Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 26.01.2016 - 2 AuslA 22/15 |
Verfahrensgang
Wird zitiert von ...
- BVerfG, 24.03.2016 - 2 BvR 175/16
Auslieferung an die Vereinigten Staaten von Amerika zum Zwecke der …
Der Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 22. Dezember 2015 - 2 Ausl A 22/15 - verletzt den Beschwerdeführer in seinen Grundrechten aus Artikel 2 Absatz 1 und Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit Artikel 25 des Grundgesetzes, soweit er den Antrag auf erneute Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung (§ 33 IRG) zurückweist; er wird insoweit aufgehoben.Damit wird der Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 26. Januar 2016 - 2 Ausl A 22/15 - insoweit gegenstandslos.
Soweit sich die Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung des Antrags auf Aussetzung des Vollzugs des Auslieferungshaftbefehls ohne Sicherheitsleistung im Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 22. Dezember 2015 - 2 Ausl A 22/15 -, gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 19. Oktober 2015 - 2 Ausl A 22/15 - und gegen die Bewilligung des Auswärtigen Amtes vom 5. November 2015 richtet, wird sie nicht zur Entscheidung angenommen.
Darüber hinaus wurde der Auslieferungshaftbefehl vom 1. April 2015 aufgehoben, soweit er die dem Beschwerdeführer vorgeworfenen Taten zugunsten der Kunden R und S betraf (2 Ausl A 22/15).
Mit Beschluss vom 22. Dezember 2015 hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main die Anträge auf erneute Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung und auf Aussetzung des Vollzugs des Auslieferungshaftbefehls ohne Sicherheitsleistung zurückgewiesen (2 Ausl A 22/15).