Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 26.01.2010 - 11 U 13/07 (Kart)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,8173
OLG Frankfurt, 26.01.2010 - 11 U 13/07 (Kart) (https://dejure.org/2010,8173)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.01.2010 - 11 U 13/07 (Kart) (https://dejure.org/2010,8173)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. Januar 2010 - 11 U 13/07 (Kart) (https://dejure.org/2010,8173)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,8173) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 19 Abs 1 GWB
    Missbräuchliche Preisgestaltung durch Gasversorger

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung eines Gasversorgungsunternehmens durch Preisspaltung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 19 Abs. 1
    Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung eines Gasversorgungsunternehmens durch Preisspaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.07.1999 - KVR 12/98

    BGH entscheidet in Preismißbrauchssache

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.01.2010 - 11 U 13/07
    Dort, wo der Preis im Wettbewerb gebildet wird, ist die Rechtfertigung dafür nicht gegeben, bereits jede Forderung ungünstigerer Preise als rechtsmißbräuchlich anzusehen (BGHZ 142, 239 - Flugpreisspaltung).

    Dies war in der Entscheidung BGHZ 142, 239 nicht anders.

  • BGH, 19.11.2008 - VIII ZR 138/07

    Kontrolle des Gaspreises gemäß § 315 BGB nach Tariferhöhung des Gasversorgers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.01.2010 - 11 U 13/07
    In Übereinstimmung damit geht jetzt auch der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs von einer Monopolstellung des örtlichen Gasversorgers aus (BGHZ 178, 362).
  • BGH, 04.11.2003 - KZR 16/02

    Kein Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch Kopplungsangebote für

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.01.2010 - 11 U 13/07
    Der Bundesgerichtshof hat diese Voraussetzung bejaht in einem Fall, in dem mehr als 90% der Energiemenge von dem örtlichen Netzbetreiber geliefert wurden (BGHZ 156, 379 - Strom und Telefon I).Diese Voraussetzungen sind letztlich auch im zu entscheidenden Fall gegeben.
  • BGH, 28.06.2005 - KVR 17/04

    Stadtwerke Mainz

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.01.2010 - 11 U 13/07
    Dieser früheren, der Kontrolle der freistellungsbedingten Position der Versorgungsunternehmen dienenden Rechtsprechung ist jedoch die Grundlage entzogen, nachdem § 19 GWB nunmehr Geltung auch für die Versorgungsunternehmen beansprucht (BGHZ 163, 282 - Stadtwerke Mainz).
  • BGH, 23.06.2009 - KZR 21/08

    Entega

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.01.2010 - 11 U 13/07
    Er tritt der Berufung entgegen, macht sich die Ausführungen des Revisionsurteils (KZR 21/08 - ENTEGA zit. nach juris, = WRP 09, 1402) zu Eigen und verteidigt das erstinstanzliche Urteil unter Wiederholung und Vertiefung seines bisherigen Vortrags.
  • BGH, 21.02.1995 - KVR 4/94

    Bestimmtheit einer kartellbehördlichen Mißbrauchsverfügung; Gleichartigkeit von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.01.2010 - 11 U 13/07
    Etwas anderes gilt nach der älteren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wegen des in der freistellungsbedingten Monopolsituation fehlenden Wettbewerbs für die leitungsgebundene Energieversorgung im Rahmen des § 103 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 GWB a.F. (BGHZ 129, 37 - Weiterverteiler).
  • OLG Frankfurt, 21.12.2010 - 11 U 37/09

    Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung

    Bei einer mangels Wechselbereitschaft noch schwach entwickelten wettbewerblichen Situation im Markt der Belieferung von Endverbrauchern mit Erdgas durch ehemalige Monopolunternehmen hat der Senat einen Erheblichkeitszuschlag von lediglich 5% als angemessen erachtet (Senat, Urteile vom 26.01.2010 - 11 U 12/07, zitiert nach Juris Rn. 46 und 11 U 13/07, zitiert nach Juris Rn. 47).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht