Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 26.03.2002 - 20 W 72/2002 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 15 Abs 1 S 1 FGG, § 81 ZPO, § 52 BRAO
Zeugnispflicht: Nichterscheinen eines als Zeugen geladenen Rechtsanwalts wegen Wahrnehmung eines Termins als Vertreter einer Partei - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorrang der Zeugnispflicht eines als Zeugen geladenen Rechtsanwalts vor seiner beruflichen Verpflichtung zur Vertretung seiner Mandanten; Übertragbarkeit der Vertretung; Nichterscheinen des Anwalts zu seiner Vernehmung als Zeuge; Wirksamer Verlegungsantrag
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGG § 15; ZPO § 890 § 891
Zum Vorrang der Zeugnispflicht eines als Zeugen geladenen Rechtsanwalts vor seiner beruflichen Verpflichtung zur Vertretung seiner Mandanten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Kassel - Ihringshausen Band 107 Blatt 3100
- LG Kassel, 04.12.2001 - 3 T 447/01
- OLG Frankfurt, 26.03.2002 - 20 W 72/2002
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 08.01.1975 - I B 61/74
Rechtsanwalt - Beweistermin - Ladung als Zeuge - Genügende Entschuldigung - …
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.03.2002 - 20 W 72/02
Inwieweit Einschränkungen dieses Vorrangs entsprechend BFH, NJW 1975, 1248, für den Fall zu machen wären, dass kein Einverständnis der Auftraggeber mit einer Vertreterbestellung besteht, bleibt offen.Die für diese Fallgestaltung den Vorrang der Zeugnispflicht einschränkende Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (NJW 1975, 1248) kann deshalb nicht eingreifen.