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   OLG Frankfurt, 26.01.2017 - 11 Verg 1/17   

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OLG Frankfurt, 26.01.2017 - 11 Verg 1/17 (https://dejure.org/2017,2567)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.01.2017 - 11 Verg 1/17 (https://dejure.org/2017,2567)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. Januar 2017 - 11 Verg 1/17 (https://dejure.org/2017,2567)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 97 Abs. 1. S. 2 GWB, § 169 Abs. 2 GWB
    Rechtmäßigkeit eines Zuschlagsverbots im Rahmen eines dreimonatigen Interimsvertrags

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit eines Zuschlagsverbots im Rahmen eines dreimonatigen Interimsvertrags

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 97 Abs. 1. S. 2; GWB § 169 Abs. 2
    Zuschlagsverbot; Interimsvergabe; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; Primärrechtsschutz

  • rechtsportal.de

    GWB § 97 Abs. 1. S. 2; GWB § 169 Abs. 2
    Zulässigkeit eines Antrags auf Wiederherstellung eines Zuschlagsverbots

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachprüfungsantrag voraussichtlich unbegründet: Zuschlagsgestattung statthaft!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Antrag auf Wiederherstellung eines Zuschlagsverbots als eigenständiges Rechtsmittelverfahren

  • ggsc.de (Kurzinformation)

    Möglichkeiten und Grenzen einer Interimsvergabe

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gestattung des vorzeitigen Zuschlags - selten, aber möglich (VPR 2017, 114)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Gestattung des vorzeitigen Zuschlags - selten, aber möglich (IBR 2017, 388)

Papierfundstellen

  • NZBau 2017, 309
  • ZfBR 2017, 307
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG München, 09.09.2010 - Verg 16/10

    Vergabeverfahren: Vorzeitige Gestattung des Zuschlags wegen mangelnder

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.01.2017 - 11 Verg 1/17
    Zu berücksichtigen ist dabei, dass die Gestattung des Zuschlags vor Entscheidung des Hauptsacheverfahrens dazu führt, dass dem Antragsteller des Nachprüfungsverfahrens der Primärrechtsschutz irreversibel genommen und er auf den Sekundärrechtsschutz verwiesen wird (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 5.3.2015 - 11 Verg 1/14 zu § 121 GWB a.F.; OLG München, Beschluss vom 9.9.2010 - Verg 16/10 zu § 121 GWB a.F.; Kadenbach in: Müller-Wrede, § 169 Rn. 19).

    Zu berücksichtigen ist, dass grundsätzlich der Bieter ein gewichtiges Interesse daran hat, dass ihm die Möglichkeit der Rechtewahrnehmung im Primärrechtsschutz eingeräumt wird und er nicht auf den - auch im Erfolgsfall nur einen Teil der Nachteile ausgleichenden - Sekundärrechtsschutz verwiesen wird (vgl. OLG München, Beschluss vom 9.9.2010 - Verg 16/10 zu § 121 GWB a.F.; OLG Frankfurt ebd.).

    Soweit das OLG München (Beschluss vom 9.9.2010 - Verg 16/10) im Rahmen der Interessenabwägung auch berücksichtigt hat, dass das gewichtige Interesse eines Bieters an der Einräumung des Primärrechtsschutzes u.a. deshalb bestehen könnten, da mit der Erteilung eines Auftrages ein Unternehmen seine Marktposition verfestigen könne, lassen sich diese Erwägungen auf die vorliegende Konstellation nicht übertragen.

  • OLG Düsseldorf, 09.05.2011 - Verg 45/11

    Verlängerung eines Zuschlagsverbots wegen unangemessen niedrigen Preisangebots

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.01.2017 - 11 Verg 1/17
    Prüfungsmaßstab für die Wiederherstellung des Zuschlagsverbots ist der gleiche wie bei der Gestattung des Zuschlags durch die Vergabekammer gem. § 169 Abs. 2 S. 1 GWB (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9.5.2011 - Verg 45/11 zu § 121 GWB a.F.; Kadenbach in: Müller-Wrede, GWB, § 169 Rn. 47).

    Die Kosten des Verfahrens vor dem Beschwerdegericht über den Antrag auf Wiederherstellung des Zuschlagsverbots hat die Antragsgegnerin als unterliegende Partei gem. §§ 169 Abs. 2 S. 7, 176 Abs. 3 S. 4, 175 Abs. 2, 78 GWB zu tragen (OLG Düseldorf, Beschluss vom 9.5.2011 - Verg 45/11).

  • OLG Düsseldorf, 20.07.2015 - Verg 37/15

    Zulässigkeit des Forderns der Vorlage einer Erlaubnis nach § 1 AÜG im Rahmen der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.01.2017 - 11 Verg 1/17
    Soweit das OLG Düsseldorf (Beschluss vom 20.7.2015 - VII-Verg 37/15) unter Betonung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und daraus folgenden Vorrangs des milderen Mittels darauf verweist, dass ein öffentlicher Auftraggeber bis zur abschließenden Entscheidung der Instanzen über von Bietern im Nachprüfungsverfahren geltend gemachte Rügen den Beschaffungsbedarf im Wege einer Interimsvergabe vorübergehend befriedigen kann, hat der Antragsteller vorliegend gerade diesen milderen Weg gewählt.
  • OLG München, 02.06.2016 - Verg 15/15

    Schülerbeförderung in der Stadt - Vergabeverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.01.2017 - 11 Verg 1/17
    Dieser Einschätzung steht auch nicht die Entscheidung des OLG München (Beschluss vom 2.6.2016 - Verg 15/15) entgegen.
  • OLG Frankfurt, 30.01.2014 - 11 Verg 15/13

    Vergaberecht: Dringlichkeit einer Interimsvergabe im Bereich des öffentlichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.01.2017 - 11 Verg 1/17
    Der Antragsteller hat alle vier Bieter, die wertungsrelevanter Angebote abgegeben hatten, an dem Interimsverfahren beteiligt (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 30.1.2017 - 11 Verg 15/13).
  • OLG Naumburg, 11.09.2018 - 7 Verg 4/18

    Beschleunigungsinteresse eines Bieters bei Verzögerung des Vergabeverfahrens

    Es handelt sich insoweit um ein eigenständiges Rechtsmittelverfahren, da eine sofortige Beschwerde nach § 171 GWB gegen Entscheidungen der Vergabekammer über Anträge auf Gestattung des vorzeitigen Zuschlags nicht zulässig ist (§ 169 Abs. 2 S. 8 GWB, vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 26. Januar 2017, 11 Verg 1/17, NZBau 2017, 309; Antweiler in Burgi/Dreher, Beck'scher Vergaberechtskommentar, 3. Aufl., Rdn. 47 zu § 169 GWB).

    Die Entscheidungskriterien des § 169 Abs. 2 S. 1 - 4 GWB sind mithin auch für den Beschwerdesenat maßgebend, die dieser aufgrund eigener Bewertung zu beurteilen hat (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 21. März 2001, 13 Verg 4/01, VergabeR 2001, 338; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09. Mai 2011, VII Verg 42/11, zitiert nach juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 26. Januar 2017, 11 Verg 1/17, NZBau 2017, 309).

    Im Falle der Gestattung des Zuschlags vor der Entscheidung des Hauptsacheverfahrens wird dem Antragsteller des Nachprüfungsverfahrens der Primärrechtsschutz hingegen irreversibel genommen und er auf den Sekundärrechtsschutz verwiesen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 26. Januar 2017, 11 Verg 1/17, NZBau 2017, 309; OLG Frankfurt, Beschluss vom 05. März 2014, 11 Verg 1/14, VergabeR 2014, 734; OLG München, Beschluss vom 09. September 2010, Verg 16/10 ; OLG Celle, Beschluss vom 21. März 2001, 13 Verg 4/01, VergabeR 2001, 338; OLG Naumburg, Beschluss vom 10. November 2003, 1 Verg 14/03, zitiert nach juris; Antweiler in Burgi/Dreher, Beck'scher Vergaberechtskommentar, 3. Aufl., Rdn. 37 zu § 169 GWB).

    Dieser schwerwiegende Eingriff kann nur ausnahmsweise gerechtfertigt sein, wenn ein dringendes Interesse des Auftraggebers und der Allgemeinheit besteht, welches deutlich das Interesse an einer ordnungsgemäßen Durchführung des Nachprüfungsverfahrens übersteigt (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 21. März 2001, 13 Verg 4/01, VergabeR 2001, 338; OLG München, Beschluss vom 09. September 2010, Verg 16/10; OLG Frankfurt, Beschluss vom 05. März 2014, 11 Verg 1/14, VergabeR 2014, 734; OLG Frankfurt, Beschluss vom 26. Januar 2017, 11 Verg 1/17, NZBau 2017, 309; OLG Naumburg, Beschluss vom 10. November 2003, 1 Verg 14/03; Summa in Heiermann/Zeiss/Summa, jurisPK-Vergaberecht, 5.Aufl., 2016 Rdn. 41 zu § 169 GWB; Antweiler in Burgi/Dreher, Beck'scher Vergaberechtskommentar, 3. Aufl., Rdn. 37 zu § 169 GWB).

    Erforderlich ist vielmehr, dass ein besonderes Beschleunigungsinteresse hinzutritt (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 26. Januar 2017, 11 Verg 1/17, NZBau 2017, 309; OLG Frankfurt, Beschluss vom 05. März 2014, 11 Verg 1/14, VergabeR 2014, 734; OLG München, Beschluss vom 09. September 2010, Verg 16/10; Antweiler in Burgi/Dreher, Beck'scher Vergaberechtskommentar, Rdn. 43 zu § 169).

  • VK Niedersachsen, 06.02.2018 - VgK-42/17

    Wer sich nicht rechtzeitig entscheidet, kann sich nicht auf Eilbedürftigkeit

    Das OLG Frankfurt (OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 26.01.2017, 11 Verg 1/17) sollte wegen eines insistierenden Antragstellers (Bestandsauftragnehmer) in einer Vergabe zur Abfallbeseitigung neben der Beschwerde in der Hauptsache (11 Verg 2/17) wegen eines nur auf 3 bis 4 Monate begrenzten Interimsauftrags über den Antrag auf Wiederherstellung des Zuschlagsverbots entscheiden.

    Die VK Hessen hatte in dem der Entscheidung des OLG Frankfurt (OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 26.01.2017, 11 Verg 1/17) zugrunde liegenden Fall so entschieden, in dem der Auftraggeber aber zumindest die Wartefrist eingehalten hatte.

  • OLG Rostock, 16.09.2021 - 17 Verg 7/21

    Kulturstiftung - Wiederherstellung eines vergaberechtlichen Zuschlagsverbotes

    Der betreffende Vortrag ist angesichts der summarischen Möglichkeiten des vorliegenden Eilverfahrens zumindest nicht im ersten Zugriff von der Hand zu weisen, weil sich ohne weitere Erkenntnisse und Sachkunde nicht beurteilen lässt, ob die Auswirkungen einer verzögerten Kenntnisnahme der Antragstellerin von den neuen Ausschreibungen eventuell doch unerheblich gewesen wären; eine dahingehende Prüfung muss daher dem Hauptsachverfahren vorbehalten bleiben (vgl. strenger demgegenüber OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.01.2017, Az.: 11 Verg 1/17, - zitiert nach juris -, Rn. 55 ff., im Falle einer Bestandsunternehmerin).
  • VK Niedersachsen, 29.10.2020 - VgK-34/20

    Unvollständiges Angebot kann nachgebessert werden!

    Es ist ohne weiteres zulässig, dass sich ein Auftragnehmer erst nach Erteilung des Auftrags aber vor Leistungsbeginn, also in der sogenannten Rüstzeit (vgl. OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 26.01.2017 - 11 Verg 1/17) das für die Auftragserfüllung erforderliche Gerät beschafft.
  • VK Rheinland-Pfalz, 27.08.2019 - VK 1-13/19

    Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nur im

    In einer neueren Entscheidung hat das OLG Frankfurt (Beschl. v. 26.01.2017, 11 Verg 1/17) allerdings für den Fall, dass ein Antragsteller die unrichtige Verfahrensart "Verhandlungsverfahren" rügt, im Rahmen der Antragsbefugnis ausdrücklich vom Bieter gefordert, konkret darzulegen, welches aussichtsreichere Angebot er im offenen oder nicht offenen Verfahren abgegeben hätte.
  • OLG Frankfurt, 12.10.2017 - 11 Verg 13/17

    Vorzeitige Gestattung des Zuschlags im Vergabeverfahren

    Zu berücksichtigen ist dabei, dass die Gestattung des Zuschlags vor Entscheidung des Hauptsacheverfahrens dazu führt, dass dem Antragsteller des Nachprüfungsverfahrens der Primärrechtschutz irreversibel genommen und er auf den Sekundärrechtsschutz verwiesen wird (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 5.3.2014 - 11 Verg 1/14 zu § 121 aF; Beschluss vom 26.1.2017 - 11 Verg 1/17; Kadenbach, in: Müller-Wrede, GWB, § 169 Rn 47, § 169 Rn. 19).
  • BayObLG, 31.10.2022 - Verg 13/22

    Vergabenachprüfung: Gestattung des vorzeitigen Zuschlags wegen besonderer

    Dabei beeinflusst die Wechselwirkung zwischen der Erfolgsaussicht einerseits und dem Maß der Eilbedürftigkeit andererseits das Abwägungsergebnis (vgl. BayObLG, Beschluss vom 17. Juni 2021, Verg 6/21 - medizinische Gase, VergabeR 2021, 714 [juris Rn. 33 ff.] zu § 176 Abs. 1 Satz 1 GWB; OLG Frankfurt, Beschluss vom 12. Oktober 2017, 11 Verg 13/17, juris Rn. 26; Beschluss vom 26. Januar 2017, 11 Verg 1/17, NZBau 2017, 309 Rn. 35).
  • KG, 26.01.2022 - Verg 8/21

    Vorzeitige Zuschlagsgestattung: Entweder ganz oder gar nicht!

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung besteht Einvernehmen, dass diese Vorgaben für die Abwägung in einer Weise auszulegen sind, die die Funktionsfähigkeit des auch unionsrechtlich gebotenen effektiven Primärrechtsschutzes durch das kartellvergaberechtliche Nachprüfungsverfahren nach den §§ 155 ff. GWB nicht gefährdet (vgl. in diesem Sinne etwa OLG München, Beschluss vom 9. September 2010 - Verg 16/10; OLG Frankfurt, Beschluss vom 26. Januar 2017 - 11 Verg 1/17; OLG Naumburg, Beschluss vom 22. November 2019 - 7 Verg 7/19; Summa in: Heiermann/Zeiss/Summa, § 169 GWB Rn. 41).

    aa) Dass der Nachprüfungsantrag der Antragstellerin keine Aussicht auf Erfolg hätte, vermag der Senat bei der lediglich gebotenen summarischen Prüfung (OLG Naumburg, Beschluss vom 22. November 2019 - 7 Verg 7/19; OLG Frankfurt, Beschluss vom 26. Januar 2017 - 11 Verg 1/17) nicht zu erkennen.

  • VK Bund, 19.09.2022 - VK 2-80/22

    Ausnahmetatbestand der technischen Besonderheiten mit der Folge nur eines

    c) Allerdings ist auch unabhängig vom BwBBG anerkannt, dass gewichtige Interessen der Allgemeinheit, so durch obergerichtliche Rechtsprechung insbesondere entschieden für Fallgestaltungen der Daseinsvorsorge, eine Interimsvergabe auch dann rechtfertigen können, wenn die tatbestandlichen Voraussetzungen für ein Absehen von einer europaweiten Auftragsbekanntmachung nicht vorliegen, so z.B. wenn der Auftraggeber eine objektiv gegebene Dringlichkeit selbst zu verantworten hat (vgl. z.B. OLG Frankfurt, Beschluss vom 30. Januar 2014 11 Verg 15/13 für Leistungen des öffentlichen Personennahverkehrs; VK Hessen, Beschluss vom 12. Januar 2017 - 69d-VK-58/2016 sowie in zweiter Instanz OLG Frankfurt, Beschluss, vom 26. Januar 2017 11 Verg 1/17 zur Zuschlagsgestattung nach § 169 Abs. 2 GWB bzgl. Abfallentsorgung als Leistung der Daseinsvorsorge) oder wenn der Auftraggeber fälschlich davon ausging, es lägen die Voraussetzungen einer gänzlich vergaberechtsfreien Inhouse-Vergabe vor, so OLG München (Beschluss vom 21. Februar 2013 Verg 21/12) in Bezug auf den Betrieb einer Krankenhausapotheke: ,,Führt die Feststellung der Nichtigkeit einer de-facto-Vergabe zu einer nicht hinnehmbaren Gefährdung Dritter, darf der Auftraggeber den Zeitraum bis zur vergaberechtskonformen Regelung seines Beschaffungsbedarfs durch einen kurzfristigen Interimsauftrag ohne europaweite Ausschreibung überbrücken.".
  • VK Hessen, 07.03.2017 - 69d-VK-41/16

    Eingangsvermerk muss nur Aufschluss über Rechtzeitigkeit geben!

    Hinsichtlich der Sammelfahrzeuge wurde in dem Nachprüfungs- bzw. Beschwerdeverfahren zur Interimsvergabe, welcher das vorliegend streitgegenständliche Vergabeverfahren zu Grunde liegt, festgestellt, dass es dafür einer Rüstzeit von bis zu vier bis viereinhalb Monaten bedarf (OLG Frankfurt, Beschl. v. 26.01.2017) - Az.: 11 Verg 1/17 -).
  • VK Berlin, 29.01.2019 - VK-B1-33/18

    Vorabgestattung des Zuschlags nur im Ausnahmefall!

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