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   OLG Frankfurt, 26.01.2022 - 6 UF 70/21   

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https://dejure.org/2022,4890
OLG Frankfurt, 26.01.2022 - 6 UF 70/21 (https://dejure.org/2022,4890)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.01.2022 - 6 UF 70/21 (https://dejure.org/2022,4890)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. Januar 2022 - 6 UF 70/21 (https://dejure.org/2022,4890)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Familienheim in der Trennungszeit abwechselnd bewohnt - Danach stritt das (Noch-)Ehepaar um Nutzungsvergütung für die Immobilie

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2022, 583
  • FamRZ 2022, 1274
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 18.12.2013 - XII ZB 268/13

    Alleinige Nutzung der Ehewohnung bei Getrenntleben: Nutzungsvergütung bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.01.2022 - 6 UF 70/21
    Die Nutzungsvergütung soll den Verlust des Mitbesitzes an der Wohnung und die damit einhergehenden wirtschaftlichen Nachteile im Einzelfall nach Billigkeit kompensieren und kommt im Regelfall nur bei einer dinglichen Berechtigung oder Mitberechtigung des anspruchsstellenden Ehegatten in Betracht (BGH FamRZ 2006, 930; FamRZ 2014, 460; FamRZ 2017, 693).

    Zwar hat in Bezug auf den Ehegattenunterhalt eine Unterhaltsregelung gegenüber der Nutzungsvergütung grundsätzlich den Vorrang (BGH, FamRZ 2014, 460).

    Der Umstand, dass neben dem einen Ehegatten auch Kinder die Ehewohnung nutzten, ist nur dann zu berücksichtigen, wenn der andere Ehegatte keinen Kindesunterhalt zur Deckung des Wohnbedarfs der Kinder leistet (vgl. BGH, FamRZ 2014, 460; OLG Rostock, FamRZ 2017, 433; OLG Bremen, NJW-RR 2010, 1227).

    Die Regelung findet auch Anwendung, wenn es um die Zahlung einer Nutzungsentschädigung geht (BGH NJW 2014, 462) und erfasst auch den Fall, dass der Antragsgegner nach Änderung der Nutzungsverhältnisse selbst einen Widerantrag stellt (vgl. § 39 Abs. 1 S. 3 FamGKG; N. Schneider NZFam 2015, 551, 552).

  • OLG Düsseldorf, 02.11.1998 - 9 U 64/98
    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.01.2022 - 6 UF 70/21
    Tilgt der die Ehewohnung nicht nutzende Ehegatte die auf der Immobilie lastenden Schulden, sind diese anteilig von der Nutzungsvergütung in Abzug zu bringen (vgl. OLG Düsseldorf, FamRZ 1999, 1271; Staudinger/Voppel § 1361b BGB Rn. 79), so dass hier schon bei Berücksichtigung der hälftigen Kreditlasten kein Nutzungsvergütungsanspruch verbleibt.
  • BGH, 28.03.2007 - XII ZR 21/05

    Berücksichtigung des Wohnvorteils und von Zins und Tilgung für die Ehewohnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.01.2022 - 6 UF 70/21
    Unmittelbar nach der Trennung bis zur Rechtshängigkeit der Scheidung ist aber mit Rücksicht auf die fortbestehende Ehe in der Regel nur ein gekürzter Nutzungswert in Form des sogenannten subjektiven Mietwerts anzusetzen (BGH FamRZ 2007, 879; OLG Brandenburg FamRZ 2013, 1980; OLG Hamm, FamRZ 2016, 1082).
  • BGH, 11.01.2017 - XII ZB 565/15

    Kindesunterhalt im Fall des Wechselmodells: Bemessung des Unterhaltsbedarfs;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.01.2022 - 6 UF 70/21
    Soweit es das jüngere Kind der Beteiligten betrifft, kommt ein Abzug um den Wohnbedarf der Kinder entgegen der Ansicht des Amtsgerichts aber nicht in Betracht, da der Beschwerdeführer jedenfalls einen so hohen Unterhalt geleistet hat, dass davon der Wohnbedarf der Kinder, der 20 % des gesamten Unterhalts beträgt (BGH FamRZ 2017, 437; Klinkhammer in Wendl/Dose UnterhaltsR § 2 Rn. 326), geleistet worden ist und die Beschwerdegegnerin hiervon den Bedarf des Kindes decken konnte.
  • OLG Rostock, 06.09.2016 - 10 UF 206/15

    Eheliche Wohnung: Entfallen eines Anspruchs auf Nutzungsentschädigung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.01.2022 - 6 UF 70/21
    Der Umstand, dass neben dem einen Ehegatten auch Kinder die Ehewohnung nutzten, ist nur dann zu berücksichtigen, wenn der andere Ehegatte keinen Kindesunterhalt zur Deckung des Wohnbedarfs der Kinder leistet (vgl. BGH, FamRZ 2014, 460; OLG Rostock, FamRZ 2017, 433; OLG Bremen, NJW-RR 2010, 1227).
  • BGH, 09.02.2011 - XII ZR 40/09

    Zugewinnausgleich: Bemessung des Goodwills einer freiberuflichen Praxis bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.01.2022 - 6 UF 70/21
    Nach der Trennung der Ehegatten kann nicht davon ausgegangen werden, dass einseitige Zahlungen auch bei einer Gesamtschuldnerschaft durch einen Ehegatten im Zweifel auf der Rechnung des anderen Ehegatten geleistet werden (BGH FamRZ 2011, 622; Schulz/Hauß Vermögensauseinandersetzung Rn. 1482 ff.).
  • OLG Zweibrücken, 18.04.2013 - 6 UF 139/12

    Nutzungsentschädigung des bei Scheitern der Ehe aus der Ehewohnung ausgezogenen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.01.2022 - 6 UF 70/21
    Unmittelbar nach der Trennung bis zur Rechtshängigkeit der Scheidung ist aber mit Rücksicht auf die fortbestehende Ehe in der Regel nur ein gekürzter Nutzungswert in Form des sogenannten subjektiven Mietwerts anzusetzen (BGH FamRZ 2007, 879; OLG Brandenburg FamRZ 2013, 1980; OLG Hamm, FamRZ 2016, 1082).
  • OLG Frankfurt, 03.12.1991 - 3 UF 111/91

    Anordnung einer Nutzungsvergütung; Überlassung der Ehewohnung; Isolierte

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.01.2022 - 6 UF 70/21
    Orientierungsgröße für die Höhe der Vergütung ist grundsätzlich die ortsübliche Miete, d. h. zu welchen Mietzins die betreffende Immobilie auf dem freien Wohnungsmarkt vermietet werden kann (vgl. OLG Frankfurt, FamRZ 1992, 677).
  • BGH, 15.02.2006 - XII ZR 202/03

    Voraussetzungen einer Nutzungsvergütung bei freiwilliger Überlassung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.01.2022 - 6 UF 70/21
    Die Nutzungsvergütung soll den Verlust des Mitbesitzes an der Wohnung und die damit einhergehenden wirtschaftlichen Nachteile im Einzelfall nach Billigkeit kompensieren und kommt im Regelfall nur bei einer dinglichen Berechtigung oder Mitberechtigung des anspruchsstellenden Ehegatten in Betracht (BGH FamRZ 2006, 930; FamRZ 2014, 460; FamRZ 2017, 693).
  • BGH, 22.02.2017 - XII ZB 137/16

    Hinterlegung des Übererlöses aus der Zwangsversteigerung des Grundstücks einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.01.2022 - 6 UF 70/21
    Die Nutzungsvergütung soll den Verlust des Mitbesitzes an der Wohnung und die damit einhergehenden wirtschaftlichen Nachteile im Einzelfall nach Billigkeit kompensieren und kommt im Regelfall nur bei einer dinglichen Berechtigung oder Mitberechtigung des anspruchsstellenden Ehegatten in Betracht (BGH FamRZ 2006, 930; FamRZ 2014, 460; FamRZ 2017, 693).
  • OLG Bremen, 31.03.2010 - 4 WF 32/10

    Entschädigung für die Nutzung des im Alleineigentum des anderen Ehegatten

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