Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 26.04.2017 - 4 UF 313/16 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 9 Abs. 3 FamFG, § 10 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 FamFG, § 11 S. 1 und S. 4 FamFG, § 64 FamFG, § 78 AktG, § 80 AktG, § 18 VersAusglG
Formale Voraussetzungen einer Beschwerde durch juristische Person - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Formale Voraussetzungen einer Beschwerde durch juristische Person
- hefam (Datenbank hessische Familiengerichte)
FamFG 9 Abs. 3, 10 Abs. 2 S. 2 Nr. 1, 11 S. 1 und 4, 64, AktG 78, 80, VersAusglG 18
Beschwerdegegenstand, geringfügige Anrechte, Klammerwirkung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beschwerdegegenstand; geringfügige Anrechte; Klammerwirkung
- rechtsportal.de
Umfang der gerichtlichen Prüfungskompetenz bei Beschwerde eines Ausgangsversorgungsträgers gegen die Entscheidung über den Versorgungsausgleich
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Absehen von Wertausgleich mehrerer Anrechte im Versorgungsausgleich
Verfahrensgang
- AG Hanau, 26.09.2016 - 63 F 2160/15
- OLG Frankfurt, 26.04.2017 - 4 UF 313/16
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 12.10.2016 - XII ZB 372/16
Versorgungsausgleichssache: Eigene Ermessensentscheidung des Beschwerdegerichts …
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.04.2017 - 4 UF 313/16
Die dem Senat als Beschwerdegericht damit uneingeschränkt obliegende (vergl. BGH FamRZ 2017, 97-98) Ermessenentscheidung führt vorliegend dazu, mit der gesetzlichen Soll-Regelung von einem Wertausgleich aller drei (grundsätzlich intern zu teilenden, §§ 9, 10ff. VersAusglG) Anrechte abzusehen. - BGH, 09.02.2010 - VIII ZB 67/09
Berufungsverwerfung: Anforderungen an die Unterschrift eines Rechtsanwalts unter …
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.04.2017 - 4 UF 313/16
Die Beschwerde war auch ordnungsgemäß unterzeichnet, obgleich der Senatsberichterstatter hieran anfänglich Zweifel hatte: Denn es ist anerkannt, dass die Unterschrift im Sinne des § 64 II 4 FamFG ein die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnender Schriftzug zu sein hat, der - u.a. - individuelle und charakteristische Merkmale aufweisen muss, die eine Nachahmung erschweren und den Namen des Unterschreibenden wiedergeben (…Keidel-Sternal, § 64 FamFG, Rz. 31), wobei bei nicht vollständig lesbarem Unterschriftszug - wie hier - von Bedeutung ist, dass einzelne Buchstaben des Namens erkennbar sind und ob die handelnde Person sonst in gleicher oder ähnlicher Weise unterzeichnet (BGH Beschluss vom 09. Februar 2010 - VIII ZB 67/09 -, juris; bestätigt durch BGH…, Beschluss vom 25. Januar 2017 - XII ZB 504/15 -, juris, Rz. 13). - BGH, 30.11.2011 - XII ZB 344/10
Versorgungsausgleichsverfahren: Behandlung von in den alten Bundesländern …
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.04.2017 - 4 UF 313/16
Denn den Regelungen des § 18 I und II VersAusglG liegt ein Stufenverhältnis zu Grunde, wonach eine Prüfung der Geringfügigkeit eines Anrechts nach § 18 II VersAusglG erst dann eröffnet ist, wenn der Anwendungsbereich des § 18 I VersAusglG nicht gegeben ist (grundlegend: BGH FamRZ 2012, 192-197, Rz. 29ff.).
- BGH, 25.01.2017 - XII ZB 504/15
Familienstreitsache: Voraussetzung der ordnungsgemäßen Verkündung der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.04.2017 - 4 UF 313/16
Die Beschwerde war auch ordnungsgemäß unterzeichnet, obgleich der Senatsberichterstatter hieran anfänglich Zweifel hatte: Denn es ist anerkannt, dass die Unterschrift im Sinne des § 64 II 4 FamFG ein die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnender Schriftzug zu sein hat, der - u.a. - individuelle und charakteristische Merkmale aufweisen muss, die eine Nachahmung erschweren und den Namen des Unterschreibenden wiedergeben (…Keidel-Sternal, § 64 FamFG, Rz. 31), wobei bei nicht vollständig lesbarem Unterschriftszug - wie hier - von Bedeutung ist, dass einzelne Buchstaben des Namens erkennbar sind und ob die handelnde Person sonst in gleicher oder ähnlicher Weise unterzeichnet (BGH Beschluss vom 09. Februar 2010 - VIII ZB 67/09 -, juris; bestätigt durch BGH, Beschluss vom 25. Januar 2017 - XII ZB 504/15 -, juris, Rz. 13). - BGH, 22.06.2016 - XII ZB 490/15
Versorgungsausgleichssache: Ermessensausübung bei externer Teilung von Anrechten …
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.04.2017 - 4 UF 313/16
Andere Gesichtspunkte, die für einen Ausgleich sprächen, wie sie insbesondere bei der externen Teilung denkbar sind (vergl. BGH FamRZ 2016, 1658-1660), liegen hier nicht vor. - BGH, 09.01.2013 - XII ZB 550/11
Versorgungsausgleichsverfahren: Beschwerdeberechtigung des Versorgungsträgers bei …
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.04.2017 - 4 UF 313/16
Die Beschwerdeführerin ist auch beschwerdebefugt, § 59 I FamFG, weil sie geltend macht und geltend machen kann, dass der Ausgleich eines bei ihr bestehenden Anrechts wegen Geringfügigkeit zu unterbleiben hat (vergl. BGH FamRZ 2013, 612-614, Rz. 14). - OLG Karlsruhe, 01.08.2011 - 18 UF 3/11
Beschwerde im Versorgungsausgleichsverfahren: Auswirkung einer Teilanfechtung bei …
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.04.2017 - 4 UF 313/16
Die Beschwerde erfasst nun aber nicht nur das bei der Beschwerdeführerin bestehende Anrecht, sondern erstreckt sich auch auf die beiden Anrechte des Antragsgegners bei der B ...versicherung AG, weil der Senat zuvörderst eine Geringfügigkeitsprüfung nach § 18 I VersAusglG vorzunehmen hat (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 01. August 2011 - 18 UF 3/11 -, juris).
- OLG Frankfurt, 29.05.2019 - 8 UF 104/17
Startgutschriften für "rentenferne Jahrgänge" bilden hinreichende Grundlage für …
Die Beschwerde der Beschwerdeführerin zu 2) führt, obgleich sie nur das Anrecht des Antragstellers bei ihr betrifft, zur Neuentscheidung des Senats hinsichtlich dieses und der beim D bestehenden Anrechte der Ehegatten, weil eine Prüfung des § 18 I VersAusglG insoweit Klammerwirkung aufweist (BGH…, Beschluss vom 03. Februar 2016 - XII ZB 629/13 -, juris, Rz. 7; OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.04.2017, 4 UF 313/16 mit Verweis auf OLG Karlsruhe, Beschluss vom 01. August 2011 - 18 UF 3/11 -, juris).