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   OLG Frankfurt, 26.01.2006 - 26 U 24/05   

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https://dejure.org/2006,4710
OLG Frankfurt, 26.01.2006 - 26 U 24/05 (https://dejure.org/2006,4710)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.01.2006 - 26 U 24/05 (https://dejure.org/2006,4710)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. Januar 2006 - 26 U 24/05 (https://dejure.org/2006,4710)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 319 BGB, § 478 BGB, § 631 BGB, § 639 BGB, § 675 BGB
    Vergütungsanspruch des Schiedsgutachters: Leistungsverweigerungsrecht bei offenbarer Unrichtigkeit des Schiedsgutachtens wegen eines Begründungsmangels

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des Schiedsgutachters; Vorliegen eines den Vergütungsanspruch berührenden Mangels eines Schiedsgutachtens im Fall der offenbaren Unrichtigkeit; Zulässigkeit einer Einbeziehung der Umsatzzahlen eines dem Schadensereignis nachfolgenden Zeitraumes in die Berechnung ...

  • Judicialis

    BGB § 478; ; BGB § 639

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 478 § 639
    Mangelhaftigkeit eines Schiedsgutachtens nur bei offenbarer Unrichtigkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schiedsverfahren - Mangel eines Schiedsgutachtens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Vergütungsanspruch bei offenbar unrichtigem Schiedsgutachten! (IBR 2006, 366)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2006, 1325
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 27.06.2001 - VIII ZR 235/00

    Auslegung der Bezeichnung des Schiedsgutachters in einer Schiedsgutachterklausel;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.01.2006 - 26 U 24/05
    Solche Mängel führen schon als solche zur offensichtlichen Unrichtigkeit des Gutachtens, ohne dass es darauf ankommt, ob das Ergebnis auch ohne den schwerwiegenden Mangel das gleiche gewesen wäre (vgl. insgesamt: BGH, DB 1988, 752; NJW 1991, 2698; NZM 1998, 196; NJW-RR 1998, 596; WM 2001, 1863; OLG Köln, NJW-RR 1997, 1412; s.a. Bayerlein, a.a.O., § 26 Rz. 43, § 36 Rz. 3).
  • BGH, 06.02.2001 - VI ZR 339/99

    Erwerbsschaden eines selbständigen Unternehmers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.01.2006 - 26 U 24/05
    Im Rahmen eines nach §§ 249, 252 BGB zu erstattenden Verdienstausfalles ist es in der Regel erforderlich und angebracht, an die Geschäftsentwicklung und die Geschäftsergebnisse in dem Zeitraum vor dem Schadensereignis anzuknüpfen (vgl. BGH, NJW 2001, 1640 ff).
  • BGH, 01.10.1997 - XII ZR 269/95

    Vereinbarung einer Mietpreisvorbehaltsklausel - Offenbare Unbilligkeit eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.01.2006 - 26 U 24/05
    Solche Mängel führen schon als solche zur offensichtlichen Unrichtigkeit des Gutachtens, ohne dass es darauf ankommt, ob das Ergebnis auch ohne den schwerwiegenden Mangel das gleiche gewesen wäre (vgl. insgesamt: BGH, DB 1988, 752; NJW 1991, 2698; NZM 1998, 196; NJW-RR 1998, 596; WM 2001, 1863; OLG Köln, NJW-RR 1997, 1412; s.a. Bayerlein, a.a.O., § 26 Rz. 43, § 36 Rz. 3).
  • OLG Düsseldorf, 26.07.2000 - 22 U 4/00

    Rechtsnatur einer Abrede über die Begutachtung von Mängeln bei einem Bauvorhaben

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.01.2006 - 26 U 24/05
    Für die Beurteilung der Frage, ob eine offenbare Unrichtigkeit vorliegt, kommt es auf den Sachverhalt an, den die Parteien dem Schiedsgutachter unterbreitet haben (vgl. BGH, NJW 1987, 21; OLG Koblenz, VersR 1997, 963, OLG Düsseldorf, BauR 2000, 1771).
  • OLG Koblenz, 20.09.1996 - 10 U 964/95

    Zur Verbindlichkeit eines Schiedsgutachtens gem. § 15 AFB 87

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.01.2006 - 26 U 24/05
    Für die Beurteilung der Frage, ob eine offenbare Unrichtigkeit vorliegt, kommt es auf den Sachverhalt an, den die Parteien dem Schiedsgutachter unterbreitet haben (vgl. BGH, NJW 1987, 21; OLG Koblenz, VersR 1997, 963, OLG Düsseldorf, BauR 2000, 1771).
  • BGH, 17.05.1991 - V ZR 104/90

    Verkehrswertermittlung eines unbebauten Grundstücks; Offenbare Unrichtigkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.01.2006 - 26 U 24/05
    Solche Mängel führen schon als solche zur offensichtlichen Unrichtigkeit des Gutachtens, ohne dass es darauf ankommt, ob das Ergebnis auch ohne den schwerwiegenden Mangel das gleiche gewesen wäre (vgl. insgesamt: BGH, DB 1988, 752; NJW 1991, 2698; NZM 1998, 196; NJW-RR 1998, 596; WM 2001, 1863; OLG Köln, NJW-RR 1997, 1412; s.a. Bayerlein, a.a.O., § 26 Rz. 43, § 36 Rz. 3).
  • BGH, 27.10.1998 - VI ZR 322/97

    Prognose über die voraussichtliche Entwicklung der Erwerbstätigkeit des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.01.2006 - 26 U 24/05
    Andererseits können für die nach § 252 BGB erforderliche Prognose über die voraussichtliche Entwicklung der Erwerbstätigkeit des Geschädigten ohne das Unfallereignis auch Umstände einzubeziehen sein, die sich erst nach dem Schadensereignis ergeben, sofern sich daraus verlässliche Rückschlüsse für den maßgeblichen Ausfallzeitraum ziehen lassen (BGH, NJW 1999, 136).
  • OLG Köln, 29.11.1996 - 19 U 59/96

    Verbindlichkeit Schiedsgutachten Hardware Software Wandelungsrecht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.01.2006 - 26 U 24/05
    Solche Mängel führen schon als solche zur offensichtlichen Unrichtigkeit des Gutachtens, ohne dass es darauf ankommt, ob das Ergebnis auch ohne den schwerwiegenden Mangel das gleiche gewesen wäre (vgl. insgesamt: BGH, DB 1988, 752; NJW 1991, 2698; NZM 1998, 196; NJW-RR 1998, 596; WM 2001, 1863; OLG Köln, NJW-RR 1997, 1412; s.a. Bayerlein, a.a.O., § 26 Rz. 43, § 36 Rz. 3).
  • BGH, 22.04.1965 - VII ZR 15/65

    Haftung des Schiedsgutachters

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.01.2006 - 26 U 24/05
    Diesen Maßstäben hat auch die Haftung des Schiedsgutachters zu folgen, so dass Ansprüche gegen ihn, seien sie nun auf Schadensersatz oder Befreiung von der Vergütungspflicht gerichtet, nur erhoben werden können, wenn eine Pflichtverletzung des Gutachters dazu führt, dass sein Gutachten wegen offenbarer Unrichtigkeit nicht verbindlich und damit zweck- und wertlos ist (vgl. BGHZ 43, 374 ff; Bayerlein, Praxishandbuch Sachverständigenrecht, 3. Aufl., § 36 Rz. 3).
  • BGH, 25.06.1987 - VII ZR 214/86

    Verjährung der werkvertraglichen Gewährleistungsansprüche nach Abschluß eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.01.2006 - 26 U 24/05
    Solche Mängel führen schon als solche zur offensichtlichen Unrichtigkeit des Gutachtens, ohne dass es darauf ankommt, ob das Ergebnis auch ohne den schwerwiegenden Mangel das gleiche gewesen wäre (vgl. insgesamt: BGH, DB 1988, 752; NJW 1991, 2698; NZM 1998, 196; NJW-RR 1998, 596; WM 2001, 1863; OLG Köln, NJW-RR 1997, 1412; s.a. Bayerlein, a.a.O., § 26 Rz. 43, § 36 Rz. 3).
  • OLG Köln, 21.01.2015 - 16 U 99/14

    Haftung eines Bauunternehmers wegen Schäden aufgrund von Arbeiten am Kanalnetz

    Das OLG Köln (Urt. v. 30.8.2001 - 7 U 29/01, VersR 2002, 610) und das OLG Karlsruhe (Urt. v. 16.3.2000 - 19 U 231/98, BauR 2001, 663) wenden die Rechtsprechung auch auf Fehler bei Kanalbau- und -sanierungsarbeiten an, während das OLG Saarbrücken die Rechtsprechung auf die unzureichende Dimensionierung der Kanalisation beschränkt (Urt. v. 21.6.2005 - 4 U 197/04, OLGR 2006, 708).

    Die Ungleichbehandlung lässt sich auch nicht damit rechtfertigen, dass die Gemeinde unfachgemäße Sanierungsarbeiten eher vermeiden kann als die nicht ausreichende Dimensionierung des Kanalsystems (so OLG Saarbrücken Urt. v. 21.6.2005 - 4 U 197/04, OLGR 2006, 708).

    Hinsichtlich des Ausschlusses der Haftung für Rückstauschäden ist die Revision im Hinblick auf die abweichende Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken (OLG Saarbrücken Urt. v. 21.6.2005 - 4 U 197/04, OLGR 2006, 708) zuzulassen.

  • AG Köln, 02.03.2018 - 213 C 136/17

    Festlegung einer neuen Miete durch Schiedsgutachten

    Diesen Maßstäben hat auch die Haftung des Schiedsgutachters zu folgen, so dass Ansprüche gegen ihn, seien sie nun auf Schadensersatz oder Befreiung von der Vergütungspflicht gerichtet, nur erhoben werden können, wenn eine Pflichtverletzung des Gutachters dazu führt, dass sein Gutachten wegen offenbarer Unrichtigkeit nicht verbindlich und damit zweck- und wertlos ist (OLG Frankfurt, Urteil vom 26.01.2006 - 26 U 24/05 -, zitiert bei juris unter Hinweis auf BGHZ 43, 374 ff. und Bayerlein, Praxishandbuch Sachverständigenrecht, 3. Aufl., § 36 Rn. 3).

    Solche Mängel führen schon als solche zur offensichtlichen Unrichtigkeit des Gutachtens, ohne dass es darauf ankommt, ob das Ergebnis auch ohne den schwerwiegenden Mangel das gleiche gewesen wäre (OLG Frankfurt, Urteil vom 26.01.2006 - 26 U 24/05 -, zitiert bei juris mit weiteren Nachweisen).

  • LG Kiel, 12.11.2012 - 7 S 53/12

    Vergütungsanspruch des Schiedsgutachters bei einem wegen Begründungsmängeln nicht

    Aus der Natur des Schiedsgutachtens ergibt sich, dass eine Nachbesserung grundsätzlich unmöglich ist, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart worden ist (Rieble in Staudinger, Neubearb. 2009, § 317 Rn. 94; a.A. OLG Frankfurt a.M., NJOZ 2006, 4142 [4145] zu § 634 BGB a.F., allerdings ohne jede inhaltliche Auseinandersetzung).
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