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   OLG Frankfurt, 26.02.2018 - 3 U 44/17   

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https://dejure.org/2018,15912
OLG Frankfurt, 26.02.2018 - 3 U 44/17 (https://dejure.org/2018,15912)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.02.2018 - 3 U 44/17 (https://dejure.org/2018,15912)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. Februar 2018 - 3 U 44/17 (https://dejure.org/2018,15912)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 8 Abs. 4 VVG
    Zu den Anforderungen an die Widerrufsbelehrung und § 8 Abs. 4 VVG in der bis zum 28.07.1994 geltenden Fassung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zu den Anforderungen an die Widerrufsbelehrung und § 8 Abs. 4 VVG in der bis zum 28.07.1994 geltenden Fassung

  • Wolters Kluwer

    Zu den Anforderungen an die Widerrufsbelehrung und § 8 Abs. 4 VVG in der bis zum 28.07.1994 geltenden Fassung

  • Wolters Kluwer

    Zu den Anforderungen an die Widerrufsbelehrung und § 8 Abs. 4 VVG in der bis zum 28.07.1994 geltenden Fassung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG a. F. § 8 Abs. 4
    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung nach § 8 Abs. 4 VVG a. F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 8 Abs. 4
    Widerruf; Lebensversicherung

  • rechtsportal.de

    VVG § 8 Abs. 4
    Anforderungen die drucktechnische Gestaltung der Widerrufsbelehrung gem. § 8 Abs. 4 VVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung in einem Versicherungsvertrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2018, 988
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 16.10.2013 - IV ZR 52/12

    Kündigung eines Lebensversicherungsvertrages: Widerrufsrecht bei unzureichender

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.02.2018 - 3 U 44/17
    Deshalb kann nur eine Erklärung, die darauf angelegt ist, den Angesprochenen aufmerksam zu machen und das Wissen, um das es geht, zu vermitteln, als Belehrung angesehen werden (vgl. BGH VersR 1996, 221 [BGH 16.11.1995 - I ZR 25/94] ; 1996, 313 [BGH 16.11.1995 - I ZR 175/93] ; 2013, 1513 [BGH 16.10.2013 - IV ZR 52/12] ).

    Denn auch nach dem von der Klägerin als maßgeblich zitierten Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16.10.2013 (IV ZR 52/12 - juris) besteht der geltend gemachte Anspruch der Klägerin nicht.

  • BGH, 10.11.2009 - XI ZR 252/08

    Rückforderungsdurchgriff bei einem verbundenen Geschäft bei Bestehen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.02.2018 - 3 U 44/17
    Diese Regelungslücke ist durch eine analoge Anwendung der an § 7 Abs. 2 Satz 2 VerbrKrG und § 2 Abs. 1 Satz 2 HWiG anknüpfenden Regelungen in § 7 Abs. 2 Satz 3 VerbrKrG und § 2 Abs. 1 Satz 4 HWiG zu schließen, wonach das Widerrufsrecht nach beiderseits vollständiger Erbringung der Leistung erlischt (vgl. zu § 2 Abs. 1 Satz 4 HWiG: BGH, Urteil vom 10. November 2009 - XI ZR 252/08, BGHZ 183, 112 Rn. 15 ff.).
  • EuGH, 10.04.2008 - C-412/06

    Hamilton - Verbraucherschutz - Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.02.2018 - 3 U 44/17
    Der Europäische Gerichtshof hat für Haustürgeschäfte die Regelung des § 2 Abs. 1 Satz 4 HWiG a.F. als richtlinienkonform angesehen (EuGH, Urteil vom 10. April 2008, Rs. C-412/06, NJW 2008, 1865 Rn. 40-45 - "Hamilton").
  • BGH, 18.10.2004 - II ZR 352/02

    Beitritt zu einer Anlagegesellschaft als Haustürgeschäft; Zeitliches Ende des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.02.2018 - 3 U 44/17
    Mit dem Erlöschen des Widerrufsrechts nach beiderseits vollständiger Leistungserbringung wollte der Gesetzgeber Rechtssicherheit schaffen (so zu § 2 Abs. 1 Satz 4 HWiG: BGH, Urteil vom 18. Oktober 2004 - II ZR 352/02, NJW-RR 2005, 180 unter II 5 zu; Fischer/Machunsky, HWiG 2. Aufl. § 2 Rn. 57); ein insgesamt abgeschlossener Sachverhalt sollte nicht rückwirkend wieder aufgegriffen werden (BGH aaO).
  • OLG Stuttgart, 23.05.2016 - 7 U 4/16

    Anforderungen an die drucktechnische Hervorhebung der Widerrufsbelehrung beim

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.02.2018 - 3 U 44/17
    Auch das angeführte Urteil des OLG Stuttgart vom 23.05.2016 (7 U 4/16) betrifft eine andere drucktechnische Gestaltung, da sich dort die Widerrufsbelehrung in einem umfangreichen Fließtext befand, was hier - wie ausgeführt - nicht der Fall ist.
  • BGH, 20.07.2016 - IV ZR 166/12

    Altvertrag über eine Kapitallebensversicherung: Wirksamkeit des Widerrufs bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.02.2018 - 3 U 44/17
    Auch aus dem von der Klägerin zitierten Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20.07.2016 (IV ZR 166/12) ergibt sich nichts anderes.
  • BGH, 16.11.1995 - I ZR 175/93

    "Widerrufsbelehrung II"; Belehrung des Versicherungsnehmers über sein

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.02.2018 - 3 U 44/17
    Deshalb kann nur eine Erklärung, die darauf angelegt ist, den Angesprochenen aufmerksam zu machen und das Wissen, um das es geht, zu vermitteln, als Belehrung angesehen werden (vgl. BGH VersR 1996, 221 [BGH 16.11.1995 - I ZR 25/94] ; 1996, 313 [BGH 16.11.1995 - I ZR 175/93] ; 2013, 1513 [BGH 16.10.2013 - IV ZR 52/12] ).
  • BGH, 16.11.1995 - I ZR 25/94

    "Widerrufsbelehrung III"; Anforderungen an die Belehrung bei Abschluß eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.02.2018 - 3 U 44/17
    Deshalb kann nur eine Erklärung, die darauf angelegt ist, den Angesprochenen aufmerksam zu machen und das Wissen, um das es geht, zu vermitteln, als Belehrung angesehen werden (vgl. BGH VersR 1996, 221 [BGH 16.11.1995 - I ZR 25/94] ; 1996, 313 [BGH 16.11.1995 - I ZR 175/93] ; 2013, 1513 [BGH 16.10.2013 - IV ZR 52/12] ).
  • OLG Brandenburg, 15.03.2019 - 11 U 27/17

    Kapitallebensversicherung: Widersprüchliche Rechtsauübung des

    Ob die formellen Anforderungen erfüllt sind, hängt keineswegs entscheidend davon ab, ob ganz bestimmte drucktechnische (grafische) Gestaltungsmittel verwendet oder weggelassen wurden, sondern lässt sich letztlich allein unter Berücksichtigung des konkreten Gesamteindruckes beurteilen, den die jeweilige Belehrung einem durchschnittlichen und um Verständnis bemühten Versicherungsnehmer vermittelt (vgl. dazu OLG Frankfurt, Beschl. v. 26.02.2018 - 3 U 44/18, Rdn. 14 f., juris = r+s 2018, 418).

    Jedenfalls gibt es keinen Grundsatz, wonach der Text einer Widerrufsbelehrung stets selbst fettgedruckt sein muss, um die hieran zu stellenden formellen Anforderungen erfüllen zu können, wenn im selben Abschnitt des Formulars der Fettdruck für andere Belehrungen oder Hinweise verwendet wird (vgl. dazu OLG Frankfurt, Beschl. v. 26.02.2018 - 3 U 44/18, Rdn. 14 f., juris = r+s 2018, 418).

  • OLG Saarbrücken, 03.04.2019 - 5 U 79/18

    Altvertrag über eine private Rentenversicherung: Ordnungsgemäße Belehrung über

    Dabei ist die Rücktrittsbelehrung drucktechnisch nicht in andere Hinweise oder Erklärungen integriert, sondern durch die tabellarische Gestaltung von den sonstigen Hinweisen deutlich abgegrenzt (vgl. OLG Frankfurt, VersR 2018, 988).
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