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   OLG Frankfurt, 26.02.2018 - 11 W 2/18 (Kart)   

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https://dejure.org/2018,13002
OLG Frankfurt, 26.02.2018 - 11 W 2/18 (Kart) (https://dejure.org/2018,13002)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.02.2018 - 11 W 2/18 (Kart) (https://dejure.org/2018,13002)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. Februar 2018 - 11 W 2/18 (Kart) (https://dejure.org/2018,13002)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EnWG § 47

  • rechtsportal.de

    Rechtsstellung des Mitbewerbers um den Abschluss eines Gaskonzessionsvertrages mit einer kommunalen Gebietskörperschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gaskonzessionsvertrag geschlossen: Eilrechtsschutz zulässig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.12.2013 - KZR 66/12

    Zur Vergabe von Stromnetzkonzessionen durch die Gemeinden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.02.2018 - 11 W 2/18
    Selbst wenn die Antragsgegnerin der Bietergemeinschaft ihren Herausgabeanspruch abtreten würde, so könnte die Antragstellerin als bisherige Netzbetreiberin dem Überlassungsanspruch den Einwand unzulässiger Rechtsausübung entgegenhalten (BGH vom 17. Dezember 2013 - KZR 66/12 - Stromnetz Berkenthin Tz. 105, Tz. 122).
  • OLG Celle, 24.09.2015 - 13 W 52/15

    Zulässigkeit des einstweiligen Rechtsschutzes in Verfahren der Vergabe von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.02.2018 - 11 W 2/18
    Dass der Vollzug des Vertrages durch Übernahme des Netzes und die Aufnahme des Netzbetriebes eine dem entgegen stehende Zäsur darstellen würde, ist nicht erkennbar (vgl. ebenso OLG Celle, Beschluss vom 24. September 2015 (13 W 52/15 (Kart)) - Tz. 15 bei juris).
  • OLG Karlsruhe, 28.08.2019 - 6 U 109/18

    Einstweiliges Verfügungsverfahren über die Rechtmäßigkeit des Verfahrens zur

    Es bedarf im Streitfall keiner Entscheidung durch den Senat, ob - insbesondere auch angesichts des Umstands, dass im einstweiligen Verfügungsverfahren keine revisionsfähige (§ 542 Abs. 2 Satz 1 ZPO) und grundsätzlich keine endgültige (vgl. u.a. § 936, § 926 Abs. 1 ZPO) Entscheidung getroffen wird - neben, im Nachgang oder anstelle des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auch ein Hauptsacheverfahren durch Klageerhebung möglich ist (so Czernek, EnWZ 2018, 99, 104 f.; wohl auch: OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 26. Februar 2018 - 11 W 2/18 (Kart); anders möglicherweise: KG, EnWZ 2019, 76 Rn. 52).

    Soweit das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. (Beschluss vom 26. Februar 2018 - 11 W 2/18 (Kart)) einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung in einem Rechtsstreit gem. § 47 Abs. 5 EnWG für unzulässig erachtet, als das Antragsbegehren gegen das Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache verstößt, bestehen im Streitfall keine durchgreifenden Bedenken.

  • OLG Naumburg, 21.09.2018 - 7 U 33/17

    Mitwirkung von Bewerber-Aufsichtsratsmitgliedern an Vergabeentscheidung

    Der ursprüngliche Verfügungsantrag war mit Abschluss des Konzessionsvertrages zwischen der Stadt ... und der Klägerin unzulässig geworden, weil die Beklagte und damalige Verfügungsklägerin ihr Begehren, den Vertragsschluss zu verhindern, nicht mehr erreichen konnte (vgl. OLG Frankfurt/Main, Beschl. v. 26. Febr. 2018, 11 W 2/18 (Kart), Rn. 17f., zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 11.03.2020 - 2 U 1/18

    Auswahlkriterien für die Vergabe einer Gaskonzession Verfahren zur Vergabe von

    Zwar war die Klägerin nicht verpflichtet, rechtliche Schritte gegen die Ablehnung der einstweiligen Verfügung durch das Landgericht einzuleiten, nachdem der Verfügungsantrag nach Abschluss des Konzessionsvertrags unzulässig geworden war und die Klägerin ihr Begehren, den Vertragsschluss zu verhindern, im Verfügungsverfahren nicht mehr erreichen konnte (OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 26. Februar 2018, 11 W 2/18 (Kart) - juris, Rn. 17; OLG Naumburg, Urteil vom 21. September 2018, 7 U 33/17 (Hs) - juris, Rn. 83).
  • OLG Düsseldorf, 07.12.2022 - 2 U 14/21
    Der ursprünglich eingereichte Verfügungsantrag der Antragstellerin, mit dem sie geltend gemacht hat, der Antragsgegnerin vorläufig zu untersagen, auf der Grundlage des Beschlusses des Rats vom 07.11.2018 und der Vorabinformation vom 09.11.2018 den Zuschlag der O. zu erteilen, ist nach Abschluss des Konzessionsvertrags und Zuschlagserteilung vom 14.10.2021 an die O. unzulässig geworden, weil die Antragstellerin ihr Rechtsschutzziel, den Vertragsschluss zu verhindern, nicht mehr erreichen kann (vgl. auch OLG Frankfurt, Beschl. v. 26.02.2018 - 11 W 2/18 [Kart], Rn 17, zitiert n. juris).

    Weder beschränkt § 47 Abs. 5 EnWG - unter Ausschluss eines gleichzeitigen oder sich anschließenden Hauptsacheverfahrens - die Überprüfung der bei der Netzvergabe getroffenen Auswahlentscheidung auf das einstweilige Verfügungsverfahren, noch fordert es eine abschließende und verbindliche Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren (OLG Dresden, Urt. v. 11.05.2022 - U 30/21 [Kart], Rn 24 zitiert nach juris; OLG Frankfurt, Beschl. v. 26.02.2018 - 11 W 2/18 [Kart], Rn 23, zitiert nach juris; Wegner , in: Säcker, Berliner Kommentar zum Energierecht, 4. Aufl., § 47 EnWG, Rn 4, 47; Höch , in: RdE 2017, 157, 164 ; Graßmann/Bläß , in Elspas/Graßmann/Rasbach, EnWG, § 47 EnWG, Rn 35 ff.; Kupfer , in: NVwZ 2017, 428, 433).

    Dem ist die Rechtsprechung - soweit sie darüber zu entscheiden hatte - nicht gefolgt (OLG Dresden, Urt. v. 11.05.2022 - U 30/21 [Kart], Rn 24 zitiert nach juris; OLG Frankfurt, Beschl. v. 26.02.2018 - 11 W 2/18 [Kart], Rn 23, zitiert nach juris; offen gelassen BGH, Urt. v. 07.09.2021 - EnZR 29/20 - BeckRS 2021, 31926, Rn 27; BGH, Urt. v. 12.10.2021 - EnZR 43/20, Rn 27, NZBau 2022, 167; OLG Karlsruhe, Urt. v. 28.08.2019 - 6 U 109/18 Kart, Rn 99, zitiert nach juris; abweichend wohl KG Berlin, Urt. v. 24.09.2020 - 2 U 93/19 EnWG, Rn 34; KG Berlin, Urt. v. 25.10.2018 - 2 U 18/18, Rn 52, jeweils zitiert nach juris, wobei das Kammergericht Berlin diese Frage bisher nicht zu entscheiden hatte und die vorzitierten Entscheidungen sich zum Umfang des im einstweiligen Verfügungsverfahren anzuwendenden Prüfungsmaßstabs verhalten).

  • OLG Brandenburg, 18.08.2020 - 17 U 1/19

    Vorläufige Unterlassung eines Auswahlverfahrens zur Neukonzessionierung von

    b) Soweit das Oberlandesgericht Frankfurt (Beschluss vom 26. Februar 2018 - 11 W 2/18 Kart, juris Rn. 19) einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung in einem Rechtsstreit nach § 47 Abs. 5 EnWG für unzulässig erachtet hat, als das Antragsbegehren gegen das Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache verstößt, bestehen im Streitfall von vornherein keine Bedenken.
  • OLG Brandenburg, 30.08.2022 - 17 U 1/21

    Aufhebung eines Wegenutzungsvertrags Stromversorgung Auswahlverfahren zum

    Insofern unterscheidet sich der Streitfall von der dem Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. vom 26.02.2018 (11 W 2/18 Kart, BeckRS 2018, 13252) zu Grunde liegenden Sachverhaltskonstellation, in der im Wege des einstweiligen Verfügungsverfahrens die Nichtvollziehung eines bereits abgeschlossenen Konzessionsvertrages begehrt worden ist.
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