 2011, 582 m. w. N.) mit den Grundlagen, Umständen und Auswirkungen dieser vorangegangenen Verfahren auseinandergesetzt.

    Das gilt insbesondere dann, wenn die Verhängung von Jugendstrafe wegen schädlicher Neigungen - wie hier - mit früheren Straftaten der Angeklagten begründet wird (vgl. KG NStZ 2013, 291; OLG Hamm NStZ-RR 1999, 377; OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 17.06.2010 - 1 Ss 111/10 -).

    Deshalb ist die Entwicklung des jugendlichen bzw. heranwachsenden Täters umfassend zu erörtern (vgl. KG NStZ 2013, 291).

    Neben strafrechtlich relevantem Verhalten des/der Angeklagten vor der Tat sind vor allem auch eine etwaige positive Entwicklung nach der Tat und hierbei die Auswirkungen vorangegangener Verfahren ausdrücklich zu berücksichtigen (vgl. KG NStZ 2013, 291).

  • OLG Hamm, 12.04.1999 - 2 Ss 291/99

    Aufhebung im Rechtsfolgenausspruch, Jugendrecht, schädliche Neigungen,

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.11.2013 - 1 Ss 322/13
    Sie müssen schließlich auch noch zum Urteilszeitpunkt bestehen und weitere erhebliche Straftaten des Angeklagten befürchten lassen (vgl. BGH NStZ 2013, 287; StV 1992, 431; BGHR JGG § 17 Abs. 2 schädliche Neigungen 5; OLG Frankfurt a. M., Beschlüsse vom 22.06.2010 - 1 Ss 234/09 -, vom 13.08.2009 - 2 Ss 226/09 - und vom 19.10.1999 - 2 Ss 291/99 -).

    Das gilt insbesondere dann, wenn die Verhängung von Jugendstrafe wegen schädlicher Neigungen - wie hier - mit früheren Straftaten der Angeklagten begründet wird (vgl. KG NStZ 2013, 291; OLG Hamm NStZ-RR 1999, 377; OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 17.06.2010 - 1 Ss 111/10 -).

  • BGH, 10.03.1992 - 1 StR 105/92

    Vorliegen schädlicher Neigungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.11.2013 - 1 Ss 322/13
    Sie müssen schließlich auch noch zum Urteilszeitpunkt bestehen und weitere erhebliche Straftaten des Angeklagten befürchten lassen (vgl. BGH NStZ 2013, 287; StV 1992, 431; BGHR JGG § 17 Abs. 2 schädliche Neigungen 5; OLG Frankfurt a. M., Beschlüsse vom 22.06.2010 - 1 Ss 234/09 -, vom 13.08.2009 - 2 Ss 226/09 - und vom 19.10.1999 - 2 Ss 291/99 -).
  • BGH, 03.06.1997 - 1 StR 183/97

    Gebotene Beweiserhebung bei strafschärfender Einbeziehung einer früheren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.11.2013 - 1 Ss 322/13
    Will der Tatrichter bei seiner Rechtsfolgenentscheidung nicht lediglich die Warnwirkung einer früheren Verurteilung oder eines früheren Verfahrens, sondern darüber hinaus die Tatsache der Begehung einer früheren Straftat oder die Umstände ihrer Begehung zu Lasten des Angeklagten berücksichtigen, muss er diese feststellen (vgl. BGHSt 43, 106 = NJW 1997, 2828).
  • BGH, 19.11.2009 - 3 StR 400/09

    Schädliche Neigungen (Vorliegen bereits vor der Tat; maßgebliche Berücksichtigung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.11.2013 - 1 Ss 322/13
    In einem solchen Fall sind die Vorverurteilungen inhaltlich darzustellen, um eine Beurteilung zu ermöglichen, ob es sich um erhebliche Straftaten handelt, aus denen sich auf schädliche Neigungen schließen lässt (BGH NStZ 2010, 281).
  • BGH, 17.07.2012 - 3 StR 238/12

    Jugendstrafe infolge schädlicher Neigungen; Strafzumessung (Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.11.2013 - 1 Ss 322/13
    Sie müssen schließlich auch noch zum Urteilszeitpunkt bestehen und weitere erhebliche Straftaten des Angeklagten befürchten lassen (vgl. BGH NStZ 2013, 287; StV 1992, 431; BGHR JGG § 17 Abs. 2 schädliche Neigungen 5; OLG Frankfurt a. M., Beschlüsse vom 22.06.2010 - 1 Ss 234/09 -, vom 13.08.2009 - 2 Ss 226/09 - und vom 19.10.1999 - 2 Ss 291/99 -).
  • BGH, 10.05.2005 - 3 StR 133/05

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen; Einfuhr;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.11.2013 - 1 Ss 322/13
    Die Bezeichnung der Betrugsfälle als gewerbsmäßig hat zu entfallen, da das Vorliegen gesetzlicher Regelbeispiele für besonders schwere Fälle nicht in die Urteilsformel aufzunehmen ist (BGH NStZ 2006, 172).
  • KG, 01.03.2006 - 1 Ss 479/05

    Sachbeschädigung durch Jugendliche: Substanzverletzung durch Abbringen von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.11.2013 - 1 Ss 322/13
    Erforderlich ist danach eine sorgfältige Auseinandersetzung mit der Biographie des/der Angeklagten, eine Bewertung der Tat im Zusammenhang mit den Lebensverhältnissen des/der Angeklagten sowie die Begründung der hiernach unter Berücksichtigung ihrer Eingriffsintensität erforderlichen Rechtsfolgen, wobei die Anforderungen an die Begründung tendenziell mit der Eingriffsintensität der angeordneten Rechtsfolge ansteigen (vgl. KG NStZ 2007, 223 m. w. N. und KG NStZ 2013, 291; StV 2011, 582; OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 29.03.2006 - 2 Ss 67/06 -).
  • OLG Hamm, 16.03.2006 - 2 Ss 67/06

    Unterbringung; Hang, Voraussetzungen, Anforderungen an die Darstellung im Urteil;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.11.2013 - 1 Ss 322/13
    Erforderlich ist danach eine sorgfältige Auseinandersetzung mit der Biographie des/der Angeklagten, eine Bewertung der Tat im Zusammenhang mit den Lebensverhältnissen des/der Angeklagten sowie die Begründung der hiernach unter Berücksichtigung ihrer Eingriffsintensität erforderlichen Rechtsfolgen, wobei die Anforderungen an die Begründung tendenziell mit der Eingriffsintensität der angeordneten Rechtsfolge ansteigen (vgl. KG NStZ 2007, 223 m. w. N. und KG NStZ 2013, 291; StV 2011, 582; OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 29.03.2006 - 2 Ss 67/06 -).
  • OLG Koblenz, 05.01.2016 - 1 OLG 3 Ss 189/15

    Jugendstrafe - schädliche Neigungen - § 17 Abs. 2 JGG

    Ergänzend ist hinzuzufügen, dass maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen schädlicher Neigungen nicht der Tatzeitpunkt ist, sondern diese zum Zeitpunkt der letzten tatrichterlichen Verhandlung vorliegen müssen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 25. November 2013 - 1 Ss 322/13 - juris Rn. 11).
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